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   LSG Rheinland-Pfalz, 11.12.2023 - L 2 U 27/23   

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https://dejure.org/2023,38927
LSG Rheinland-Pfalz, 11.12.2023 - L 2 U 27/23 (https://dejure.org/2023,38927)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.12.2023 - L 2 U 27/23 (https://dejure.org/2023,38927)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Dezember 2023 - L 2 U 27/23 (https://dejure.org/2023,38927)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 8 Abs 1 S 1 SGB 7, § 8 Abs 2 Nr 1 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - sachlicher Zusammenhang - Unterbrechung - betriebliches Interesse - Vorbereitungshandlung - natürliche Betrachtungsweise: Teil der eigentlich versicherten Tätigkeit - Abgrenzung zum Wegeunfall - Tanken ...

  • sozialrechtsiegen.de
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Unfall einer Bestattungsfachkraft auf dem Rückweg von einem Bestattungsvorsorgegespräch in die Filiale seines Arbeitgebers - versicherter Betriebsweg nach § 8 Abs. 1 SGB VII - zum Unfallzeit-punkt war die Handlungstendenz des Klägers auf das Tanken seines Fahrzeugs ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Betriebsweg; Unterbrechung; Tankstopp; gesetzliche Unfallversicherung; Versicherungsschutz beim Tanken während einer dienstlichen Fahrt

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Betriebsweg; Unterbrechung; Tankstopp; gesetzliche Unfallversicherung; Versicherungsschutz beim Tanken während einer dienstlichen Fahrt

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 9/18 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - versicherte Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 11.12.2023 - L 2 U 27/23
    Ausnahmen hiervon gelten nur dann, wenn ein besonders enger sachlicher, örtlicher und zeitlicher Bezug zur versicherten Tätigkeit gegeben ist, der die Vorbereitungshandlung nach den Gesamtumständen selbst bereits als Bestandteil der versicherten Tätigkeit erscheinen lässt (vgl. BSG, Urteil vom 30.01.2020 - B 2 U 9/18 R -, juris Rn. 16).

    Das Tanken muss aus diesen Gründen dann auch nicht unvorhersehbar erforderlich geworden sein (Keller, a.a.O.; vgl. aber auch schon: BSG, Urteil vom 24.01.1995 - 8 RKnU 1/94 -, juris sowie die weiteren Nachweise bei BSG, Urteil vom 30.01.2020 - B 2 U 9/18 R -, juris Rn. 14 a.E.).

    Insbesondere weicht der Senat nicht von dem Urteil des BSG vom 30.01.2020 - B 2 U 9/18 R - ab.

  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 41/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - Jagdgast - Hegemaßnahmen -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 11.12.2023 - L 2 U 27/23
    Abgesehen davon, dass es keine Beweisregel gibt, dass frühere Angaben grundsätzlich einen höheren Beweiswert besitzen als spätere (vgl. BSG, Urteil vom 11.11.2003 - B 2 U 41/02 R -, juris Rn. 20), sind die Angaben im D-Arztbericht vom 21.10.2015 keine direkten Angaben des Klägers, sondern die Angaben des D-Arztes.
  • BSG, 23.01.2018 - B 2 U 3/16 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 11.12.2023 - L 2 U 27/23
    Ein Arbeitsunfall setzt daher voraus, dass die Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität; vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 23.01.2018 - B 2 U 3/16 R -, juris Rn. 10).
  • BSG, 27.11.2018 - B 2 U 7/17 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Antrittsort: von zu Hause -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 11.12.2023 - L 2 U 27/23
    Entscheidend für die Abgrenzung zwischen einem gemäß § 8 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII versicherten Betriebsweg und einem Wegeunfall nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII ist, ob der konkret zurückgelegte Weg dazu dient, die gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII versicherte Tätigkeit am arbeitsvertraglich geschuldeten Leistungsort erst aufzunehmen oder ob es sich etwa um eine dringende, außerhalb der üblichen Arbeitszeit angeordnete zusätzliche Tätigkeit an einem anderen Ort als der Arbeitsstätte handelte (vgl. insgesamt zum Vorstehenden: BSG, Urteil vom 27.11.2018 - B 2 U 7/17 R -, juris Rn. 11 ff. m.w.N.).
  • BSG, 24.01.1995 - 8 RKnU 1/94

    Sachliche Verknüpfung zwischen einem zum Unfall führenden Verhalten und der

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 11.12.2023 - L 2 U 27/23
    Das Tanken muss aus diesen Gründen dann auch nicht unvorhersehbar erforderlich geworden sein (Keller, a.a.O.; vgl. aber auch schon: BSG, Urteil vom 24.01.1995 - 8 RKnU 1/94 -, juris sowie die weiteren Nachweise bei BSG, Urteil vom 30.01.2020 - B 2 U 9/18 R -, juris Rn. 14 a.E.).
  • LSG Bayern, 07.02.2024 - L 2 U 184/23

    Isolierter PKH-Antrag und Wiedereinsetzung

    * eine am 25.01.2023 eingelegte Berufung gegen den Gerichtsbescheid des SG München vom 12.01.2023, S 40 U 647/19 (Aktenzeichen des Bayer. LSG: L 2 U 27/23):.

    Vorgelegen haben sämtliche Akten des Senats zu aktuellen Verfahren des Klägers (L 2 U 27/23, L 2 U 42/23 PKH, L 2 U 43/23 PKH, L 2 U 184/23, L 2 U 185/23).

    Dass der Kläger insofern durchaus zwischen Berufung und isoliertem Antrag auf PKH zu unterscheiden weiß, ergibt sich zum einen daraus, dass er im Verfahren L 2 U 185/23 - wie hier - zunächst einen isolierten Antrag auf PKH und dann - ebenfalls wie hier - Berufung eingelegt und dafür die Wiedereinsetzung beantragt hat, im Verfahren L 2 U 27/23 hingegen zunächst Berufung und erst später PKH beantragt hat, also sich der unterschiedlichen Vorgehensweisen durchaus bewusst war.

    Irgendwie substantiiert hat der Kläger diesen Vortrag nicht, zumal er noch am 25.02.2023 - im Verfahren L 2 U 27/23 - in der Lage gewesen ist, ein Schreiben an das Gericht zu verfassen.

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