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   LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2016 - L 20 AL 92/14   

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https://dejure.org/2016,53768
LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2016 - L 20 AL 92/14 (https://dejure.org/2016,53768)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.12.2016 - L 20 AL 92/14 (https://dejure.org/2016,53768)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Dezember 2016 - L 20 AL 92/14 (https://dejure.org/2016,53768)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kurzarbeitergeld; Erheblichkeit eines Arbeitsausfalls; Kausalzusammenhang; Theorie der wesentlichen Bedingung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Kurzarbeitergeld; Anforderungen an das Vorliegen eines erheblichen Arbeitsausfalls bei einem Kreditboykott durch Banken

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Kurzarbeitergeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 10/05 R

    Kurzarbeitergeld - erheblicher Arbeitsausfall - wirtschaftlicher Grund -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2016 - L 20 AL 92/14
    Es handelt sich insoweit um Wirtschaftsabläufe, die nicht mit betriebsspezifischen, vom einzelnen Unternehmen zu verantwortenden Verläufen im Zusammenhang stehen, sondern um allgemeine wirtschaftliche Veränderungen, insbesondere um konjunkturelle und strukturelle Störungen der Gesamtwirtschaftslage (vgl. dazu ausführlich BSG, Urteil vom 15.12.2005 - B 7a AL 10/05 R Rn. 15 unter Bezugnahme auf die bisherige Rspr. zum AFG).

    Kontinuierliche Prozesse hingegen, die sich unter Umständen über Jahre oder gar Jahrzehnte hinweg entwickeln, können bereits kein Ereignis im Sinne der Vorschrift darstellen (BSG, Urteil vom 15.12.2005 - B 7a AL 10/05 R Rn. 18).

  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 102/97 R

    Kurzarbeitergeld - Betrieb - Betriebsabteilung - Arbeitsausfall - wirtschaftliche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2016 - L 20 AL 92/14
    Besonderes Augenmerk ist darauf zu richten, dass es sich um äußere Ursachen handelt, die aus einer veränderten gesamtwirtschaftlichen Lage resultieren; denn das Kug soll keine Versicherung gegen das allgemeine Betriebsrisiko darstellen und auch nicht dazu dienen, wirtschaftlich auf Dauer nicht lebensfähige Betriebe am Markt zu erhalten (vgl. zum Ganzen auch BSG, Urteil vom 29.04.1998 - B 7 AL 102/97 R Rn. 24; Werhahn a.a.O., § 96 Rn. 27 ff.; Müller-Grune a.a.O.; § 96 Rn. 20 ff.).

    Danach ist eine Bedingung als ursächlich oder mitursächlich anzusehen, wenn sie zum einen conditio sine qua non ist und zudem bei wertender Betrachtung gegenüber anderen Ursachen wesentlich mitgewirkt hat (vgl. zum Ganzen BSG, Urteil vom 29.04.1998 - B 7 AL 102/97 R Rn. 26; Mutschler in ders./Schmidt-De Caluwe/Coseriu, SGB 111, 6. Auflage 2017, § 96 Rn. 29 f.; Werhahn a.a.O., § 96 Rn. 36; Müller-Grune a.a.O., Rn. 40).

  • BSG, 21.02.1991 - 7 RAr 20/90

    Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld - Formelle

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2016 - L 20 AL 92/14
    Die zweite Alternative des § 170 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III a.F. (unabwendbares Ereignis) erfasst jedes objektiv feststellbare Ereignis, das auch durch äußerste, nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt nicht abzuwenden ist (vgl. BSG, Urteil vom 21.02.1991 - 7 RAr 20/90 Rn. 20).
  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 15/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kurzarbeitergeldanspruch - Ausschluss der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2016 - L 20 AL 92/14
    Zwar ist das Kug nach §§ 169, 172 SGB III a.F. den Arbeitnehmern zu gewähren; aus der Befugnis des Arbeitgebers, im Wege der Verfahrens- und Prozessstandschaft die Rechte der Arbeitnehmer geltend zu machen, folgt jedoch, dass der Arbeitnehmer selbst von der Geltendmachung seiner Ansprüche ausgeschlossen ist (vgl. dazu ausführlich BSG, Urteile vom 29.08.1974 - 7 RAr 17/72; vom 29.08.1974 - 7 RAr 35/72 und vom 25.05.2005 - B 11a/11 AL 15/04 R; Müller-Grune in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, 2014, § 95 Rn. 33).
  • BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 21/09 R

    Kurzarbeitergeldanspruch - erheblicher Arbeitsausfall - Bindungswirkung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2016 - L 20 AL 92/14
    A) Streitgegenstand ist der (versagende) sog. Anerkennungsbescheid vom 15.06.2010, mit dem die Beklagte über die Feststellung eines Arbeitsausfalls und die betrieblichen Voraussetzungen eines Anspruchs auf Kug dem Grunde nach entschieden hat (als Fall der gesetzlich zugelassenen Elementenfeststellung; vgl. dazu: BSG, Urteil vom 14.09.2010 - B 7 AL 21/09 R Rn. 16), darüber hinaus die ablehnenden Leistungsbescheide vom 22.06.2010, 06.07.2010, 16.08.2010, 06.09.2010 und 09.11.2010, mit denen die Zahlung von Kug für die Monate Mai, Juni, Juli, August und Oktober 2010 abgelehnt worden ist, sämtlich in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03.06.2011 (§ 95 SGG).
  • BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 17/72

    Kurzarbeitergeld - Notwendige Beiladung - Betriebsvertretung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2016 - L 20 AL 92/14
    Zwar ist das Kug nach §§ 169, 172 SGB III a.F. den Arbeitnehmern zu gewähren; aus der Befugnis des Arbeitgebers, im Wege der Verfahrens- und Prozessstandschaft die Rechte der Arbeitnehmer geltend zu machen, folgt jedoch, dass der Arbeitnehmer selbst von der Geltendmachung seiner Ansprüche ausgeschlossen ist (vgl. dazu ausführlich BSG, Urteile vom 29.08.1974 - 7 RAr 17/72; vom 29.08.1974 - 7 RAr 35/72 und vom 25.05.2005 - B 11a/11 AL 15/04 R; Müller-Grune in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, 2014, § 95 Rn. 33).
  • BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 35/72

    Kurzarbeitergeld - Ablehnung - Bescheid - Anfechtung - Notwendige Beiladung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2016 - L 20 AL 92/14
    Zwar ist das Kug nach §§ 169, 172 SGB III a.F. den Arbeitnehmern zu gewähren; aus der Befugnis des Arbeitgebers, im Wege der Verfahrens- und Prozessstandschaft die Rechte der Arbeitnehmer geltend zu machen, folgt jedoch, dass der Arbeitnehmer selbst von der Geltendmachung seiner Ansprüche ausgeschlossen ist (vgl. dazu ausführlich BSG, Urteile vom 29.08.1974 - 7 RAr 17/72; vom 29.08.1974 - 7 RAr 35/72 und vom 25.05.2005 - B 11a/11 AL 15/04 R; Müller-Grune in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, 2014, § 95 Rn. 33).
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