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   LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2013 - L 20 SO 447/13 B ER, L 20 SO 448/13 B   

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https://dejure.org/2013,37658
LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2013 - L 20 SO 447/13 B ER, L 20 SO 448/13 B (https://dejure.org/2013,37658)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.12.2013 - L 20 SO 447/13 B ER, L 20 SO 448/13 B (https://dejure.org/2013,37658)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Dezember 2013 - L 20 SO 447/13 B ER, L 20 SO 448/13 B (https://dejure.org/2013,37658)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • SG Detmold, 19.05.2015 - S 2 SO 6/12

    Erforderlichkeit von zwei hauswirtschaftliche Versorgungen je Woche statt einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2013 - L 20 SO 447/13
    Dagegen strengte der Ehemann der Antragstellerin ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht (SG) Gelsenkirchen - S 2 SO 6/12 an und machte geltend, der Kostenbeitrag müsse ab Juli 2011 niedriger bzw. in der bisherigen Höhe festgesetzt werden.

    Dem Ehemann der Antragstellerin sei es zuzumuten gewesen, im Laufe des Klageverfahrens vor dem Sozialgericht Gelsenkirchen - S 2 SO 6/12 angemessene Rückstellungen zu bilden.

    Denn unabhängig von der Frage, ob der Ehemann der Antragstellerin überhaupt berechtigt war, gegen die Festsetzung des Kostenbeitrages für die Heimunterbringung der Antragstellerin vorzugehen (vgl. zu einer ähnlichen Fallkonstellation ausführlich Beschluss des Senats vom 10.05.2013 - L 20 SO 43/13 B Rn. 17 ff. - juris), ist über den Umfang der Leistungspflicht des Antragsgegners bzw. die Höhe des Kostenbeitrags mittlerweile bestandskräftig befunden; das Klageverfahren vor dem SG Gelsenkirchen - S 2 SO 6/12 wurde durch Klagerücknahme beendet, und der Widerspruch gegen den Bescheid vom 06.06.2013 wurde zurückgenommen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2008 - L 20 B 51/08

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2013 - L 20 SO 447/13
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Beschluss vom 28.07.2008 - L 20 B 51/08 SO ER) sei eine Verpflichtung zur Darlehensgewährung bereits dann gegeben, wenn der Heimträger eine fristlose Kündigung androhe.

    Zutreffend ist vielmehr, dass der Senat in ständiger Rechtsprechung (ausgehend von dem Beschluss vom 28.07.2008 - L 20 B 51/08 SO ER Rn. 43 ff.; zuletzt Beschluss vom 27.08.2012 - L 20 SO 323/12 B ER; zustimmend zwischenzeitlich OVG NRW, Beschluss vom 29.09.2011 - 12 B 983/11) jedenfalls in laufenden "Heimpflegefällen" für die Zeit ab Stellung des Eilantrages bei dem SG einen Anordnungsgrund bereits dann als glaubhaft gemacht ansieht, wenn aufgrund einer schon ausgesprochenen Kündigung des Heimplatzes wegen Zahlungsrückständen dessen Verlust ernstlich droht.

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.01.1993 - 5 M 112/92

    Vorläufiger Rechtsschutz; Sozialhilfe; Gegenwärtige Notlage; Dringlichkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2013 - L 20 SO 447/13
    Es sei nicht Aufgabe des vorläufigen Rechtsschutzes, einen finanziellen Ausgleich für die Vergangenheit herbeizuführen; dies müsse ggf. dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben (Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13.01.1993 - 5 M 112/92).

    Diese Rechtsprechung hat der Senat mit Blick auf Forderungen bzw. Bedarfe bei Unterbringung in einem Pflegeheim, welche bereits vor Einleitung eines Eilverfahrens entstanden sind, zwischenzeitlich dahingehend konkretisiert, dass insoweit höhere Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes zu stellen sein können (Beschluss des Senats vom 11.12.2013 - L 20 SO 491/13 B ER), weil eine Verpflichtung zur Erbringung vorläufiger Leistungen für die Zeit vor Einleitung des Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nur ausnahmsweise unter besonderen Voraussetzungen zulässig ist (vgl. dazu Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage 2012, § 86b Rn. 35a m.w.N.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13.01.1993 - 5 M 112/92 Rn. 3 - juris).

