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   LSG Rheinland-Pfalz, 10.12.2015 - L 5 P 39/15   

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https://dejure.org/2015,40026
LSG Rheinland-Pfalz, 10.12.2015 - L 5 P 39/15 (https://dejure.org/2015,40026)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.12.2015 - L 5 P 39/15 (https://dejure.org/2015,40026)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Dezember 2015 - L 5 P 39/15 (https://dejure.org/2015,40026)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 55 Abs 3 S 1 SGB 11, § 55 Abs 3 S 2 SGB 11, § 56 Abs 1 Nr 3 SGB 1, § 56 Abs 3 Nr 2 SGB 1, § 56 Abs 3 Nr 3 SGB 1
    Soziale Pflegeversicherung - Beitragszuschlag für Kinderlose - nichteheliche Lebensgemeinschaft - Stiefelternbegriff - Privilegierung der Ehe - Verfassungsmäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Befreiung vom Beitragszuschlag für Kinderlose in der sozialen Pflegeversicherung in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SBG XI § 55; SGB I § 56; GG Artikel 3
    Nichteheliche Lebensgemeinschaft; Beitragszuschlag für Kinderlose; Stiefkind; Sozialrecht

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Befreiung vom Beitragszuschlag für Kinderlose in der sozialen Pflegeversicherung in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Miterziehender nichtehelicher Partner kann Beitragszuschlag für Kinderlose zu zahlen haben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 188
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 10.12.2015 - L 5 P 39/15
    Zwar mögen eingetragene Lebenspartner insoweit aus verfassungsrechtlichen Gründen (vgl. BVerfG 7.5.2013 - 2 BvR 909/06, juris) Ehegatten gleichzustellen sein (so Seewald in Kasseler Kommentar, SGB I, § 56 Rn 12a).

    Wegen des durch Art. 6 Abs. 1 GG für die Ehe geschaffenen verfassungsrechtlichen Schutz- und Förderauftrags ist der Gesetzgeber grundsätzlich berechtigt, die Ehe als rechtlich verbindliche und in besonderer Weise mit gegenseitigen Einstandspflichten (etwa bei Kindschaft oder Mittellosigkeit) ausgestaltete dauerhafte Paarbeziehung gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen (BVerfG 7.5.2013 aaO Rn 83; vgl. zur Frage der Gleichstellung "faktischer Stiefkinder" BVerfG 10.12.2004 - 1 BvR 2320/98, juris).

    Nur wenn die Privilegierung der Ehe mit einer Benachteiligung anderer, in vergleichbarer Weise verbindlich verfasster Lebensformen einhergeht, obwohl diese nach dem geregelten Lebenssachverhalt und den mit der Normierung verfolgten Zwecken vergleichbar sind, rechtfertigt der bloße Verweis auf das Schutzgebot der Ehe eine solche Differenzierung nicht (BVerfG 7.5.2013 aaO Rn 84).

  • BSG, 18.07.2007 - B 12 P 4/06 R

    Zuständigkeit - Durchführung - Pflegeversicherung bei Deutscher

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 10.12.2015 - L 5 P 39/15
    Stiefeltern sind nach dem allgemeinen Wortverständnis Ehegatten in Bezug auf nicht zu ihnen in einem Kindschaftsverhältnis stehende leibliche oder angenommene Kinder des anderen Ehegatten (Bundessozialgericht - BSG - 18.7.2007 - B 12 P 4/06 R, juris Rn 16).
  • SG Kassel, 26.03.2008 - S 7 R 578/05

    Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten - Stiefelterneigenschaft - auf

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 10.12.2015 - L 5 P 39/15
    Die Eigenschaft als Stiefkind setze nicht die Ehe zwischen einem leiblichen Elternteil oder Adoptivelternteil und dem Stiefelternteil voraus (Hinweis auf Sozialgericht - SG -Kassel 26.3.2008 - S 7 R 578/05).
  • BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11

    Sukzessivadoption

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 10.12.2015 - L 5 P 39/15
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe die gelebte Elternschaft in den Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz (GG) einbezogen; durch dieses Grundrecht sei die tatsächliche Lebens- und Erziehungsgemeinschaft von Eltern mit Kindern unabhängig von der Verwandtschaft im Rechtssinne geschützt (Hinweis auf BVerfG 19.2.2013 - 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09, juris Rn 62).
  • BVerfG, 10.12.2004 - 1 BvR 2320/98

    Keine Waisenversorgung bei Tod eines Partners einer nichtehelichen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 10.12.2015 - L 5 P 39/15
    Wegen des durch Art. 6 Abs. 1 GG für die Ehe geschaffenen verfassungsrechtlichen Schutz- und Förderauftrags ist der Gesetzgeber grundsätzlich berechtigt, die Ehe als rechtlich verbindliche und in besonderer Weise mit gegenseitigen Einstandspflichten (etwa bei Kindschaft oder Mittellosigkeit) ausgestaltete dauerhafte Paarbeziehung gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen (BVerfG 7.5.2013 aaO Rn 83; vgl. zur Frage der Gleichstellung "faktischer Stiefkinder" BVerfG 10.12.2004 - 1 BvR 2320/98, juris).
  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 12/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - Witwenrente - Waisenrente

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 10.12.2015 - L 5 P 39/15
    Voraussetzung für die Eigenschaft als Pflegeelternteil ist, dass ein Obhuts- und Betreuungsverhältnis mit den leiblichen Eltern nicht mehr vorliegt (BSG 28.4.2004 - B 2 U 12/03 R, SozR 4 2700 § 70 Nr. 1 Rn 16; Lebich in Hauck/Noftz, SGB I, K § 56 Rn 14; vgl. zum Waisenrentenrecht Keller in Hauck/Noftz, SGB VII, K § 67 Rn 10).
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