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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2018 - L 2/12 R 221/16   

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https://dejure.org/2018,28315
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2018 - L 2/12 R 221/16 (https://dejure.org/2018,28315)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.06.2018 - L 2/12 R 221/16 (https://dejure.org/2018,28315)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. Juni 2018 - L 2/12 R 221/16 (https://dejure.org/2018,28315)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 28.11.1990 - 4 RA 40/90

    Versicherungszeit der Kindererziehung bei Pflegeeltern

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2018 - L 2/12 R 221/16
    Das BSG hat z.B. entschieden, dass auch Pflegeeltern ihre Kinder bereits im ersten Jahr erzogen haben müssen, um Anspruch auf die Anerkennung einer Kindererziehungszeit zu haben (vgl. BSG, Urteil vom 28. November 1990, 4 RA 40/90, zitiert nach juris).

    Dies hat das BSG (BSG, Urteil vom 28. November 1990, 4 RA 40/90, zitiert nach juris) auch im Hinblick auf die Versicherungszeiten wegen Kindererziehung für zutreffend erachtet und es gilt auch gleichermaßen für den Zuschlag an Entgeltpunkten im Rahmen des § 307 d SGB VI.

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2018 - L 2/12 R 221/16
    Es handelt sich der Struktur nach um eine Stichtagsregelung, deren Zulässigkeit in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung gerade auch im Zusammenhang mit der rentenrechtlichen Berücksichtigung von Beiträgen zur Kindererziehung ausdrücklich anerkannt ist, und zwar ausdrücklich auch unter Berücksichtigung der mit jeder Stichtagsregelung unvermeidlich verbundenen gewissen Härten (BVerfG, Urteil vom 07. Juli 1992 - 1 BvL 51/86 -, BVerfGE 87, 1, Juris-Rn. 145).
  • BVerfG, 29.03.1996 - 1 BvR 1238/95

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2018 - L 2/12 R 221/16
    Bezeichnenderweise hat das BVerfG auch die vorausgegangene Entscheidung des Gesetzgebers für verfassungsgemäß angesehen, wonach (vor Inkrafttreten des RV- Leistungsverbesserungsgesetzes) für vor 1992 geborene Kinder lediglich ein Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt werden konnte (§ 249 Abs. 1 SGB VI), wohingegen bezogen auf die Erziehung von später geborenen Kindern gemäß § 56 Abs. 1 SGB VI eine dreijährige Kindererziehungszeit anzuerkennen ist (BVerfG, Beschluss vom 29. März 1996, 1 BvR 1238/95, FamRZ 96, 789).
  • LSG Bayern, 31.05.2016 - L 6 R 685/15

    Mütterrente - Übergangsregelung im Rentenpaket 2014 verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2018 - L 2/12 R 221/16
    Verfassungsrechtliche Bedenken sind - wie der Senat schon mehrfach entschieden hat (vergleiche zum Beispiel Urteil des erkennenden Senats vom 20. Juni 2017, L 2 R 175/17, veröffentlicht in juris) - nicht ersichtlich (vgl. auch den bereits vom Sozialgericht herangezogenen Beschluss des Bayerischen Landessozialgericht vom 31. Mai 2016 - L 6 R 685/15 -, NZS 2016, 590).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2017 - L 2 R 175/17

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2018 - L 2/12 R 221/16
    Verfassungsrechtliche Bedenken sind - wie der Senat schon mehrfach entschieden hat (vergleiche zum Beispiel Urteil des erkennenden Senats vom 20. Juni 2017, L 2 R 175/17, veröffentlicht in juris) - nicht ersichtlich (vgl. auch den bereits vom Sozialgericht herangezogenen Beschluss des Bayerischen Landessozialgericht vom 31. Mai 2016 - L 6 R 685/15 -, NZS 2016, 590).
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