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   LSG Rheinland-Pfalz, 05.10.2009 - L 1 SF 21/09   

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https://dejure.org/2009,9333
LSG Rheinland-Pfalz, 05.10.2009 - L 1 SF 21/09 (https://dejure.org/2009,9333)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.10.2009 - L 1 SF 21/09 (https://dejure.org/2009,9333)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. Oktober 2009 - L 1 SF 21/09 (https://dejure.org/2009,9333)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erörterungstermin nach § 106 Abs. 3 Nr. 7 Sozialgerichtsgesetz (SGG) als Verhandlung i.S.d. § 43 Zivilprozessordnung (ZPO); Zeitpunkt der Geltendmachung von während einer Verhandlung entstehenden Ablehnungsgründen; Besorgnis der Befangenheit wegen Druckausübung auf Beteiligte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit im sozialgerichtlichen Verfahren, Geltendmachung der Ablehnungsgründe bis zum Ende der Sitzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Besorgnis der Befangenheit im Erörterungstermin

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Brüllen im Erörterungstermin

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Wenn der Richter rumbrüllt und unbeherrscht ist...

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ablehnung eines Richters muss bis zum Ende des Termins geltend gemacht werden

Verfahrensgang

  • SG Speyer - S 6 AL 327/08
  • LSG Rheinland-Pfalz, 05.10.2009 - L 1 SF 21/09
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.02.2008 - VIII ZB 56/07

    Zeitpunkt für die Geltendmachung eines in der mündlichen Verhandlung zutage

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 05.10.2009 - L 1 SF 21/09
    Ablehnungsgründe, die während einer Verhandlung entstehen, müssen bis zu deren Ende geltend gemacht werden (BGH, Beschluss vom 05.02.2008 - VIII ZB 56/07 -, NJW-RR 2008, 800; BFH, a. a. O.; Zöller-Vollkommer, ZPO, 27. Auflage 2009, § 43 Rn. 7).
  • BFH, 13.03.1992 - IV B 172/90

    Kostentragungspflicht bei übereinstimmender Erledigungserklärung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 05.10.2009 - L 1 SF 21/09
    Ein Erörterungstermin nach § 106 Abs. 3 Nr. 7 SGG ist eine Verhandlung im Sinne des § 43 ZPO (vgl. BFH, Beschluss vom 13.03.1992 - IV B 172/90 -, juris, zu Erörterungsterminen nach § 79 Abs. 2 FGO).
  • BSG, 16.07.2020 - B 1 KR 70/19 B

    Übernahme der Kosten für Behandlungen mittels Elektroakupunktur nach Dr. Voll

    Zum anderen würde eine Beratung im Anschluss an die mündliche Verhandlung unter Mitwirkung des (später) abgelehnten Richters ebenso wie eine andere Sachbearbeitung durch den abgelehnten Richter im Anschluss an die mündliche Verhandlung überflüssig werden, wenn ein Befangenheitsantrag noch zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden könnte; dies soll durch den Verlust des Ablehnungsrechts nach § 43 ZPO iVm § 60 Abs. 1 SGG vermieden werden (vgl BGH vom 5.2.2008 - VIII ZB 56/07 - juris RdNr 5 = FamRZ 2008, 981 mwN; LSG Rheinland-Pfalz vom 5.10.2009 - L 1 SF 21/09 - juris RdNr 3) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2010 - L 12 SF 6/10
    Derartige Bedenken können beispielsweise bei Verstößen gegen das prozessuale Gleichbehandlungsgebot vorliegen, bei willkürlichen, dem Gebot des fairen Verfahrens widersprechenden Benachteiligungen oder Behinderungen eines Beteiligten in der Ausübung seiner Rechte und bei erheblicher Abweichung des Verfahrens von den anerkannten, insbesondere verfassungsrechtlichen Grundsätzen (vgl. BSG; Beschluss vom 8.1.2010, Az. B 1 KR 119/09 B sowie LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5.10.2009, Az. L 1 SF 21/09; beide veröffentlicht in juris; Hüßtege in: Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung, § 42 Rn 12).
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