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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2018 - L 21 AS 2387/17 B ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2018 - L 21 AS 2387/17 B ER (https://dejure.org/2018,23375)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.07.2018 - L 21 AS 2387/17 B ER (https://dejure.org/2018,23375)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Juli 2018 - L 21 AS 2387/17 B ER (https://dejure.org/2018,23375)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich Kosten für Unterkunft und Heizung; EU-Bürger; Bestimmung der Arbeitnehmereigenschaft; Gesamtbeurteilung einer Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich Kosten für Unterkunft und Heizung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 01.08.2017 - 1 BvR 1910/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufiger Leistungen für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2018 - L 21 AS 2387/17
    Daher ist bei der Prüfung, ob ein Anordnungsgrund für den Eilrechtsschutz vorliegt, im Rahmen der wertenden Betrachtung zu berücksichtigen, welche negativen Folgen finanzieller, sozialer, gesundheitlicher oder sonstiger Art ein Verlust gerade der konkreten Wohnung für die Betroffenen hätte (BVerfG vom 01.08.2017 - 1 BvR 1910/12).

    Mit Beschluss vom 01.08.2017 (1 BvR 1910/12) hat das BVerfG klargestellt, dass in Verfahren des Eilrechtsschutzes zu den Kosten der Unterkunft nicht allein schematisch auf die Erhebung der Räumungsklage abgestellt werden darf, sondern zu prüfen ist, welche Folgen im konkreten Einzelfall drohen.

  • BVerfG, 06.02.2013 - 1 BvR 2366/12

    Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) an Gewährung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2018 - L 21 AS 2387/17
    Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren in Anfechtungs- und Vornahmesachen dürfen grundsätzlich sowohl auf eine Folgenabwägung als auch auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten der Hauptsache gestützt werden (vgl. BVerfG vom 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12; BVerfG vom 06.02.2013 - 1 BvR 2366/12).

    Je gewichtiger die drohende Grundrechtsverletzung und je höher ihre Eintrittswahrscheinlichkeit ist, desto intensiver hat die tatsächliche und rechtliche Durchdringung der Sache bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu erfolgen (vgl. BVerfG vom 06.02.2013 - 1 BvR 2366/12).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2018 - L 21 AS 2387/17
    § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II gibt vielmehr die Übernahme der "angemessenen" Kosten vor und dient im Zusammenwirken mit anderen Leistungen dazu, über die Verhinderung der bloßen Obdachlosigkeit hinaus das Existenzminimum sicherzustellen (vgl. BVerfG vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09 u.a.).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2018 - L 21 AS 2387/17
    Eine solche besondere Eilbedürftigkeit, die den Anordnungsgrund kennzeichnet, ist nur zu bejahen, wenn dem Antragsteller bei Versagen des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung seiner Rechte droht, die durch eine der Klage stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (BVerfG vom 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2018 - L 21 AS 2387/17
    Dazu gehört es, den gewählten Wohnraum in einem bestehenden sozialen Umfeld nach Möglichkeit zu erhalten (vgl. in diesem Zusammenhang BSG vom 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R).
  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2018 - L 21 AS 2387/17
    Es genügt jedoch, dass diese Möglichkeit unter mehreren relativ am wahrscheinlichsten ist, weil nach der Gesamtwürdigung aller Umstände besonders viel für diese Möglichkeit spricht (vgl. zum Begriff der Glaubhaftmachung: BSG vom 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R, und BSG vom 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B).
  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R

    In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2018 - L 21 AS 2387/17
    Ob der Betreffende Arbeitnehmer ist, bedarf einer Gesamtbeurteilung, die anhand aller ein Arbeitsverhältnis kennzeichnenden Aspekte zu treffen ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen vom 09.05.2018 - L 19 AS 2370/17 B ER mit Verweis auf BSG vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R; BVerwG vom 19.04.2012 - 1 C 10/11; EuGH vom 04.02.2010 C-14/09 - Genc), u.a. der Arbeitszeit, der Höhe der Vergütung, der Ansprüche auf bezahlten Urlaub, der Geltung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, der Anwendung des Tarifvertrages in der jeweils gültigen Fassung auf den Arbeitsvertrag, der Zahlung von Beiträgen und gegebenenfalls der Art dieser Beiträge (LSG Nordrhein-Westfalen vom 09.05.2018 - L 19 AS 2370/17 B ER).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2018 - L 21 AS 2387/17
    Soweit - wie hier - existenzsichernde Leistungen in Frage stehen, sind die Anforderungen an den Anordnungsgrund und den Anordnungsanspruch hierbei weniger streng zu beurteilen und die Folgenabwägung hat unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers zu erfolgen (vgl. BVerfG vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05; BVerfG vom 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02).
  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2018 - L 21 AS 2387/17
    Ob der Betreffende Arbeitnehmer ist, bedarf einer Gesamtbeurteilung, die anhand aller ein Arbeitsverhältnis kennzeichnenden Aspekte zu treffen ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen vom 09.05.2018 - L 19 AS 2370/17 B ER mit Verweis auf BSG vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R; BVerwG vom 19.04.2012 - 1 C 10/11; EuGH vom 04.02.2010 C-14/09 - Genc), u.a. der Arbeitszeit, der Höhe der Vergütung, der Ansprüche auf bezahlten Urlaub, der Geltung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, der Anwendung des Tarifvertrages in der jeweils gültigen Fassung auf den Arbeitsvertrag, der Zahlung von Beiträgen und gegebenenfalls der Art dieser Beiträge (LSG Nordrhein-Westfalen vom 09.05.2018 - L 19 AS 2370/17 B ER).
  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07

    Fachhochschullehrer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2018 - L 21 AS 2387/17
    Hierbei ist dem Gewicht der in Frage stehenden und gegebenenfalls miteinander abzuwägenden Grundrechte Rechnung zu tragen, um eine etwaige Verletzung von Grundrechten nach Möglichkeiten zu verhindern (BVerfG vom 13.04.2010 - 1 BvR 216/07).
  • EuGH, 23.03.1982 - 53/81

    Levin / Staatssecretaris van Justitie

  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

  • BVerfG, 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit im

  • EuGH, 14.12.1995 - C-444/93

    Megner und Scheffel / Innungskrankenkasse Vorderpfalz

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2017 - L 12 AS 596/17

    SGB-II -Leistungen; EU-Ausländer; Europarechtswidrigkeit des

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2018 - 12 S 773/18

    Unterhaltsvorschussleistungen bei fehlender Mitwirkung der Kindesmutter an der

    Ob der Betreffende Arbeitnehmer ist, bedarf einer Gesamtbeurteilung, die anhand aller sein Arbeitsverhältnis kennzeichnenden Aspekte zu treffen ist (EuGH, Urteil vom 04.02.2010 - C-14/09 - Genc - Rn. 26 - 27; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.07.2018 - L 21 AS 2387/17 B ER - juris Rn. 36 mwN), u.a. der Arbeitszeit, der Höhe der Vergütung, der Ansprüche auf bezahlten Urlaub, der Geltung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, der Anwendung des Tarifvertrages in der jeweils gültigen Fassung auf den Arbeitsvertrag, der Zahlung von Beiträgen und gegebenenfalls der Art dieser Beiträge (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 02.02.2016 - 3 B 267/15 - juris Rn. 5).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2018 - L 21 AS 959/18

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II

    Daher fehlt es insofern an einem Anordnungsgrund für die Kosten der Unterkunft (dazu etwa LSG NRW, 6.12.2017 - L 7 AS 2132/17 B ER -, Rn. 16, juris; 27.7.2018 - L 21 AS 2387/17 B ER -, Rn. 43, juris).
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