Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
Zweites Kapitel - Leistungen (§§ 9 - 124) |
Zweiter Abschnitt - Renten (§§ 33 - 105a) |
Dritter Unterabschnitt - Rentenhöhe und Rentenanpassung (§§ 63 - 88a) |
Dritter Titel - Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte (§§ 70 - 78a) |
§ 76a
Zuschläge an Entgeltpunkten aus Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters oder bei Abfindungen einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung oder von Anrechten bei der Versorgungsausgleichskasse
(1) Entgeltpunkte aus der Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters werden ermittelt, indem gezahlte Beiträge mit dem zum Zeitpunkt der Zahlung maßgebenden Umrechnungsfaktor für die Ermittlung von Entgeltpunkten im Rahmen des Versorgungsausgleichs vervielfältigt werden.
(2) Entgeltpunkte aus der Zahlung von Beiträgen bei Abfindungen von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung oder von Anrechten bei der Versorgungsausgleichskasse werden ermittelt, indem aus dem Abfindungsbetrag gezahlte Beiträge mit dem zum Zeitpunkt der Zahlung maßgebenden Umrechnungsfaktor für die Ermittlung von Entgeltpunkten im Rahmen des Versorgungsausgleichs vervielfältigt werden.
(3) Ein Zuschlag aus der Zahlung solcher Beiträge erfolgt nur, wenn sie bis zu einem Zeitpunkt gezahlt worden sind, bis zu dem Entgeltpunkte für freiwillig gezahlte Beiträge zu ermitteln sind.
Fassung aufgrund des Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22.12.2011
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2012 | Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze | 22.12.2011 |
bewertung) § 72Grundbewertung § 73Vergleichsbewertung § 74Begrenzte Gesamtleistungs-
bewertung § 75Entgeltpunkte für Zeiten nach Rentenbeginn § 76Zuschläge oder Abschläge beim Versorgungsausgleich § 76aZuschläge an Entgeltpunkten aus Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters oder bei Abfindungen einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung oder von Anrechten bei der Versorgungsausgleichs-
kasse § 76bZuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung § 76cZuschläge oder Abschläge beim Rentensplitting § 76dZuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters § 76eZuschläge an Entgeltpunkten für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung § 76fZuschläge an Entgeltpunkten für nachversicherte Soldaten auf Zeit § 76gZuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung § 77Zugangsfaktor § 78Zuschlag bei Waisenrenten § 78aZuschlag bei Witwenrenten und Witwerrenten
Rechtsprechung zu § 76a SGB VI
9 Entscheidungen zu § 76a SGB VI in unserer Datenbank:
- LSG Bayern, 10.11.2022 - L 14 R 622/21
Erstattungsanspruch des Trägers der Arbeitslosenversicherung hinsichtlich der ...
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Rentenberechnung - Entgeltpunkteermittlung - Grundbewertung - belegungsfähiger ...
- LSG Bayern, 30.10.2013 - L 1 R 507/13
Die Abschlagsregelungen bei vorzeitigem Bezug einer Altersrente wegen ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2017 - L 1 R 201/15
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- LSG Baden-Württemberg, 30.09.2014 - L 11 R 1701/14
- LSG Baden-Württemberg, 04.06.2014 - L 13 R 270/14