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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2019 - L 11 KR 523/16   

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https://dejure.org/2019,28989
LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2019 - L 11 KR 523/16 (https://dejure.org/2019,28989)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.06.2019 - L 11 KR 523/16 (https://dejure.org/2019,28989)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Juni 2019 - L 11 KR 523/16 (https://dejure.org/2019,28989)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beitragsplicht von Versorgungsbezügen in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 6/14 R

    Krankenversicherung der Rentner - Beitragsnachforderung - Befugnis des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2019 - L 11 KR 523/16
    Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben nach § 242 BGB auch im Sozialverwaltungsrecht anerkannt (vgl. BSG, Urteil vom 29.01.1997 - 5 RJ 52/94 - BSG, Urteil vom 31.03.2017 - B 12 R 6/14 R -).

    Solche, die Verwirkung auslösenden "besonderen" Umstände liegen vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage) und er tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) sowie sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein zumutbarer Nachteil entstehen würde (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26.01.1972 - 2 BvR 255/67; BSG, Urteil vom 31.03.2017 - B 12 R 6/14 R - LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.11.2017 - L 1 R 484/15 -).

  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2019 - L 11 KR 523/16
    Solche, die Verwirkung auslösenden "besonderen" Umstände liegen vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage) und er tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) sowie sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein zumutbarer Nachteil entstehen würde (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26.01.1972 - 2 BvR 255/67; BSG, Urteil vom 31.03.2017 - B 12 R 6/14 R - LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.11.2017 - L 1 R 484/15 -).
  • BSG, 29.01.1997 - 5 RJ 52/94

    Verjährung des Anspruchs auf Erstattung zu Recht entrichteter Beiträge zur

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2019 - L 11 KR 523/16
    Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben nach § 242 BGB auch im Sozialverwaltungsrecht anerkannt (vgl. BSG, Urteil vom 29.01.1997 - 5 RJ 52/94 - BSG, Urteil vom 31.03.2017 - B 12 R 6/14 R -).
  • BSG, 23.05.1989 - 12 RK 66/87

    Nachholung der Einbehaltung von Krankenversicherungsbeiträgen von der Rente

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2019 - L 11 KR 523/16
    a) Für Beitragsansprüche nach § 255 Abs. 1 Satz 1 SGB V und nach § 60 Abs. 1 SGB XI gilt die vierjährige Verjährungsfrist des § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB IV (BSG, Urteil vom 23.05.1989 - 12 RK 66/87 -).
  • BSG, 30.07.2009 - B 13 R 187/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2019 - L 11 KR 523/16
    Im Rahmen seiner Ermessensentscheidung (vgl. hierzu etwa Bundessozialgericht (BSG), Beschluss vom 30.07.2009 - B 13 R 187/09 B -) hat der Senat berücksichtigt, dass die im vorliegenden Rechtsstreit aufgeworfenen Fragen auf Grundlage höchstrichterlicher Rechtsprechung beantwortet werden können und eine weitere Sachaufklärung durch das Gericht im Rahmen einer mündlichen Verhandlung nicht notwendig ist.
  • BSG, 23.03.1993 - 12 RK 50/92

    Nachforderung von Krankenversicherungsbeiträgen aus Versorgungsbezügen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2019 - L 11 KR 523/16
    Es handelt sich um spezielles Verrechnungsrecht der Zahlstelle (vgl. BSG, Urteil vom 23.03.2012 - 12 RK 50/92 - Peters in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Auflage 2016, § 256 Rn. 30).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.11.2017 - L 1 R 484/15

    Krankenversicherung der Rentner - Beitragsnachforderung - Befugnis des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2019 - L 11 KR 523/16
    Solche, die Verwirkung auslösenden "besonderen" Umstände liegen vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage) und er tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) sowie sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein zumutbarer Nachteil entstehen würde (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26.01.1972 - 2 BvR 255/67; BSG, Urteil vom 31.03.2017 - B 12 R 6/14 R - LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.11.2017 - L 1 R 484/15 -).
  • OLG Karlsruhe, 20.03.2020 - 12 U 101/19

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Einbehalt rückständiger Beiträge zur

    Hiernach verjähren Ansprüche auf Beiträge in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind (BGH, Beschluss vom 03. April 2019 - IV ZR 299/17 -, Rn. 36, juris; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Juni 2019 - L 11 KR 523/16 -, Rn. 42, juris).
  • SG Münster, 27.05.2020 - S 14 KN 22/17
    Danach verjähren Ansprüche auf Pflichtversicherungsbeiträge in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind (Bundesgerichtshof -BGH - Beschl. v. 03.04.2019 - IV ZR 299/17 -, juris Rn. 36, LSG NRW Beschluss vom 28.06.2019 - L 11 KR 523/16 -, juris Rn. 42).
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