Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
Drittes Kapitel - Aktive Arbeitsförderung (§§ 29 - 135) |
Sechster Abschnitt - Verbleib in Beschäftigung (§§ 95 - 111a) |
Erster Unterabschnitt - Kurzarbeitergeld (§§ 95 - 109) |
Erster Titel - Regelvoraussetzungen (§§ 95 - 100) |
1Die betrieblichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn in dem Betrieb mindestens eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer beschäftigt ist. 2Betrieb im Sinne der Vorschriften über das Kurzarbeitergeld ist auch eine Betriebsabteilung.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.04.2012 | Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt | 20.12.2011 |
Rechtsprechung zu § 97 SGB III
449 Entscheidungen zu § 97 SGB III in unserer Datenbank:
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2023 - L 9 AL 43/22 Corona
Corona-Pandemie: Auch ausländische Fluggesellschaften können Kurzarbeitergeld ...
- BGH, 18.10.2022 - VI ZR 1177/20
Verjährung bezüglich des übergangenen Anspruchs auf Arbeitslosengeld und Kosten ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2021 - L 9 AL 198/20 Corona
Anspruch einer Fluggesellschaft mit Sitz im Ausland auf vorläufige Erteilung ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2023 - L 20 AL 174/22
Kurzarbeitergeld bei Pizzeria-Eröffnung in Pandemie
- LSG Bayern, 04.06.2020 - L 9 AL 61/20 Corona
Kurzarbeitergeld für Auslandsarbeitgeber nur bei Inlands-Betrieb oder ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - L 18 AL 46/22
Beschränkung der Gewährung von Kurzarbeitergeld auf in einem deutschen ...
- LSG Baden-Württemberg, 24.04.2015 - L 8 AL 2430/12
Erstattungsrechtsstreit - Kosten für die Elektrikerausbildung eines behinderten ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2020 - L 20 AL 109/20
Kurzarbeitergeld: Etappensieg für Malta Air Ltd.
Zum selben Verfahren:
- LSG Bayern, 09.08.2023 - L 10 AL 130/21
Kein Kurzarbeitergeld ohne Betriebssitz oder Betriebsabteilung in Deutschland
Querverweise
Auf § 97 SGB III verweisen folgende Vorschriften:
- Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III)
- Aktive Arbeitsförderung
- Verbleib in Beschäftigung
- Kurzarbeitergeld
- Sonderformen des Kurzarbeitergeldes
- § 101 (Saison-Kurzarbeitergeld)