Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
Drittes Kapitel - Aktive Arbeitsförderung (§§ 29 - 135) |
Sechster Abschnitt - Verbleib in Beschäftigung (§§ 95 - 111a) |
Erster Unterabschnitt - Kurzarbeitergeld (§§ 95 - 109) |
Erster Titel - Regelvoraussetzungen (§§ 95 - 100) |
(1) 1Der Arbeitsausfall ist bei der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Betrieb seinen Sitz hat, schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. 2Die Anzeige kann nur vom Arbeitgeber oder der Betriebsvertretung erstattet werden. 3Der Anzeige des Arbeitgebers ist eine Stellungnahme der Betriebsvertretung beizufügen. 4Mit der Anzeige ist glaubhaft zu machen, dass ein erheblicher Arbeitsausfall besteht und die betrieblichen Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld erfüllt sind.
(2) 1Kurzarbeitergeld wird frühestens von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Anzeige über den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist. 2Beruht der Arbeitsausfall auf einem unabwendbaren Ereignis, gilt die Anzeige für den entsprechenden Kalendermonat als erstattet, wenn sie unverzüglich erstattet worden ist.
(3) Die Agentur für Arbeit hat der oder dem Anzeigenden unverzüglich einen schriftlichen Bescheid darüber zu erteilen, ob auf Grund der vorgetragenen und glaubhaft gemachten Tatsachen ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegt und die betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Fassung aufgrund des Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes vom 29.03.2017
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
05.04.2017 | Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes | 29.03.2017 | |
01.04.2012 | Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt | 20.12.2011 | |
01.01.2009 | Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente | 21.12.2008 |
Rechtsprechung zu § 99 SGB III
88 Entscheidungen zu § 99 SGB III in unserer Datenbank:
- LSG Baden-Württemberg, 10.02.2022 - L 3 AL 1175/21
- SG Augsburg, 24.03.2022 - S 5 AL 213/21
Bescheid, Arbeitnehmer, Kurzarbeitergeld, Erstattung, Arbeitgeber, Arbeit, ...
- LSG Bayern, 04.06.2020 - L 9 AL 61/20 Corona
Kurzarbeitergeld für Auslandsarbeitgeber nur bei Inlands-Betrieb oder ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2020 - L 20 AL 109/20
Kurzarbeitergeld: Etappensieg für Malta Air Ltd.
Zum selben Verfahren:
- SG Nordhausen, 11.01.2022 - S 18 AL 660/21 Corona
Kurzarbeitergeld: Anzeige des Arbeitsausfalls ist auch bei Betriebsuntersagung ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2021 - L 9 AL 198/20 Corona
Anspruch einer Fluggesellschaft mit Sitz im Ausland auf vorläufige Erteilung ...
- BSG, 03.11.2021 - B 11 AL 6/21 R
Berechnung des Kurzarbeitergelds - Nettoentgeltdifferenz - Berücksichtigung von ...
- SG Landshut, 29.10.2021 - S 16 AL 66/21
Ablehnung von Kurzarbeitergeld: Fehlende Anzeige von Kurzarbeit nach ...
- LAG Düsseldorf, 30.03.2021 - 8 Sa 674/20 Corona
Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko auch in der Pandemie