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   LSG Rheinland-Pfalz, 15.06.2021 - L 3 U 225/20   

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https://dejure.org/2021,58379
LSG Rheinland-Pfalz, 15.06.2021 - L 3 U 225/20 (https://dejure.org/2021,58379)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.06.2021 - L 3 U 225/20 (https://dejure.org/2021,58379)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Juni 2021 - L 3 U 225/20 (https://dejure.org/2021,58379)
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Volltextveröffentlichung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Rentenbeginn nach anerkannter Unfallfolge PTBS im Streit - jahrelang keine Symptome beim Kläger dokumentiert - Beklagte beruft sich auf Verjährung - Einrede ist ermessensgerecht und soll im Regelfall erhoben werden - evidenter Verstoß gegen Ermittlungspflichten oder eine ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2022, 833
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 17/96

    Rückwirkende Gewährung von Leistungen Falle der Verjährung, unzureichende

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.06.2021 - L 3 U 225/20
    e. Die Geltendmachung der Verjährungseinrede findet generell ihre Grenze im Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) und hierbei im Rechtsinstitut der unzulässigen Rechtsausübung wegen Rechtsmissbrauchs (stRspr, vgl zB BSG, Urteile vom 22.10.1996 - 13 RJ 17/96 - juris Rn. 31, und vom 31.5.2016 - B 1 AS 1/16 KL - juris Rn. 23 m. w. N.).

    Es handelt sich erkennbar nicht um eine Sollvorschrift, die nur in atypischen Fällen eine Ermessenausübung verlangt (BSG, Urteil vom 22.10.1996 - 13 RJ 17/96 - juris Rn. 40).

  • BSG, 31.05.2016 - B 1 AS 1/16 KL

    Bund-Länder-Streitigkeit - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anspruch eines

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.06.2021 - L 3 U 225/20
    e. Die Geltendmachung der Verjährungseinrede findet generell ihre Grenze im Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) und hierbei im Rechtsinstitut der unzulässigen Rechtsausübung wegen Rechtsmissbrauchs (stRspr, vgl zB BSG, Urteile vom 22.10.1996 - 13 RJ 17/96 - juris Rn. 31, und vom 31.5.2016 - B 1 AS 1/16 KL - juris Rn. 23 m. w. N.).
  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 365/04 B

    Amtsermittlungsgrundsatz im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.06.2021 - L 3 U 225/20
    Nach der Rechtsprechung des für Streitfälle aus dem Recht der Gesetzlichen Unfallversicherung zuständigen 2. Senats des BSG (Urteil vom 27.5.1997 - 2 RU 38/96 - juris; Beschluss vom 13.9.2005 - B 2 U 365/04 B - Rn 12) tritt bei einem Beweisnotstand, auch wenn er auf einer fehlerhaften Beweiserhebung oder sogar auf einer Beweisvereitelung durch denjenigen beruht, dem die Unerweislichkeit der Tatsachen zum prozessualen Vorteil gereicht, keine Umkehr der Beweislast ein.
  • BSG, 05.05.1993 - 9a RV 12/92

    Grundrente - Erhöhung - Von Amts wegen - Verjährung - Ermessen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.06.2021 - L 3 U 225/20
    In die Ermessenserwägung können einerseits die Gesichtspunkte der sparsamen Haushaltsführung sowie der Zweckverfehlung bei verspäteter Leistung eingehen (vgl. dazu BSG, Urteil vom 5.5.1993 - 9/9a RV 12/92 - juris Rn.19; Begründung des Gesetzentwurfs, BT-Drucks-7/868 S. 30).
  • BSG, 27.05.1997 - 2 RU 38/96

    Beweiswürdigung bei einem durch den Sozialleistungsträger verursachten

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.06.2021 - L 3 U 225/20
    Nach der Rechtsprechung des für Streitfälle aus dem Recht der Gesetzlichen Unfallversicherung zuständigen 2. Senats des BSG (Urteil vom 27.5.1997 - 2 RU 38/96 - juris; Beschluss vom 13.9.2005 - B 2 U 365/04 B - Rn 12) tritt bei einem Beweisnotstand, auch wenn er auf einer fehlerhaften Beweiserhebung oder sogar auf einer Beweisvereitelung durch denjenigen beruht, dem die Unerweislichkeit der Tatsachen zum prozessualen Vorteil gereicht, keine Umkehr der Beweislast ein.
  • BSG, 29.04.1976 - 3 RK 66/75

    Beitragspflicht zur Krankenversicherung und Rentenversicherung für Aushilfskräfte

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.06.2021 - L 3 U 225/20
    Eine etwaige Beweisvereitelung, die den beweisbelasteten Versicherten in Beweisnot gebracht hat, kann der Tatrichter als einen für die Wahrheit des Vorbringens des Versicherten sprechenden Umstand berücksichtigen und daraus im Rahmen der freien Beweiswürdigung den Schluss ziehen, dass der Beweis geführt sei (im Ergebnis ebenso BSG, Urteil vom 29.4.1976 - 12/3 RK 66/75 - juris Rn 20 f).
  • BSG, 18.08.1999 - B 4 RA 25/99 B

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.06.2021 - L 3 U 225/20
    Das ist nicht der Fall, wenn ein teilbarer Verwaltungsakt nur hinsichtlich seines nicht streitbefangenen Teiles durch einen später ergangenen weiteren Verwaltungsakt abgeändert oder ersetzt wird (BSG, Urteil vom 25.3.1997 - 4 RA 23/95 - juris Rn. 13; Beschluss vom 18.8.1999 - B 4 RA 25/99 B - juris Rn. 14; Schmidt in Meyer-Ladewig u. a.: SGG, 13. Aufl., § 96 Rn. 4; Klein in jurisPK-SGG § 96 Rn. 37 ff.) Der Kläger hat den Rentenbescheid vom 21.6.2017 mit Widerspruch und Klage nur insoweit angefochten, als mit diesem die Gewährung einer Rente für die Zeit vor dem 14.2.2014 abgelehnt worden war.
  • BSG, 25.03.1997 - 4 RA 23/95

    Rentenhöhenbegrenzung durch das MfSVersorgOAufhG nicht verfassungswidrig

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.06.2021 - L 3 U 225/20
    Das ist nicht der Fall, wenn ein teilbarer Verwaltungsakt nur hinsichtlich seines nicht streitbefangenen Teiles durch einen später ergangenen weiteren Verwaltungsakt abgeändert oder ersetzt wird (BSG, Urteil vom 25.3.1997 - 4 RA 23/95 - juris Rn. 13; Beschluss vom 18.8.1999 - B 4 RA 25/99 B - juris Rn. 14; Schmidt in Meyer-Ladewig u. a.: SGG, 13. Aufl., § 96 Rn. 4; Klein in jurisPK-SGG § 96 Rn. 37 ff.) Der Kläger hat den Rentenbescheid vom 21.6.2017 mit Widerspruch und Klage nur insoweit angefochten, als mit diesem die Gewährung einer Rente für die Zeit vor dem 14.2.2014 abgelehnt worden war.
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