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LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2012 - L 12 AS 2309/11 |
Zitiervorschläge
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.10.2012 - L 12 AS 2309/11 (https://dejure.org/2012,105388)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Oktober 2012 - L 12 AS 2309/11 (https://dejure.org/2012,105388)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Köln - 37 AS 1494/11
- SG Köln, 18.11.2011 - S 37 AS 1494/11
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2012 - L 12 AS 2309/11
- BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 294/12 B
- BSG, 03.03.2014 - B 4 AS 201/13 B
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2008 - L 7 B 354/08
Anspruch auf Prozesskostenhilfe, Rechtsschutzbedürfnis bei der Möglichkeit der …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2012 - L 12 AS 2309/11
Sollte es sich bei der verspäteten Auszahlung um ein Versehen handeln, sei eine telefonische oder persönliche Vorsprache beim Beklagten der einfachere und effektivster Weg (LSG NRW Beschluss vom 15.12.2008 - L 7 B 354/08 AS -, Juris Ausdruck Rdz 5). - BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 16.92
Sozialgeheimnis - Überweisungsträger - Fehlende Zustimmung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2012 - L 12 AS 2309/11
Der Kläger forderte den Beklagten auf, jede Kennzeichnung der Herkunft der Mittel zu unterlassen und verwies zur Begründung auf das Urteil des BVerwG vom 23.06.1994 - 5 C 16/92 -, BVerwG 96, 147 ff. Der Beklagte lehnte dies mit der Begründung ab, die Überweisung erfolge zentral über die Bundesagentur für Arbeit aufgrund des automatisierten Einsatzes eines Zahlungsprogramms. - LSG Bayern, 01.07.2011 - L 7 AS 461/11
Datenschutz und Überweisungsvermerk
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2012 - L 12 AS 2309/11
Hierzu habe das Bayrische Landessozialgericht mit Beschluss vom 01.07.2011 - L 7 AS 461/11 B ER -, Juris Ausdruck Rdz 15 ff. ausgeführt, dass die Überweisung mit dem Überweisungsvermerk "Bundesagentur für Arbeit" unter Angabe der BG-Nummer eine zulässige Datenübermittlung sei (§§ 53 Abs. 2 SGB I, 67 ff. und 67b Abs. 1 S. 1 SGB X). - BVerwG, 06.05.1991 - 1 B 41.91
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2012 - L 12 AS 2309/11
Diese Form der Übersendung genüge für eine wirksame Bekanntgabe, da der Beklagte mit der Weiterleitung der von ihm bei Gericht eingereichten Schriftstücke des Klägers rechne bzw. diese sogar beabsichtige und der Bescheid deshalb mit Wissen und Wollen des Beklagten an den Kläger gelangt sei (BVerfG Beschluss vom 06.05.1991 - 1 B 41/91 -, Juris Ausdruck Rdz 3).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2019 - L 19 AS 704/19
Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II
Die hiergegen eingelegten Rechtsmittel blieben erfolglos (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.10.2012 - L 12 AS 2309/11, Bundessozialgericht, Beschluss vom 23.05.2012 - B 4 AS 294/12 B). - BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 295/12 B Soweit der Kläger im Berufungsverfahren die Rechtmäßigkeit der Geschäftsverteilung des SG in Frage gestellt hat, hat das LSG zur Begründung auf seine Entscheidung in dem Parallelverfahren - L 12 AS 2309/11 - Bezug genommen, gegen die gleichfalls eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt worden ist (B 4 AS 294/12 B).
- BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 294/12 B Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 16. Oktober 2012 - L 12 AS 2309/11 - wird zurückgewiesen.
- BSG, 03.03.2014 - B 4 AS 201/13 B 2 Der Senat hat die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 16.10.2012 (L 12 AS 2309/11), zurückgewiesen.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2012 - L 12 AS 69/12 Soweit der Kläger nunmehr auch im hier anhängigen Verfahren die Rechtmäßigkeit des Geschäftsverteilungsplans des Sozialgerichts Köln in Frage stellt und seinen diesbezüglichen Vortrag aus dem Verfahren L 12 AS 2309/11 auch zum Gegenstand dieses Verfahrens macht, verweist der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf seine Ausführungen im Beschluss vom gleichen Tage in dem genannten Verfahren mit denselben Beteiligten.