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   LSG Rheinland-Pfalz, 18.05.2017 - L 5 KR 95/15   

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https://dejure.org/2017,18638
LSG Rheinland-Pfalz, 18.05.2017 - L 5 KR 95/15 (https://dejure.org/2017,18638)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.05.2017 - L 5 KR 95/15 (https://dejure.org/2017,18638)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - L 5 KR 95/15 (https://dejure.org/2017,18638)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 137c Abs 1 S 1 SGB 5, § 137c Abs 1 S 3 SGB 5, § 137c Abs 3 S 1 SGB 5, § 137c Abs 3 S 2 SGB 5, § 137e SGB 5
    Krankenversicherung - Anspruch auf eine stationäre Liposuktion - Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative - randomisierte Studie - Besserstellung - stationäre Behandlung - ambulante Behandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Krankenversicherung; Stationäre Liposuktion; Innovative Methoden; Kein Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative; Anspruch auf eine Kostenerstattung für eine stationäre Liposuktion in der gesetzlichen Krankenversicherung; Bewertung von Untersuchungsmethoden ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf eine Kostenerstattung für eine stationäre Liposuktion in der gesetzlichen Krankenversicherung; Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus; Anforderungen an das Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative; Rechtfertigung ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf eine Kostenerstattung für eine stationäre Liposuktion in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Sachsen, 06.02.2017 - L 1 KR 242/16

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.05.2017 - L 5 KR 95/15
    Vielmehr müssen Erkenntnisse in Form aussagefähiger wissenschaftlicher Unterlagen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass die angenommenen Vorteile der Methode bei bestimmten Patientengruppen erreicht werden können (vgl Sächsisches LSG 6.2.2017 L 1 KR 242/16 B ER, juris Rn 31).

    Bei der gegebenen Sachlage genügt es auch nicht, dass die Liposuktion nach der S1-Leitlinie Lipödem (AWMF Registernummer 037-012) als Therapieoption benannt ist (zweifelnd auch Sächsisches LSG 6.2.2017 - L 1 KR 242/16 B ER, juris Rn 31; aA LSG Niedersachsen-Bremen 22.3.2016 - L 4 KR 438/13, juris Rn 31).

  • LSG Hessen, 05.02.2013 - L 1 KR 391/12

    Krankenversicherung - Liposuktion - stationäre Behandlungsbedürftigkeit -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.05.2017 - L 5 KR 95/15
    Die Klägerin trägt vor: Sie stütze sich auf das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) vom 5.2.2013 (L 1 KR 391/12) und insbesondere auf das Gutachten des Prof Dr B. Es könne nicht angehen, dass in Fällen wie dem vorliegenden der Anspruch ohne eingehende Einzelfallprüfung abgelehnt werde.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2016 - L 5 KR 1101/16

    Krankenversicherung - Implantation von Nitinolspiralen zur Lungenvolumenreduktion

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.05.2017 - L 5 KR 95/15
    Da § 137c Abs. 3 SGB V nach der Zweckbestimmung dieser Vorschrift gerade die Fälle betrifft, in denen noch keine gesicherten Erkenntnisse über den Nutzen einer Behandlungsmethode vorliegen (vgl BT-Drucksache aaO Seite 122), kann die Anwendbarkeit der Vorschrift zwar nicht bereits mit dem Argument verneint werden, es sei nicht belegt, dass die Methode dem Qualitätsgebot des § 2 Abs. 1 SGB V entspreche (ebenso Deister NZS 2016, 328, 331; aA Axer GesR 2015, 641, 645; wohl auch LSG Baden-Württemberg 23.11.2016 - L 5 KR 1101/16, juris Rn 34).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2016 - L 4 KR 438/13

    Stationäre Liposuktionsbehandlung; Potential einer erforderlichen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.05.2017 - L 5 KR 95/15
    Bei der gegebenen Sachlage genügt es auch nicht, dass die Liposuktion nach der S1-Leitlinie Lipödem (AWMF Registernummer 037-012) als Therapieoption benannt ist (zweifelnd auch Sächsisches LSG 6.2.2017 - L 1 KR 242/16 B ER, juris Rn 31; aA LSG Niedersachsen-Bremen 22.3.2016 - L 4 KR 438/13, juris Rn 31).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2016 - L 16/1 KR 303/15

    Krankenversicherung - Liposuktion im Rahmen einer vollstationären

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.05.2017 - L 5 KR 95/15
    Ob § 137c Abs. 3 SGB V nur für schwer erkrankte Versicherte mit besonderem Versorgungsbedarf eingreift (so LSG Niedersachsen-Bremen 30.8.2016 - L 16/1 KR 303/15, juris Rn 33), kann offenbleiben.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2018 - L 11 KR 2695/16

    Krankenversicherung - neue Behandlungsmethode - Liposuktion (hier: in einem

    Evidenzbelege aus randomisiert kontrollierten Studien sind für die Annahme eines Potenzials nicht zu fordern (vgl BT-Drs 18/5123 S 135; Roters, SGb 2015, 413; Stallberg, NZS 2017, 332; aA LSG Rheinland-Pfalz, 18.05.2017, L 5 KR 95/15, juris).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 31.08.2017 - L 5 KR 250/16

    Krankenversicherung - Genehmigungsfiktion - Behandlung durch nicht zugelassenen

    Denn insoweit ist bisher nicht höchstrichterlich geklärt, ob es sich um eine Behandlungsmethode handelt, die ohne entsprechende Empfehlung des GBA zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen einer Krankenhausbehandlung angewandt werden darf, weil sie das Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative bietet (§ 137c Abs. 3 SGB V, verneinend LSG Rheinland-Pfalz 18.5.2017 - L 5 KR 95/15 m.w.N. auch zur Gegenansicht).
  • SG Würzburg, 20.07.2017 - S 6 KR 259/16

    Keine Genehmigungsfiktion bei positiver Kenntnis vom fehlenden

    Ausgehend von diesen Grundsätzen kann das Potential einer erfolgreichen Behandlungsmethode für die Liposuktion nicht festgestellt werden (LSG RP, Urteil vom 18.05.2017 - L 5 KR 95/15 - zitiert nach juris).
  • SG Düsseldorf, 07.09.2017 - S 8 KR 1246/15

    Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte Liposuktion an Beinen und Armen

    Auch nach der Rechtsprechung sei eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse weder im ambulanten noch im stationären Bereich gegeben (zuletzt LSG Rheinland-Pfalz - L 5 KR 95/15 -).
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