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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2015 - L 9 R 179/14 B ER   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2015 - L 9 R 179/14 B ER (https://dejure.org/2015,101765)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.05.2015 - L 9 R 179/14 B ER (https://dejure.org/2015,101765)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. Mai 2015 - L 9 R 179/14 B ER (https://dejure.org/2015,101765)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (25)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2012 - L 4 KR 316/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2015 - L 9 R 179/14
    Die gegen den Eilbeschluss des SG vom 18. Mai 2012 erhobene Beschwerde war ebenfalls erfolglos (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22. Oktober 2012 - L 4 KR 316/12 B ER).

    Das LSG führte in seinem die Beschwerde zurückweisenden Beschluss vom 22. Oktober 2012 (L 4 KR 316/12 B ER) im Wesentlichen aus, dass die Entscheidung des SG nicht zu beanstanden sei.

    Es hat - um Wiederholungen zu vermeiden - ausdrücklich Bezug auf die sehr ausführlichen Entscheidungen der 4. Kammer des SG Hannover in ihrem Beschluss vom 18. Mai 2012 (S 4 R 82/12 ER) sowie des LSG Niedersachsen-Bremen vom 22. Oktober 2012 (L 4 KR 316/12 B ER) in derselben Angelegenheit verwiesen.

    Die Antragsgegnerin hält unter Bezugnahme auf die bereits im Verfahren S 4 R 82/12 ER sowie L 4 KR 316/12 B ER ergangenen gerichtlichen Entscheidungen an ihrer Auffassung fest und verweist auf ihre bereits in diesen Verfahren und dem hier zugrunde liegenden Antragsverfahren abgegebenen Stellungnahmen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Prozessakte, der Gerichtsakte S 4 R 82/12 ER (L 4 KR 316/12 B ER) und der die Antragstellerin betreffende Verwaltungsakte der Antragsgegnerin Bezug genommen, die vorgelegen haben und Gegenstand der Entscheidungsfindung gewesen sind.

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2015 - L 9 R 179/14
    Soweit die Antragsgegnerin argumentiere, der gute Glaube in die Tariffähigkeit einer Vereinigung sei nicht geschützt (BAG, vom 15. November 2006 - 10 AZR 665/05), greife diese Entscheidung nicht, weil sie einen völlig anders gelagerten Sachverhalt betraf, indem auf der Grundlage des Tarifvertrages noch keinerlei Leistungen ausgetauscht worden seien.

    Dies folge gerade aus § 97 Abs. 5 ArbGG, welcher im Wesentlichen sinnlos wäre, wenn die Entscheidung über die Tariffähigkeit nur für die Zeit nach der Verkündung der Entscheidung von Bedeutung wäre (BAG, Urteil vom 15. November 2006 - 10 AZR 665/05, Rn. 22).

    Wie auch das BAG bereits ausgesprochen hat, wird der gute Glaube an die Wirksamkeit eines Tarifvertrages, namentlich an die Tariffähigkeit einer Vereinigung, nicht geschützt (BAG, Urteil vom 15. November 2006, Az.: 10 AZR 665/05, Rn. 23).

  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 58/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2015 - L 9 R 179/14
    Aus den Entscheidungen des BAG vom 14. Dezember 2010 (1 ABR 19/10) und vom 23. Mai 2012 (1 AZB 58/11) folge, dass die CGZP seit dem Jahre 2005 und mindestens bis 2010 weder eine tariffähige Arbeitnehmervereinigung i.S. des § 2 Abs. 1 TVG noch eine tariffähige Spitzenorganisation i.S. des § 2 Abs. 2 und 3 TVG sei.

    Denn nach den Beschlüssen des BAG vom 14. Dezember 2010 (1 ABR 19/10) und vom 23. Mai 2012 (Az.: 1 AZB 58/11) sowie zuletzt nach dem Urteil vom 13. März 2013 (5 AZR 242/12) war die CGZP im streitigen Zeitraum weder eine tariffähige Arbeitnehmervereinigung im Sinne des § 2 Abs. 1 TVG noch eine tariffähige Spitzenorganisation im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 TVG.

    So führte das BAG in seinem Beschluss vom 23. Mai 2012 (Az.: 1 AZB 58/11, Rn. 109 ff.) u.a. aus, dass die ab dem 8. Oktober 2009 geltende Fassung der Satzung der CGZP zu keiner anderen Beurteilung führe.

  • LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2012 - L 5 KR 9/12

    Sozialversicherung - Arbeitnehmerüberlassung - Beitragsnachforderung aufgrund von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2015 - L 9 R 179/14
    So habe das Schleswig-Holsteinische LSG (L 5 KR 9/12 B ER; L 5 KR 20/12 B ER) eine abschließende rechtliche Prüfung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nicht für möglich gehalten und die erstinstanzliche Entscheidung des SG bestätigt, wonach die aufschiebende Wirkung angeordnet worden war.

    Wegen der nicht konstitutiven Wirkung der Entscheidung über die Tariffähigkeit einer Vereinigung entfällt daher das o.g. in der Literatur vertretene Argument, für die Nacherhebung von Beiträgen sei das Zuflussprinzip anzuwenden (vgl. aber auch: LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. April 2012 - L 5 KR 9/12 B ER, Rn. 15).

    Der Antragstellerin kann auch nicht in der Argumentation gefolgt werden, dass entsprechend der arbeitsrechtlichen Lehre vom fehlerhaften Arbeitsvertrag von einem Bestand des Tarifvertrages für die Vergangenheit auszugehen sei (s. etwa LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. April 2012 - L 5 KR 9/12 B ER - Rn. 17).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2014 - L 4 KR 497/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2015 - L 9 R 179/14
    Insoweit werde auf die Entscheidung des LSG Niedersachsen- Bremen (Beschluss vom 28. Januar 2014 - L 4 KR 497/13 B ER) verwiesen.

    Insoweit sind Nachforderungen aufgrund der fehlenden Tariffähigkeit der CGZP für die Vergangenheit nicht ausgeschlossen (vgl. u.a. auch Beschlüsse des LSG Niedersachsen- Bremen vom 28. Januar 2014 - L 4 KR 497/13 B ER; vom 21. Februar 2013 - L 1 KR 441/12 B ER; vom 20. Juli 2012 - L 1 KR 72/12 B ER).

    Damit weicht der Senat auch nicht von den in diesem Zusammenhang ergangenen Entscheidungen des LSG Niedersachsen-Bremen aus jüngerer Zeit ab (Beschluss vom 12. Februar 2013 - L 1 KR 442/12 B ER; Beschluss vom 21. Februar 2013 - L 1 KR 441/12 B ER sowie Beschluss vom 28. Januar 2014 - L 4 KR 497/13 B ER).

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2015 - L 9 R 179/14
    Die Feststellung der Tarifunfähigkeit der CGZP durch das BAG durch Beschluss vom 14. Dezember 2010 (AZ: 1 ABR 19/10) habe die Unwirksamkeit der von ihr geschlossenen Tarifverträge zur Folge.

    Aus den Entscheidungen des BAG vom 14. Dezember 2010 (1 ABR 19/10) und vom 23. Mai 2012 (1 AZB 58/11) folge, dass die CGZP seit dem Jahre 2005 und mindestens bis 2010 weder eine tariffähige Arbeitnehmervereinigung i.S. des § 2 Abs. 1 TVG noch eine tariffähige Spitzenorganisation i.S. des § 2 Abs. 2 und 3 TVG sei.

    Denn nach den Beschlüssen des BAG vom 14. Dezember 2010 (1 ABR 19/10) und vom 23. Mai 2012 (Az.: 1 AZB 58/11) sowie zuletzt nach dem Urteil vom 13. März 2013 (5 AZR 242/12) war die CGZP im streitigen Zeitraum weder eine tariffähige Arbeitnehmervereinigung im Sinne des § 2 Abs. 1 TVG noch eine tariffähige Spitzenorganisation im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 TVG.

  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R

    Verjährungsfrist bei der Vorenthaltung von Beiträgen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2015 - L 9 R 179/14
    Dieser liegt vor, wenn der Zahlungspflichtige seine Beitragspflicht für möglich gehalten hat, die Nichtabführung der Beiträge aber billigend in Kauf genommen hat (BSG, Urteil vom 30. März 2000 - B 12 KR 14/99 R, Rn. 23).

