Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
Zweites Kapitel - Leistungen (§§ 9 - 124) |
Zweiter Abschnitt - Renten (§§ 33 - 105a) |
Dritter Unterabschnitt - Rentenhöhe und Rentenanpassung (§§ 63 - 88a) |
Dritter Titel - Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte (§§ 70 - 78a) |
1Der sich aus der Gesamtleistungsbewertung ergebende Wert wird für jeden Kalendermonat mit Zeiten einer beruflichen Ausbildung, Fachschulausbildung oder der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme auf 75 vom Hundert begrenzt. 2Der so begrenzte Gesamtleistungswert darf für einen Kalendermonat 0,0625 Entgeltpunkte nicht übersteigen. 3Zeiten einer beruflichen Ausbildung, Fachschulausbildung oder der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme werden insgesamt für höchstens drei Jahre bewertet, vorrangig die beitragsfreien Zeiten der Fachschulausbildung und der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme. 4Zeiten einer Schul- oder Hochschulausbildung und Kalendermonate, die nur deshalb Anrechnungszeiten sind, weil
1. | Arbeitslosigkeit nach dem 30. Juni 1978 vorgelegen hat, für die Arbeitslosengeld oder Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches nicht oder Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches nur darlehensweise gezahlt worden ist oder nur Leistungen nach § 24 Absatz 3 Satz 1 des Zweiten Buches erbracht worden sind, | |
1a. | Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches bezogen worden ist, | |
2. | Krankheit nach dem 31. Dezember 1983 vorgelegen hat und nicht Beiträge gezahlt worden sind, | |
3. | Ausbildungssuche vorgelegen hat, |
werden nicht bewertet.
Fassung aufgrund des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) vom 16.12.2022
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2023 | Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) | 16.12.2022 | |
22.07.2017 | Gesetz zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze (EM-Leistungsverbesserungsgesetz) | 17.07.2017 | |
01.01.2011 | Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch | 24.03.2011 | |
01.01.2011 | Haushaltsbegleitgesetz 2011 | 09.12.2010 |
bewertung) § 72Grundbewertung § 73Vergleichsbewertung § 74Begrenzte Gesamtleistungs-
bewertung § 75Entgeltpunkte für Zeiten nach Rentenbeginn § 76Zuschläge oder Abschläge beim Versorgungsausgleich § 76aZuschläge an Entgeltpunkten aus Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters oder bei Abfindungen einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung oder von Anrechten bei der Versorgungsausgleichs-
kasse § 76bZuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung § 76cZuschläge oder Abschläge beim Rentensplitting § 76dZuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters § 76eZuschläge an Entgeltpunkten für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung § 76fZuschläge an Entgeltpunkten für nachversicherte Soldaten auf Zeit § 76gZuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung § 77Zugangsfaktor § 78Zuschlag bei Waisenrenten § 78aZuschlag bei Witwenrenten und Witwerrenten
Rechtsprechung zu § 74 SGB VI
239 Entscheidungen zu § 74 SGB VI in unserer Datenbank:
- BSG, 05.04.2023 - B 5 R 12/21 R
Ist die nach innerstaatlichem Rentenversicherungsrecht vorzunehmende begrenzte ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2020 - L 17 R 354/17
Berechnung der Höhe einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung - ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2020 - L 17 R 354/17
- BVerfG, 18.05.2016 - 1 BvR 2217/11
Verfassungsbeschwerden gegen die geänderte Bewertung der ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 07.10.2010 - B 13 R 55/10 R
- BSG, 19.04.2011 - B 13 R 28/10 R
Bewertung von Zeiten einer Schul- bzw Hochschulausbildung bei der ...
- BSG, 19.04.2011 - B 13 R 29/10 R
Bewertung von Zeiten einer Schul- bzw Hochschulausbildung bei der ...
- BSG, 19.04.2011 - B 13 R 55/10 R
Rentenberechnung - Gesamtleistungsbewertung - Bewertung von beitragsfreien Zeiten ...
- BSG, 19.04.2011 - B 13 R 8/11 R
Rentenberechnung - Gesamtleistungsbewertung - Bewertung von beitragsfreien Zeiten ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - L 22 R 988/08
Rentenberechnung - Gesamtleistungsbewertung - Bewertung von betragsfreien Zeiten ...
- LSG Sachsen, 05.01.2010 - L 4 R 504/09
Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt mit Bezug auf § 74 SGB VI
04.04.2007 | Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4a und Satz 2 in Verbindung mit § 74 Satz 1 und 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) | BGBl. I S. 495 |
Querverweise
Auf § 74 SGB VI verweisen folgende Vorschriften:
- Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
- Sonderregelungen
- Ausnahmen von der Anwendung neuen Rechts
- Rentenhöhe
- § 309 (Neufeststellung auf Antrag)