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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2017 - L 9 AL 54/15   

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https://dejure.org/2017,18036
LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2017 - L 9 AL 54/15 (https://dejure.org/2017,18036)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.04.2017 - L 9 AL 54/15 (https://dejure.org/2017,18036)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. April 2017 - L 9 AL 54/15 (https://dejure.org/2017,18036)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitslosengeld; Sperrzeit; Wichtiger Grund für die Arbeitsaufgabe; Altersteilzeit; Anspruch auf Arbeitslosengeld; Zulässigkeit der Festsetzung einer Sperrzeit nach Abschluss eines Altersteilzeitvertrages im Blockmodell mit einem beabsichtigten nahtlosen Übergang in die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Zulässigkeit der Festsetzung einer Sperrzeit nach Abschluss eines Altersteilzeitvertrages im Blockmodell mit einem beabsichtigten nahtlosen Übergang in die Altersrente und geänderter Rentenpläne wegen nachträglicher Änderung der Rechtslage

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2017, 598
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 6/08 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Abschluss eines Altersteilzeitvertrages im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2017 - L 9 AL 54/15
    Grundsätzlich bilden ein Sperrzeitbescheid und ein zeitgleicher Bewilligungsbescheid, mit dem gewissermaßen die "Konsequenzen" aus dem Sperrzeitbescheid gezogen werden, eine rechtliche Einheit (vgl. etwa: Bundessozialgericht [BSG] Urteil vom 21.07.2009 - B 7 AL 6/08 R - juris Rn. 9; Senat, Urteil vom 16.11.2011 - L 9 AL 82/11 - juris Rn.27).

    Abzustellen ist insoweit alleine auf das Eintreten von Beschäftigungslosigkeit, nicht auf Arbeitslosigkeit im Sinne des § 138 SGB III, so dass es auf die Frage der Verfügbarkeit nicht ankommt (vgl. BSG, Urteil vom 21.07.2009 B 7 AL 6/08 R - juris Rn.11; offen gelassen in LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.02.2017 - L 8 AL 3805/16 - juris Rn. 29).

    Diese dient dem Schutz der Versichertengemeinschaft vor Risikofällen, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat; eine Sperrzeit soll nur eintreten, wenn dem Versicherten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung seiner Interessen mit den Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 21.07.2009, a. a. O. Rn. 12 m. w. N.).

    Es sollte eine Nahtlosigkeit zwischen Altersteilzeitbeschäftigung und Rentenbeginn erreicht und ein Zwischenschritt über die Arbeitslosigkeit und den Bezug von Arbeitslosengeld vermieden werden (BSG, Urteil vom 21.07.2009, a. a. O. Rn. 12ff.).

    Es ist auch hier - wie oben zum wichtigen Grund ausgeführt - auf den Zeitpunkt des Nichteintritts in den Rentenbezug und damit den Eintritt der Beschäftigungslosigkeit abzustellen (so auch BSG, Urteil vom 21.07.2009, a. a. O.; LSG Baden-Württemberg a.a. O.).

  • BSG, 17.10.2007 - B 11a AL 51/06 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Lösung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2017 - L 9 AL 54/15
    Das Vorliegen eines solchen wichtigen Grundes im Sinne des Sperrzeitrechts beurteilt sich dabei nicht nach den subjektiven Vorstellungen des Versicherten; vielmehr muss dieser objektiv gegeben sein (vgl. BSG, Urteil vom 17.10.2007 - B 11a AL 51/06 R - juris Rn. 35).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 09.06.2016 - L 1 AL 48/15
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2017 - L 9 AL 54/15
    Denn das Ziel des Altersteilzeitgesetzes, durch die Förderung von Altersteilzeitarbeitsverhältnissen die Versichertengemeinschaft um die bereits vor Erreichen der Altersgrenze für die Regelaltersrente aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Arbeitnehmer zu entlasten, wird durch eine Inanspruchnahme von Leistungen der Arbeitslosenversicherung gerade nicht erreicht (so auch LSG Baden-Württemberg, a. a. O., Rn. 44; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.06.2016 - L 1 AL 48/15 -, juris; Rn. 31; a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.11.2016 - L 18 AL 96/16 - juris Rn. 21 m w. N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.11.2016 - L 18 AL 96/16

    Ausschluss des Eintritts einer Sperrzeit bei Vereinbarung von Altersteilzeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2017 - L 9 AL 54/15
    Denn das Ziel des Altersteilzeitgesetzes, durch die Förderung von Altersteilzeitarbeitsverhältnissen die Versichertengemeinschaft um die bereits vor Erreichen der Altersgrenze für die Regelaltersrente aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Arbeitnehmer zu entlasten, wird durch eine Inanspruchnahme von Leistungen der Arbeitslosenversicherung gerade nicht erreicht (so auch LSG Baden-Württemberg, a. a. O., Rn. 44; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.06.2016 - L 1 AL 48/15 -, juris; Rn. 31; a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.11.2016 - L 18 AL 96/16 - juris Rn. 21 m w. N.).
  • BSG, 18.08.2005 - B 7a AL 4/05 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2017 - L 9 AL 54/15
    Aus dem Meistbegünstigungsgrundsatz (vgl. etwa BSG, Urteil vom 18.08.2005 - B 7a AL 4/05 R - juris Rn. 13 m. w. N.), nach dem im Zweifel davon auszugehen ist, dass ein Kläger mit seiner Klage ohne Rücksicht auf den Wortlaut des Antrags das begehrt, was ihm den größten Nutzen bringen kann, ist bereits der Widerspruch des im Verwaltungsverfahren und vor dem Sozialgericht unvertretenen Klägers so auszulegen, dass beide Bescheide angegriffen waren.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - L 8 AL 3805/16

    Arbeitslosigkeit nach Ende der Altersteilzeit kann Sperrzeit zur Folge haben

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2017 - L 9 AL 54/15
    Abzustellen ist insoweit alleine auf das Eintreten von Beschäftigungslosigkeit, nicht auf Arbeitslosigkeit im Sinne des § 138 SGB III, so dass es auf die Frage der Verfügbarkeit nicht ankommt (vgl. BSG, Urteil vom 21.07.2009 B 7 AL 6/08 R - juris Rn.11; offen gelassen in LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.02.2017 - L 8 AL 3805/16 - juris Rn. 29).
  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 14/99 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Vorverlegung des Endzeitpunktes eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2017 - L 9 AL 54/15
    Denn der Eintritt einer Sperrzeit ist nicht vom Bezug oder dem Begehren von Leistungen der Beklagten abhängig, sondern setzt lediglich die Herbeiführung der Beschäftigungslosigkeit, nicht aber des Leistungsbezuges voraus (BSG, Urteil vom 05.08.1999 - B 7 AL 14/99 R - juris Rn. 24).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - L 9 AL 82/11

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Zulässigkeit des Eintritts einer Sperrzeit nach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2017 - L 9 AL 54/15
    Grundsätzlich bilden ein Sperrzeitbescheid und ein zeitgleicher Bewilligungsbescheid, mit dem gewissermaßen die "Konsequenzen" aus dem Sperrzeitbescheid gezogen werden, eine rechtliche Einheit (vgl. etwa: Bundessozialgericht [BSG] Urteil vom 21.07.2009 - B 7 AL 6/08 R - juris Rn. 9; Senat, Urteil vom 16.11.2011 - L 9 AL 82/11 - juris Rn.27).
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