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   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2006 - L 12 AL 202/06 ER   

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https://dejure.org/2006,7922
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2006 - L 12 AL 202/06 ER (https://dejure.org/2006,7922)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.10.2006 - L 12 AL 202/06 ER (https://dejure.org/2006,7922)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. Oktober 2006 - L 12 AL 202/06 ER (https://dejure.org/2006,7922)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - einstweilige Anordnung - Ermessensentscheidung - Abweichung vom Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache - Gefährdung des Bildungsstandes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 86b Abs. 2 S. 2 SGG; § 97 Abs. 1 SGB III; § 98 Abs. 1 SGB III
    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für eine bestimmte berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme; Erforderlichkeit von besonderen Leistungen für behinderte Menschen zur Teilhabe am Arbeitsleben

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Einstweilige Anordnung - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für eine bestimmte berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme; Erforderlichkeit von besonderen Leistungen für behinderte Menschen zur Teilhabe am Arbeitsleben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB III § 97 §§ 97 ff; SGG § 86b Abs. 2 S. 2
    Erlass einer einstweiligen Anordnung bei der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben, Ermessen

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Anspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben nach den §§ 97 ff. SGB III

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2003 - L 3 KN 1/03
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2006 - L 12 AL 202/06
    Daher sind derartige Anordnungen etwa bei der Zulassung zum Studium oder zur Durchführung einer berufsnotwendigen Prüfung anerkannt (vgl. Keller, a. a. O., Rdn. 31; Binder, a. a. O., Rdn. 45; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5. Dezember 2002 - L 4 KR 102/02 - NdsRpfl. 2004, 57; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. April 2003 - L 3 KN 1/03 P ER - NdsRpfl.
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2006 - L 12 AL 202/06
    Wegen des Gebots, effektiven Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz - GG -), ist von diesem Grundsatz aber eine Abweichung dann geboten, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare, später nicht wieder gutzumachende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69, 74 mwN).
  • OVG Niedersachsen, 23.11.1999 - 13 M 3944/99

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Nichtversetzung in nächsthöheren Schuljahrgang;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2006 - L 12 AL 202/06
    Daher ist in der Rechtsprechung z. B. anerkannt, dass - bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen - im Wege der einstweiligen Anordnung eine einstweilige Teilnahme zum Besuch einer höheren Schulklasse durch Bejahung des Anordnungsgrundes ermöglicht werden kann (vgl. OVG Lüneburg NVwZ-RR 2001, 241).
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2006 - L 12 AL 202/06
    Ähnliche Grundsätze gelten bei der vorläufigen Zulassung zu einem Studium (vgl. BVerfG NVwZ 1997, 479).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2020 - L 7 AS 162/20
    Deswegen kann im Rahmen der Regelungsanordnung eine Verpflichtung zur Erbringung einer streitigen Ermessensleistung dann ausgesprochen werden, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass bei einer erneuten Ermessensbetätigung eine Entscheidung zugunsten des Anspruchstellers ergehen würde (ebenso LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 16.10.2006 - L 12 AL 202/06 ER mit zustimmender Anmerkung Lode, SGb 2009, 211).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.06.2009 - L 13 AS 39/09

    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem

    Auch ist im vorliegenden Fall keine Situation gegeben, die auch unter Berücksichtigung des der Antragsgegnerin eingeräumten Ermessens es gebieten würde, von einer für die Antragstellerin gebotenen Leistung auszugehen (vgl. Beschluss des 12. Senats des erkennenden Gerichts vom 16. Oktober 2006 - L 12 AL 202/06 ER - in: Breithaupt 2007, 342).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2018 - L 9 AL 92/18

    Gewährung eines Gründungszuschusses

    In einer solchen Situation kommt die Verpflichtung des Antragsgegners zu einem bestimmten Verhalten im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes nicht in Betracht (wie hier LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13.10.2011 - L 15 AS 317/11 B ER - juris Rn. 17; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.11.2011 - L 5 AS 347/11 B ER - juris Rn. 20; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13.01.2012 - L 11 AS 809/11 B ER - juris Rn. 17; LSG NRW, Beschluss vom 20.05.2014 - L 2 AS 626/14 B ER - juris Rn. 19; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer/Schmidt, SGG, § 86b Rn. 30 a; Binder, in: Hk-SGG, § 86 b Rn. 48; a.A. Hessisches LSG, Beschluss vom 19.01.2005 - L 7 AL 38/05 ER - juris Rn. 33 ff.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16.10.2006 - L 12 AL 202/06 ER - juris Rn. 19).
  • SG Hildesheim, 12.10.2012 - S 4 R 430/12
    Vom Grundsatz des Verbotes der Vorwegnahme der Hauptsache ist nur dann eine Ausnahme zu ma-chen, wenn ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine spätere Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre und für die Hauptsache hohe Erfolgsaussichten prognostiziert werden können (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16.10.2006 - L 12 AL 202/06 ER).

