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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2012 - L 2 R 185/10   

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https://dejure.org/2012,123935
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2012 - L 2 R 185/10 (https://dejure.org/2012,123935)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.05.2012 - L 2 R 185/10 (https://dejure.org/2012,123935)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - L 2 R 185/10 (https://dejure.org/2012,123935)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2012 - L 2 R 185/10
    Mit Beschluss vom 21. Juli 2010 (1 BvR 2530/05, 1 BvL 11/06, 1 BvL 12/06, 1 BvL 13/06 = BVerfGE 126, 369 ff) hat das BVerfG festgestellt, dass § 22b Abs. 1 Satz 1 FRG in der Fassung des RVNG und dessen rückwirkende Inkraftsetzung zum 7. Mai 1996 mit dem Grundgesetz vereinbar sind, soweit hierdurch die Höhe solcher Hinterbliebenenrenten beschränkt wird, die allein auf Zeiten nach dem Fremdrentengesetz beruhen und die ohne die in § 22b Abs. 1 Satz 1 FRG in der Fassung des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes vorgesehene Beschränkung noch nicht bestandskräftig gewährt worden sind.

    Dies hat das BVerfG mit Beschluss vom 21. Juli 2010 (BVerfGE 126, 369, 388 f) entschieden.

    Weiterhin hat das BVerfG in dem genannten Beschluss entschieden, dass die Regelung in § 22b Abs. 1 Satz 1 FRG nF ihrerseits mit dem GG in Einklang steht (BVerfGE 126, 369, 391 ff).

    Auch der weitere Vortrag der Klägerin, den sie in Kenntnis der Entscheidung des BVerfG vom 21. Juli 2010 gehalten hat, führt zu keinem für sie günstigeren Ergebnis: Zwar hat das BVerfG in seinem oa Beschluss offen gelassen, ob sich an seiner Entscheidung aus verfassungsrechtlicher Sicht etwas ändere, "wenn ein Hinterbliebenenrentenanspruch sowohl auf Zeiten nach dem FRG als auch auf Beitragszeiten in einer deutschen Rentenversicherung beruhen würde" (BVerfGE 126, 369, 388).

    Zwar hat das BVerfG in seiner Entscheidung vom 21. Juli 2010 (BVerfGE 126, 369 ff) eine verfassungsrechtliche Bewertung hinsichtlich solcher Personen, denen bereits eine Hinterbliebenenrente ohne die Begrenzung auf 25 Entgeltpunkte bestandskräftig gewährt wurde, ausdrücklich offen gelassen (aaO S 387).

  • BSG, 20.07.2011 - B 13 R 36/10 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von eigener Rente mit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2012 - L 2 R 185/10
    Im Ergebnis ist die Klägerin damit lediglich Inhaberin eines "leeren Rechts" auf Witwenrente und bleibt auf die Rente aus eigener Versicherung beschränkt (vgl BSG, Urteil vom 25.01.2011 - B 5 R 47/10 R - Juris Rz 13 und vom 20.07.2011 - B 13 R 36/10 R - Juris Rz 19).

    Übergangsregelungen waren zur Umsetzung der Neufassung des § 22b Abs. 1 Satz 1 FRG nicht erforderlich (vgl BSG, Urt. v. 20.07.2011 aaO, Juris Rz 20 mwN).

    Nichts anderes ergibt sich aus Art. 6 § 4 Abs. 4a des Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes (FANG) - vgl BSG, Urt. v. 20.07.2011, aaO, Juris Rz 21 - , der seit dem 1. Januar 2001 in Kraft ist und speziell für das FRG - im Wesentlichen wortgleich mit § 300 Abs. 3 SGB VI - regelt: Ist eine bereits vorher geleistete Rente neu festzustellen und sind dabei die persönlichen Entgeltpunkte neu zu ermitteln, sind die Vorschriften des FRG maßgebend, die bei erstmaliger Feststellung der Rente anzuwenden waren, soweit § 317 Abs. 2a SGB VI nichts anderes bestimmt.

  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 118/00 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Hinterbliebene mit eigener Rente - Begrenzung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2012 - L 2 R 185/10
    Den unter Hinweis auf das Urteil des 4. Senats des BSG vom 30. August 2001 (B 4 RA 118/00 R = SozR 3-5050 § 22b Nr. 2) im August 2002 gestellten Antrag der Klägerin auf Überprüfung des Bescheids vom 3. November 1999 und Neufestsetzung der Witwenrente in Höhe der tatsächlichen EP lehnte die Beklagte mit Bescheid vom 20. August 2002 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29. April 2003 ab.
  • BSG, 25.01.2011 - B 5 R 47/10 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von eigener Rente mit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2012 - L 2 R 185/10
    Im Ergebnis ist die Klägerin damit lediglich Inhaberin eines "leeren Rechts" auf Witwenrente und bleibt auf die Rente aus eigener Versicherung beschränkt (vgl BSG, Urteil vom 25.01.2011 - B 5 R 47/10 R - Juris Rz 13 und vom 20.07.2011 - B 13 R 36/10 R - Juris Rz 19).
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