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   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2008 - L 17 U 35/07   

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https://dejure.org/2008,11953
LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2008 - L 17 U 35/07 (https://dejure.org/2008,11953)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.11.2008 - L 17 U 35/07 (https://dejure.org/2008,11953)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. November 2008 - L 17 U 35/07 (https://dejure.org/2008,11953)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Einordnung einer Infektion während der stationären Krankenhausbehandlung als einen Arbeitsunfall; Einordnung einer Meningitis als Versicherungsfall gemäß der gesetzlichen Unfallversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 24.06.1981 - 2 RU 51/79

    Unfallversicherungsschutz bei Hepatitis nach Bluttransfusion während stationärer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2008 - L 17 U 35/07
    Das BSG hat allerdings schon mehrfach entschieden, dass das Risiko der ärztlichen Behandlung selbst nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes nach § 539 Abs. 1 Nr. 17a RVO ist (vgl. BSG SozR 2200 § 539 Nr. 71 mwN; BSG, Urteil vom 24.06.1981 - 2 RU 51/79 - sowie Beschluss vom 09.10.1996 - 2 BU 236/96), worauf das SG bereits zutreffend hingewiesen hat.

    Demnach fallen auch die für eine Infektion bei der operativen oder postoperativen Behandlung in Betracht kommenden Umstände nicht unter die von dieser Vorschrift erfassten Risiken (BSG, Urteil vom 24.06.1981 - 2 RU 51/79 -).

  • BVerfG, 20.05.1987 - 1 BvR 762/85

    Verfassungsmäßigkeit des Leistungsausschlusses des infolge einer Brufskrankheit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2008 - L 17 U 35/07
    Die Ausübung einer Beschäftigung oder Tätigkeit ist dabei wesentliches Strukturelement dieser Versicherung (vgl. BVerfGE 75, 348 = SozR 2200 § 555a Nr. 3).
  • BSG, 20.02.2001 - B 2 U 1/00 R

    Beginn der Verletztenrente in der Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2008 - L 17 U 35/07
    Ob die zuletzt genannte Voraussetzung für die von der Klägerin beanspruchten Leistungen erfüllt wäre (zum Begriff der erstmaligen Festsetzung vgl. BSG, Urteil vom 20.02.2001 - B 2 U 1/00 R - HVBG-Info 2001, 839), kann allerdings dahingestellt bleiben, weil schon das Vorliegen einer BK bzw. eines Arbeitsunfalls zu verneinen ist.
  • BSG, 21.03.2006 - B 2 U 19/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Ausland - haftungsbegründende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2008 - L 17 U 35/07
    Der Anwendungsbereich der Übergangsregelung in § 214 Abs. 3 SGB VII beschränkt sich auf die Vorschriften über Renten, Beihilfen, Abfindungen und Mehrleistungen, also die §§ 56 bis 80 sowie § 94 SGB VII; nur für diese Leistungen gilt auch bei einem vor dem 01.01.1997 eingetretenen Versicherungsfall das neue Recht, wenn sie nach dem 01.01.1997 erstmals festzusetzen sind (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 21.03.2006 - B 2 U 19/05 R -).
  • BSG, 09.10.1996 - 2 BU 236/96

    Unfallereignis - Entbehrlichkeit - Krankenhaus - Hepatitis-B-Infektrisiko

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2008 - L 17 U 35/07
    Das BSG hat allerdings schon mehrfach entschieden, dass das Risiko der ärztlichen Behandlung selbst nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes nach § 539 Abs. 1 Nr. 17a RVO ist (vgl. BSG SozR 2200 § 539 Nr. 71 mwN; BSG, Urteil vom 24.06.1981 - 2 RU 51/79 - sowie Beschluss vom 09.10.1996 - 2 BU 236/96), worauf das SG bereits zutreffend hingewiesen hat.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2017 - L 15 U 326/16

    Unfallversicherungsrecht; Entgegennehmen einer Behandlung; Gesundheitsgefahren

    Im Berufungsrechtsstreit (Az.: L 17 U 35/07) holte das Landessozialgericht auf Antrag der Klägerin gemäß § 109 Sozialgerichtsgesetz (SGG) ein Gutachten des Arztes für Arbeitsmedizin Dr. I vom 04.02.2008 ein.

    Dies haben die im Verwaltungsverfahren sowie im Vorprozess (L 17 U 35/07) durchgeführten Ermittlungen ergeben.

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