    Die Verjährungsfrist von 30 Jahren wird auch dann angenommen, wenn der Beitragsschuldner noch vor Ablauf der 4-jährigen Verjährungsfrist bösgläubig wird (BSG, Urteil vom 30. März 2000, a.a.O., Rn. 19).

  • ArbG Berlin, 01.04.2009 - 35 BV 17008/08

    Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2015 - L 9 R 179/14
    Im Gegenteil hätte schon im April 2009 das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin die Tarifunfähigkeit der CGZP ausgesprochen (Beschluss vom 1. April 2009 - 35 BV 17008/08), was einem Vertrauensschutz entgegenstünde.

    Im Gegenteil hatte schon im April 2009 das ArbG Berlin die Tarifunfähigkeit der CGZP ausgesprochen (Beschluss vom 01. April 2009 - 35 BV 17008/08).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2013 - L 1 KR 441/12

    Beitragsnachforderung wegen Anwendung eines Tarifvertrages der CGZP

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2015 - L 9 R 179/14
    Insoweit sind Nachforderungen aufgrund der fehlenden Tariffähigkeit der CGZP für die Vergangenheit nicht ausgeschlossen (vgl. u.a. auch Beschlüsse des LSG Niedersachsen- Bremen vom 28. Januar 2014 - L 4 KR 497/13 B ER; vom 21. Februar 2013 - L 1 KR 441/12 B ER; vom 20. Juli 2012 - L 1 KR 72/12 B ER).

    Damit weicht der Senat auch nicht von den in diesem Zusammenhang ergangenen Entscheidungen des LSG Niedersachsen-Bremen aus jüngerer Zeit ab (Beschluss vom 12. Februar 2013 - L 1 KR 442/12 B ER; Beschluss vom 21. Februar 2013 - L 1 KR 441/12 B ER sowie Beschluss vom 28. Januar 2014 - L 4 KR 497/13 B ER).

  • BSG, 18.11.1980 - 12 RK 59/79

    Vertrauensschutz - Abführen von Arbeitnehmerbezügen - Rückwirkende Anwendung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2015 - L 9 R 179/14
    Nach der BSG-Rechtsprechung zu Änderungen der Rechtsprechung, die für die Betroffenen wie Gesetzesänderungen wirken würden (z.B. Urteil vom 18. November 1980 - 12 RK 59/79), sprächen Gründe des Vertrauensschutzes gegen die Annahme der Tarifunfähigkeit der CGZP vor dem 14. Dezember 2010.

    Die Rechtsprechung, nach welcher ein Arbeitgeber sich bis zur Mitteilung einer geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung durch die Einzugsstelle auf die bisherige Rechtsprechung verlassen darf (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 1980, Az.: 12 RK 59/79), lässt sich entgegen der von der Antragstellerin und von einer in der Literatur vertretenen Ansicht (Zeppenfeld/Faust, NJW 2011, 1643, 1647) nicht auf den vorliegenden Fall übertragen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2012 - L 1 KR 72/12
  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 AL 2/11 R

    Arbeitslosenversicherung - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

  • BSG, 26.01.2005 - B 12 KR 3/04 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Beitragspflicht - pauschale

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 7/04 R

    Versicherungspflicht - Beitragspflicht - geringfügige Beschäftigung -

  • BSG, 03.06.2009 - B 12 R 12/07 R

    Sozialversicherung - variables Entgelt - Abschlags- und Endzahlung -

  • BVerfG, 11.09.2008 - 1 BvR 2007/05

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nachzahlung von Beiträgen zur

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 242/12

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2012 - L 8 R 164/12

    Zeitarbeitsfirmen müssen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2013 - L 1 KR 442/12

    Tariffähigkeit der CGZP; Vertrauensschutz des Arbeitgebers; Entstehung des

  • KG, 03.11.2011 - 4 Ws 96/11

    Untersuchungshaft: Voraussetzungen des Haftgrundes der Fluchtgefahr

  • LSG Bayern, 22.03.2012 - L 5 R 138/12

    Betriebsprüfung: Stichprobenprüfungen können die nachträgliche Rücknahme

  • LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2012 - L 5 KR 20/12

    Überprüfung der Zulässigkeit der rückwirkenden Beitragserhebung in der Folge der

  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.05.2018 - L 1 R 149/14

    Höhe der gesetzlichen Rente - Entrichtung von Beiträgen als Voraussetzung für die

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