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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2011 - L 20 SO 82/07   

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https://dejure.org/2011,2731
LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2011 - L 20 SO 82/07 (https://dejure.org/2011,2731)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.11.2011 - L 20 SO 82/07 (https://dejure.org/2011,2731)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. November 2011 - L 20 SO 82/07 (https://dejure.org/2011,2731)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Sozialhilfe muss Behinderten Ruheraum für Pflegekräfte bezahlen

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2011 - L 20 SO 82/07
    Der Erlass eines Grundurteils im Rahmen eines Höhenstreites ist ohne weiteres möglich, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein höherer Leistungsanspruch angenommen werden kann (BSG, Urteil vom 18.05.2010 - B 7 AL 49/08 R Rn. 9 und Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R Rn. 16 - beide juris).
  • BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Empfänger von Arbeitslosengeld II - Anspruch auf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2011 - L 20 SO 82/07
    c) Bei den vom Kläger angestellten Personen, die die Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung sichergestellt haben, handelte es sich auch um besondere Pflegekräfte i.S.v. § 65 Abs. 1 S. 2 SGB XII (zur Notwendigkeit und den Kriterien der Abgrenzung zwischen Abs. 1 S. 1 und Abs. 1 S. 2 sowie zu dem Begriff der besonderen Pflegekraft vgl. BSG, Urteil vom 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R Rn. 17 - juris; Klie in Hauck/Noftz, SGB XII, § 65 Rn. 7; Lachwitz in Fichtner/Wenzel, Kommentar zur Grundsicherung, 3. Auflage 2005, SGB XII § 65 Rn. 20 ff.).
  • BSG, 14.04.2011 - B 8 SO 19/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - mietvertraglich

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2011 - L 20 SO 82/07
    Als Kosten der Unterkunft sind grundsätzlich nur solche Aufwendungen zu verstehen, die der Schaffung eines vor Unbilden des Wetters und der Witterung geschützten räumlichen Lebensmittelpunktes mit einer gewissen Privatsphäre einschließlich der Möglichkeit, private Gegenstände zu verwahren, dienen sollen (BSG, Urteil vom 14.04.2011 - B 8 SO 19/09 R Rn. 14 - juris m.w.N.).
  • BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 49/08 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - versicherungspflichtige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2011 - L 20 SO 82/07
    Der Erlass eines Grundurteils im Rahmen eines Höhenstreites ist ohne weiteres möglich, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein höherer Leistungsanspruch angenommen werden kann (BSG, Urteil vom 18.05.2010 - B 7 AL 49/08 R Rn. 9 und Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R Rn. 16 - beide juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2022 - L 12 SO 210/20

    Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege in einer ambulant betreuten Wohnform

    Soweit der Kläger von Juli 2012 bis zum 12.08.2012 von einer Komplexleistung der schwierig abzugrenzenden Leistungen der Eingliederungshilfe und Hilfen zur Pflege mit der Zielsetzung des selbstständigen Wohnens ausgegangen sei, habe er diese Auffassung infolge eines Urteils des LSG NRW vom 28.11.2011 (L 20 SO 82/07) überdacht.

    § 97 Abs. 3 Nr. 2 SGB XII kommt schon deswegen nicht zur Anwendung, weil mit der AV-SGB XII NRW eine landesrechtliche Sonderbestimmung im Sinne des § 97 Abs. 2 S. 1 SGB XII existiert, die vorrangig und abschließend ist (LSG NRW Urteil vom 28.11.2011, L 20 SO 82/07, Rn. 46, juris).

    Soweit die Beklagte hiergegen die Ergebnisse der Hilfeplankonferenz vom 04.07.2012 anführt, beruft sie sich auf eine frühere Beurteilung des Klägers, ohne dass verständlich würde, weshalb sie dessen frühere Beurteilung des Rechtscharakters der gewährten Leistungen für maßgeblich hält, dessen nach Kenntnisnahme der Entscheidung des 20. Senates des LSG NRW vom 28.11.2011 (L 20 SO 82/07, juris; bestätigt durch BSG Urteil vom 28.02.2013, B 8 SO 1/12 R, juris) geänderte Beurteilung aber nicht akzeptiert.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - L 9 SO 242/12

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach

    Nach § 97 Abs. 2 S. 1 SGB XII i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 AV-SGB XII NRW ist der überörtliche Träger auch für Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des SGB XII zuständig, wenn er zugleich Leistungen der Eingliederungshilfe mit dem Ziel leistet, selbständiges Wohnen zu ermöglichen oder zu sichern vgl. hierzu auch Landesozialgericht Nordrhein-Westfahlen, Urt. v. 28.11.2011 - L 20 SO 82/07 -, juris Rn. 46).
  • SG Dortmund, 26.03.2012 - S 62 SO 5/10

    Begrenztes Persönliches Budget für Schwerstpflegebedürftige

    So hat etwa das LSG NRW in seinem Urteil vom 28.11.2011 - L 20 SO 82/07 - (Juris) hinsichtlich der Beschäftigung von Assistenzkräften im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach § 65 Abs. 1 Satz 2 SGB XII zu Recht ausgeführt, dass die Kosten für ein Assistenzzimmer zur Unterbringung dieser Hilfskräfte vom Hilfeträger schon deswegen zu übernehmen sein dürften, weil die Vorhaltung eines Ruheraumes auf einer gemäß § 619 BGB unabdingbaren arbeitsrechtlichen Verpflichtung nach § 6 Abs. 3 der ArbStättV beruhe.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2020 - L 6 AS 1651/17

    SGB II: Conterganrente nicht anrechenbar

    Der Erlass eines Grundurteils ist auch im Höhenstreit zulässig, wenn das Gericht den Sachverhalt so umfassend aufklärt, dass mit Wahrscheinlichkeit von höheren Leistungen ausgegangen werden kann, wenn man der Begründung der Klage folgt (BSG, Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 10/06 R, Rn. 16; BSG, Urteil vom 18.05.2010, B 7 AL 49/08 R, Rn. 9; BSG, Urteil vom 16.04.2013, B 14 AS 81/12 R, Rn. 10; LSG NRW, Urteil vom 28.11.2011, L 20 SO 82/07, Rn. 64 - alle juris; Haupt, in Fichte/Jüttner, SGG, 3. Auflage 2020, § 130 Rn. 3-6).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2013 - L 8 SO 399/10
    Diese dürfen jedoch nicht zum Kreis der nahestehenden Personen und Nachbarn gehören (vgl. H. Schellhorn in: Schellhorn/Schellhorn/Hohm, aaO; Meßling in: jurisPK-SGB XII, § 65 SGB XII, Rdnr. 31.1; Urteil des Landessozialgerichts - LSG - Nordrhein-Westfalen vom 28. November 2011 - L 20 SO 82/07, Beschluss des Hessischen LSG vom 30. April 2007 - L 7 SO 14/07 ER).
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