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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2019 - L 1 R 232/15   

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https://dejure.org/2019,86338
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2019 - L 1 R 232/15 (https://dejure.org/2019,86338)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.05.2019 - L 1 R 232/15 (https://dejure.org/2019,86338)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. Mai 2019 - L 1 R 232/15 (https://dejure.org/2019,86338)
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  • BSG, 14.11.2002 - B 13 RJ 39/01 R

    Altersrente für langjährig Versicherte - Hinweispflicht des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2019 - L 1 R 232/15
    Eine Unkenntnis solcher Rechte, deren befristete Ausübung im Gesetz selbst ausdrücklich geregelt ist, kann eine Wiedereinsetzung daher grundsätzlich nicht rechtfertigen (BSG, Urteil vom 14.11.2002 - B 13 RJ 39/01 R, juris 28 mwN; Urteil vom 06.05.2010 - B 13 R 44/09 R, juris 20 - 24 mwN).

    Schließlich muss die verletzte Pflicht darauf gerichtet gewesen sein, den Betroffenen gerade vor den eingetretenen Nachteilen (sog. Schutzzusammenhang) zu bewahren (BSG, Urteil vom 14.11.2002 - B 13 RJ 39/01 R, juris 30 mwN).

    Die Begründung des Gesetzesentwurfes zu § 115 Abs. 6 SGB VI spricht ebenfalls davon, dass eine Hinweispflicht überhaupt erfüllbar sein muss (vgl BT-Drucks 11/5530 S 108 zu Art. 1 § 116), womit nur gemeint sein kann, dass der Rentenversicherungsträger jedenfalls über die Kenntnisse verfügen muss, die eine Beratung als erforderlich erscheinen lassen können (BSG, Urteil vom 14.11.2002 - B 13 RJ 39/01 R, juris 35f. mwN).

    In einem solchen Fall würde von einem Rentenversicherungsträger, selbst wenn objektiv alle Voraussetzungen für eine Leistung vorliegen, etwas Unmögliches verlangt, weil ohne konkrete Sachbearbeitung bzw. ohne konkreten Anlass die - fristgerechte - Übersendung von Mitteilungen an einen Versicherten voraussetzt, dass dieser sich bereits in dem vorhandenen Datenbestand befindet (BSG, Urteil vom 14.11.2002 - B 13 RJ 39/01 R, juris 37 mwN).

  • BSG, 22.10.1998 - B 5 RJ 56/97 R

    Beratungspflicht und Hinwirkung auf rechtzeitige Antragstellung - geeignete Fälle

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2019 - L 1 R 232/15
    § 115 Abs. 6 SGB VI legt den Rentenversicherungsträgern zwar eine "reaktive Beobachtungspflicht" auf, denn nur, wenn sie diese Pflicht erfüllen, sind sie in der Lage, auch die möglicherweise verborgenen "geeigneten Fälle" zu erkennen (BSG, Urteil vom 22.10.1998 - B 5 RJ 56/97 R, juris 32).

    Eine solche Pflichtverletzung begründet für einzelne Personen, die allein Träger von Rechten und Pflichten sein können, nach der Gesetzessystematik keinen Herstellungsanspruch (BSG, Urteil vom 22.10.1998 - B 5 RJ 56/97 R, juris 17 mwN).

  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 44/09 R

    Hinterbliebenenrente - Auskunfts- und Beratungspflicht des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2019 - L 1 R 232/15
    Eine Unkenntnis solcher Rechte, deren befristete Ausübung im Gesetz selbst ausdrücklich geregelt ist, kann eine Wiedereinsetzung daher grundsätzlich nicht rechtfertigen (BSG, Urteil vom 14.11.2002 - B 13 RJ 39/01 R, juris 28 mwN; Urteil vom 06.05.2010 - B 13 R 44/09 R, juris 20 - 24 mwN).
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