Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
| Zweites Kapitel - Leistungen (§§ 9 - 124) |
| Erster Abschnitt - Leistungen zur Teilhabe (§§ 9 - 32) |
| Erster Unterabschnitt - Voraussetzungen für die Leistungen (§§ 9 - 12) |
(1) 1Die Träger der Rentenversicherung erbringen Leistungen zur Prävention, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Nachsorge sowie ergänzende Leistungen, um
2Die Leistungen zur Prävention haben Vorrang vor den Leistungen zur Teilhabe. 3Die Leistungen zur Teilhabe haben Vorrang vor Rentenleistungen, die bei erfolgreichen Leistungen zur Teilhabe nicht oder voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen sind.
(2) Die Leistungen nach Absatz 1 sind zu erbringen, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (Gesetz Digitale Rentenübersicht) vom 11.02.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 18.02.2021 | Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (Gesetz Digitale Rentenübersicht) | 11.02.2021 | |
| 14.12.2016 | Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) | 08.12.2016 |
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Rechtsprechung zu § 9 SGB VI
954 Entscheidungen zu § 9 SGB VI in unserer Datenbank:
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2026 - L 2 R 106/25
Bewilligung von Leistungen zur Kraftfahrzeughilfe mit der Zielrichtung einer ...
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Hörgerät; Leistungen zur Teilhabe; Störschall; Teilnahme am Erwerbsleben
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Anspruch eines Notfallsanitäters auf Versorgung mit einem aufzahlungspflichtigen ...
Zum selben Verfahren:
- SG Mannheim, 23.03.2022 - S 4 KR 1815/21
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- SG Mannheim, 23.03.2022 - S 4 KR 1815/21
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Eigenanteilsfreie Versorgung mit höherwertigen Hörgeräten als Leistung zur ...
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