    Dass dies sich in Anbetracht der wirtschaftlichen Verhältnisse der minderjährigen Antragstellerin als schwierig herausstellen könnte, wiegt gegenüber ihrem dargestellten gewichtigen Inte-resse an der Fortführung des einmal begonnenen Förderungs- und Bildungsweges nach Auffassung des Gerichts geringer (vgl. insoweit auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16.10.2006 - L 12 AL 202/06 ER).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2009 - L 12 B 30/09

    Arbeitslosenversicherung

    Der Senat schließt sich insoweit der Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 16.10.2006 - L 12 AL 202/06 ER - an.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2014 - L 7 AS 366/14
    Ob der Senat den Antragsgegner lediglich bei einer Ermessensreduzierung auf Null verpflichten darf (so LSG Berlin Brandenburg, a.a.O.) oder ob das Gericht darüber hinaus die Behörde wegen des Gebotes effektiven Rechtsschutzes in eng begrenzten Ausnahmefällen zu einem bestimmten Verhalten verpflichten darf (so LSG Hessen, Beschluss vom 12. Mai 2005, L 7 AL 38/05 ER, LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16. Oktober 2006, L 12 AL 202/06 ER), kann hier letztlich dahinstehen, weil die Vorschrift bereits tatbestandlich nicht erfüllt ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2009 - L 13 AS 219/08
    Auch ist im vorliegenden Fall keine Situation gegeben, die auch unter Berücksichtung des der Antragsgegnerin eingeräumten Ermessens es gebieten würde, von einer für die Antragstellerin gebotene Leistung auszugehen (vgl. Beschluss des 12. Senats des erkennenden Gerichtes vom 16. Oktober 2006 - L 12 AL 202/06 ER - in: Breithaupt 2007, 342).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2014 - L 12 AL 79/13
    Insofern ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Senats im Rahmen der Regelungsanordnung im Eilverfahren eine Verpflichtung zur Gewährung einer streitigen Ermessensleistung auch dann ausgesprochen werden kann, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass bei einer erneuten Ermessensbetätigung eine Entscheidung zugunsten des Antragstellers ergehen würde (Beschl. des Senats vom 16.10.2006 - L 12 AL 202/06 ER, Breithaupt 2007, 342, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.11.2014 - L 9 R 4548/14
    Aber auch insoweit wird im Hinblick auf den in diesem Rahmen zu bewältigenden Konflikt zwischen dem Gebot effektiven Rechtsschutzes und dem Gewaltenteilungsgrundsatz - nach dem das Gericht nicht sein Ermessen an das der Behörde setzen darf - eine einstweilige Anordnung in diesen Fällen nur in Betracht gezogen, wenn es zum einen überwiegend wahrscheinlich ist, dass die Behörde ihr Ermessen unzutreffend ausgeübt hat und sie dieses bei erneuter Ausübung zu Gunsten des Antragstellers ausüben wird, und wenn zum anderen auf Seiten des Antragstellers eine besondere Dringlichkeit vorliegt (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16.10.2006 - L 12 AL 202/06 ER - Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.08.2013 - L 9 AS 916/13
    Ein (Anordnungs-)Anspruch des Antragstellers könnte daher nur bei einer Ermessensreduzierung auf Null bejaht werden (siehe hierzu Bayerisches LSG v. 02.03.2009 - L 11 B 1067/08 AS ER - juris Rn. 19; Sächsisches LSG v. 26.10.2012 - L 3 AS 678/12 B ER - juris Rn. 24; LSG Berlin-Brandenburg v. 13.10.2011 - L 14 AL 174/11 B ER - juris Rn. 14; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage 2012, § 86b Rn. 30a m.w.N.; weitergehend Hessisches LSG v. 12.05.2005 - L 7 AL 38/05 ER - juris Rn. 34 ff. - info also 2005, 262; LSG Niedersachsen-Bremen v. 16.10.2006 - L 12 AL 202/06 ER - juris Rn. 19 - info also 2007, 17; siehe auch Leopold in: jurisPK-SGB 11, 3.
  • SG Oldenburg, 21.08.2009 - S 48 AS 2433/08
  • SG Münster, 08.03.2017 - S 9 KR 989/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2009 - L 12 AL 111/09
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