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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2009 - L 8 R 95/09   

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https://dejure.org/2009,13520
LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2009 - L 8 R 95/09 (https://dejure.org/2009,13520)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.10.2009 - L 8 R 95/09 (https://dejure.org/2009,13520)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Oktober 2009 - L 8 R 95/09 (https://dejure.org/2009,13520)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung einer höheren Altersrente unter dem Blickwinkel der Höherbewertung von beitragsgeminderten Zeiten der beruflichen Ausbildung; Privilegierung beitragsfreier und beitragsgeminderter Zeiten durch Bewertung mit dem Gesamtleistungswert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2009 - L 8 R 95/09
    Das gilt auch, soweit die Anwartschaft auf einer (Höher-)Bewertung einzelner Zeiten als Maßnahme des sozialen Ausgleichs in der gesetzlichen Rentenversicherung beruht (BVerfG, Beschluss v. 27.2.2007, 1 BvL 10/00, SozR 4-2600 § 58 Nr. 7).

    Er verletzt den allgemeinen Gleichheitssatz vielmehr nur, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfG, Beschluss v. 27.2.2007, Az. 1 BvL 10/00 Rz. 70 m.w.N.).

  • BSG, 25.11.2008 - B 5 KN 1/07 R

    Rentenberechnung - Berücksichtigung von Zeiten einer schulischen Ausbildung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2009 - L 8 R 95/09
    Es ist insbesondere nicht zu beanstanden, dass er die von ihm für erforderlich erachteten Einsparungen vor allem bei solchen sozialpolitischen Leistungen vornimmt, die nicht auf einer eigenen Vorleistung der Versicherten beruhen, wie es bei der (Höher-)Bewertung der Ausbildungsleistungen der Fall ist (BSG, Beschluss v. 25.11.2008, B 5 KN 1/07 R; vgl. auch BSG, Urteil v. 5.8.2004, B 13 RJ 40/03 R, SozR 4-2600 § 237 Nr. 6, wonach sogar eine Rechtsänderung, durch die rentenrechtliche Zeiten ohne eigene Beitragsleistung eines Versicherten künftig im Rahmen der begrenzten Gesamtleistungsbewertung gar nicht mehr bewertet werden, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt).
  • SG Aachen, 03.11.2008 - S 24 R 78/08

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2009 - L 8 R 95/09
    Ergänzend hat der Kläger auf das seine Rechtsansicht stützende Urteil des SG Aachen v. 3.11.2008 Az. S 24 R 78/08, anhängig beim LSG Nordrhein-Westfalen, Az. L 18 R 5/09) hingewiesen.
  • BSG, 17.12.1997 - 13 RJ 97/96

    Mindestbewertung von Ersatzzeiten nach der Übergangsregelung des § 263 Abs. 5 SGB

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2009 - L 8 R 95/09
    Das System der Gesamtleistungsbewertung insgesamt ist verfassungskonform (BSG, Urteil v. 17.12.1997, 13 RJ 97/96, SozR 3-2600 § 263 Nr. 2).
  • BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 36/02 R

    Ausbildungszeiten - Höchstdauer der Berücksichtigung von Schul- und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2009 - L 8 R 95/09
    Die Bewertung der Ausbildungsanrechnungszeiten mit der seit dem 01.01.1992 bestehenden Begrenzung des Rangstellenwertes der beitragslosen Ausbildungs-Anrechnungszeiten auf zunächst 75 % des individuell ermittelten Wertes der Gesamtleistungsbewertung und in einem weiteren Schritt auf 0, 0625 EP pro Kalendermonat (0,75 EP pro Kalenderjahr) ist, auch in der Veränderung, die sie durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz erhalten hat, verfassungsrechtlich ebenfalls unbedenklich (BSG, Urteil v. 30.3.2004, B 4 RA 36/02 R, SozR 4-2600 § 149 Nr. 1 Rdnr. 25 ff.).
  • BSG, 18.04.1996 - 4 RA 36/94

    Verfassungsmäßigkeit der Gesamtleistungsbewertung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2009 - L 8 R 95/09
    Es verstößt insbesondere nicht gegen Art. 14 GG (BSG, Urteil v. 18.4.1996, 4 RA 36/94, SozR 3-2600 § 71 Nr. 1 m.w.N.).
  • BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 40/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2009 - L 8 R 95/09
    Es ist insbesondere nicht zu beanstanden, dass er die von ihm für erforderlich erachteten Einsparungen vor allem bei solchen sozialpolitischen Leistungen vornimmt, die nicht auf einer eigenen Vorleistung der Versicherten beruhen, wie es bei der (Höher-)Bewertung der Ausbildungsleistungen der Fall ist (BSG, Beschluss v. 25.11.2008, B 5 KN 1/07 R; vgl. auch BSG, Urteil v. 5.8.2004, B 13 RJ 40/03 R, SozR 4-2600 § 237 Nr. 6, wonach sogar eine Rechtsänderung, durch die rentenrechtliche Zeiten ohne eigene Beitragsleistung eines Versicherten künftig im Rahmen der begrenzten Gesamtleistungsbewertung gar nicht mehr bewertet werden, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.01.2011 - L 1 R 390/08

    Verfassungsmäßigkeit der Bewertung im Beitrittsgebiet zurückgelegter

    Entscheidend ist dem Wortlaut nach, dass eine Bewertung i. S. der Gesamtleistungsbewertung stattgefunden hat (LSG Nordrhein-Westfahlen, Urteil vom 28. Oktober 2009 - L 8 R 95/09 - juris; sowie Urteile des erkennenden Senats vom 22. April 2010 - L 1 R 477/07 und vom 29. Juli 2010 - L 1 R 415/07 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.04.2014 - L 9 R 798/10
    Es war zudem nicht unvernünftig, den Rechtsstreit fortzuführen, da das Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in einem ähnlichen gelagerten Rechtsstreit mit Urteil vom 28.10.2009 (L 8 R 95/09 in Juris) die Revision zugelassen hat, da es der vorliegend ebenfalls streitentscheidenden Auslegung des § 74 Satz 3 SGB VI grundsätzliche Bedeutung zugemessen hat.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2010 - L 1 R 477/07

    Rentenerhöhende Anrechnung einer Hochschulausbildung

    Entscheidend ist dem Wortlaut nach allein, dass überhaupt eine Bewertung im Sinne der Gesamtleistungsbewertung stattgefunden hat (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Oktober 2009 - L 8 R 95/09 - juris).
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