Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
| Zweites Kapitel - Leistungen (§§ 9 - 124) |
| Erster Abschnitt - Leistungen zur Teilhabe (§§ 9 - 32) |
| Erster Unterabschnitt - Voraussetzungen für die Leistungen (§§ 9 - 12) |
(1) Für Leistungen zur Teilhabe haben Versicherte die persönlichen Voraussetzungen erfüllt,
(2) Für Leistungen zur Teilhabe haben auch Versicherte die persönlichen Voraussetzungen erfüllt,
(3) Für die Leistungen nach den §§ 14, 15a und 17 haben die Versicherten oder die Kinder die persönlichen Voraussetzungen bei Vorliegen der dortigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) vom 08.12.2016
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 14.12.2016 | Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) | 08.12.2016 |
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Rechtsprechung zu § 10 SGB VI
833 Entscheidungen zu § 10 SGB VI in unserer Datenbank:
- BSG, 12.03.2019 - B 13 R 27/17 R
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aus der gesetzlichen Rentenversicherung - ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 2 R 712/15
Bezugsberuf - Arbeitslosigkeit - berufliche Rehabilitation - Leistungen zur ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 2 R 712/15
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2018 - L 33 R 964/15
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - volle Erwerbsminderung - Leistungen zur ...
- LSG Hamburg, 08.03.2022 - L 3 R 61/19
Stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation aus der gesetzlichen ...
- LSG Bayern, 26.09.2018 - L 19 R 444/16
Zum Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gegen den ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 26.02.2020 - B 5 R 1/19 R
Zuständigkeit des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen zur ...
- BSG, 26.02.2020 - B 5 R 1/19 R
- LSG Sachsen-Anhalt, 26.05.2020 - L 3 R 266/19
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aus der gesetzlichen Rentenversicherung - ...
- SG Marburg, 27.04.2023 - S 4 R 119/21
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch
- SG Dresden, 30.08.2010 - S 24 R 598/08
Teilhabeleistung der gesetzlichen Rentenversicherung - Begriff der ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2023 - L 2 R 263/22
Hörgerät; Leistungen zur Teilhabe; Störschall; Teilnahme am Erwerbsleben
Querverweise
Auf § 10 SGB VI verweisen folgende Vorschriften:
- Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
- Leistungen
- Leistungen zur Teilhabe
- Umfang der Leistungen
- Leistungen zur Prävention, zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Nachsorge
- § 14 (Leistungen zur Prävention)