  • SG Karlsruhe, 19.01.2010 - S 1 SO 5729/08

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - Vermögenseinsatz - Nachlass -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2013 - L 20 SO 447/13
    Die Übernahme von Schulden gehöre jedoch nicht zu den Aufgaben der Sozialhilfe, es sei denn es liege ein Ausnahmefall des § 34 Abs. 1 SGB XII (gemeint ersichtlich: § 36 Abs. 1 SGB XII in der seit dem 01.01.2011 geltenden Fassung) vor (SG Karlsruhe, Urteil vom 19.01.2010 - S 1 SO 5729/08 Rn. 19 m.w.N.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.06.2007 - L 7 SO 3186/06).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.06.2007 - L 7 SO 3186/06
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2013 - L 20 SO 447/13
    Die Übernahme von Schulden gehöre jedoch nicht zu den Aufgaben der Sozialhilfe, es sei denn es liege ein Ausnahmefall des § 34 Abs. 1 SGB XII (gemeint ersichtlich: § 36 Abs. 1 SGB XII in der seit dem 01.01.2011 geltenden Fassung) vor (SG Karlsruhe, Urteil vom 19.01.2010 - S 1 SO 5729/08 Rn. 19 m.w.N.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.06.2007 - L 7 SO 3186/06).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2013 - L 23 SO 319/12

    Voraussetzungen für eine Schuldenübernahme - Anforderung an den Anordnungsgrund

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2013 - L 20 SO 447/13
    Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass die Sicherung einer Unterkunft bereits dann in Betracht kommt, wenn die angehäuften Mietschulden den Vermieter zu einer Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen, jedenfalls aber dann, wenn die Kündigung bereits ausgesprochen ist und dadurch die Gefahr des Verlustes der Wohnung besteht (vgl. Link in jurisPK-SGB XII, § 36 Rn. 22; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.01.2013 - L 23 SO 319/12 B ER Rn. 11 - juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2013 - L 20 SO 43/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2013 - L 20 SO 447/13
    Denn unabhängig von der Frage, ob der Ehemann der Antragstellerin überhaupt berechtigt war, gegen die Festsetzung des Kostenbeitrages für die Heimunterbringung der Antragstellerin vorzugehen (vgl. zu einer ähnlichen Fallkonstellation ausführlich Beschluss des Senats vom 10.05.2013 - L 20 SO 43/13 B Rn. 17 ff. - juris), ist über den Umfang der Leistungspflicht des Antragsgegners bzw. die Höhe des Kostenbeitrags mittlerweile bestandskräftig befunden; das Klageverfahren vor dem SG Gelsenkirchen - S 2 SO 6/12 wurde durch Klagerücknahme beendet, und der Widerspruch gegen den Bescheid vom 06.06.2013 wurde zurückgenommen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2013 - L 20 SO 491/13

    Vorläufige Verpflichtung zur Übernahme ungedeckter Heimpflegekosten vor dem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2013 - L 20 SO 447/13
    Diese Rechtsprechung hat der Senat mit Blick auf Forderungen bzw. Bedarfe bei Unterbringung in einem Pflegeheim, welche bereits vor Einleitung eines Eilverfahrens entstanden sind, zwischenzeitlich dahingehend konkretisiert, dass insoweit höhere Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes zu stellen sein können (Beschluss des Senats vom 11.12.2013 - L 20 SO 491/13 B ER), weil eine Verpflichtung zur Erbringung vorläufiger Leistungen für die Zeit vor Einleitung des Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nur ausnahmsweise unter besonderen Voraussetzungen zulässig ist (vgl. dazu Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage 2012, § 86b Rn. 35a m.w.N.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13.01.1993 - 5 M 112/92 Rn. 3 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2011 - 12 B 983/11

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anspruchs auf Pflegegeld gemäß § 12

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2013 - L 20 SO 447/13
    Zutreffend ist vielmehr, dass der Senat in ständiger Rechtsprechung (ausgehend von dem Beschluss vom 28.07.2008 - L 20 B 51/08 SO ER Rn. 43 ff.; zuletzt Beschluss vom 27.08.2012 - L 20 SO 323/12 B ER; zustimmend zwischenzeitlich OVG NRW, Beschluss vom 29.09.2011 - 12 B 983/11) jedenfalls in laufenden "Heimpflegefällen" für die Zeit ab Stellung des Eilantrages bei dem SG einen Anordnungsgrund bereits dann als glaubhaft gemacht ansieht, wenn aufgrund einer schon ausgesprochenen Kündigung des Heimplatzes wegen Zahlungsrückständen dessen Verlust ernstlich droht.
  • VG Gelsenkirchen, 21.01.2015 - 11 L 1752/14

    Getrenntleben; Vermögensverhältnisse; Eheleute; selbstgenutztes Hausgrundstück

    Einschränkend LSG NRW, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - L 20 SO 447/13 B ER -, juris, jedenfalls wenn seit der Kündigung mehrere Monate vergangen sind, ohne dass das Heim eine Räumungsklage angekündigt oder erhoben hat.
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