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LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2018 - L 2 AS 1430/18 B ER |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.09.2018 - L 2 AS 1430/18 B ER (https://dejure.org/2018,34799)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. September 2018 - L 2 AS 1430/18 B ER (https://dejure.org/2018,34799)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gelsenkirchen, 16.07.2018 - S 33 AS 1845/18
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2018 - L 2 AS 1430/18 B ER
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 01.08.2017 - 1 BvR 1910/12
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufiger Leistungen für …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2018 - L 2 AS 1430/18
Es sind deshalb alle negativen finanziellen, sozialen, gesundheitlichen oder sonstigen Folgen zu berücksichtigen, die der Verlust der konkreten Wohnung für den Betroffenen hat (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG)., Beschluss vom 01.08.2017 - 1 BvR 1910/12, Rn. 16 bei juris).Dabei ist auch zu beachten, dass nach Rechtshängigkeit einer Räumungsklage der Verlust der Wohnung möglicherweise nicht mehr sicher abgewendet werden kann, weil eine nachträgliche Zahlung des rückständigen Mietzinses nicht pauschal dazu führt, dass eine ordentliche Kündigung unwirksam wird (BVerfG, Beschluss vom 01.08.2017 - 1 BvR 1910/12, Rn. 18 bei juris).
- BGH, 10.10.2012 - VIII ZR 107/12
Anforderungen an eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2018 - L 2 AS 1430/18
Die Grenze zu einer "nicht unerheblichen" Pflichtverletzung im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 1 Bürgerliches Gesetzbuch BGB) ist dann noch nicht überschritten (Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 10.10.2012 - VIII ZR 107/12, Rn. 20 bei juris).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2022 - L 2 AS 468/22
SGB II-Angemessenheitsprüfung in Pandemie nur für 6 Monate ausgesetzt
Im Rahmen einer wertenden Betrachtung ist vielmehr zu berücksichtigen, dass der Anspruch auf Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II über die Verhinderung der bloßen Obdachlosigkeit hinaus das Existenzminimum sicherstellen soll und dazu auch gehört, den gewählten Wohnraum in einem bestehenden sozialen Umfeld nach Möglichkeit zu erhalten (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 25.09.2018 - L 2 AS 1430/18 B ER -, juris Rn. 3 m.w.N.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2023 - L 2 AS 897/23 Es entspricht der überwiegenden Rechtsprechung, dass in einem auf die Gewährung von Leistungen für die Unterkunft und Heizung gerichteten Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ein Anordnungsgrund nur dann angenommen werden kann, wenn wesentliche Nachteile ersichtlich sind, die es durch die einstweilige Anordnung abzuwenden gilt (vgl. LSG W., Beschluss vom 25.09.2018 - L 2 AS 1430/18 B ER, Rn. 3 - juris;… LSG W., Beschluss vom 23.06.2021 - L 2 AS 504/21 B ER, Rn. 45 - juris).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2021 - L 2 AS 504/21
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II …
Im Rahmen einer wertenden Betrachtung ist vielmehr zu berücksichtigen, dass der Anspruch auf Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II über die Verhinderung der bloßen Obdachlosigkeit hinaus das Existenzminimum sicherstellen soll und dazu auch gehört, den gewählten Wohnraum in einem bestehenden sozialen Umfeld nach Möglichkeit zu erhalten (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 25.09.2018 - L 2 AS 1430/18 B ER -, juris Rn. 3 m.w.N.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2020 - L 2 AS 2/20 Bereits bei einer drohenden ordentlichen Kündigung kann ein Anordnungsgrund gegeben sein (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 25.09.2018 - L 2 AS 1430/18 B ER -, juris Rn. 3 m.w.N.).