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LSG Rheinland-Pfalz, 23.05.2023 - L 5 KR 188/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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Verfahrensgang
- SG Speyer, 24.03.2022 - S 17 KR 509/20
- LSG Rheinland-Pfalz, 23.05.2023 - L 5 KR 188/22
- BSG - B 1 KR 13/23 R (anhängig)
Papierfundstellen
- NZS 2024, 31
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 21.04.2015 - B 1 KR 11/15 R
Krankenversicherung - Krankenhaus - Krankenhausvergütungen unterliegen der …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.05.2023 - L 5 KR 188/22
Anders als für die von der Beklagten angeführte Verzinsungsregelung des § 44 Abs. 1 SGB I , die keinen allgemeinen Rechtsgedanken des Sozialrechts verkörpert, zumal im Sozialrecht schon keine allgemeine Pflicht zur Verzinsung rückständiger Geldleistungen besteht (…vgl. LSG Nordrhein-Westfalen a.a.O., juris Rn. 36 m.w.N.), ist die vierjährige Verjährung Ausdruck eines allgemeinen Rechtsprinzips des Sozialrechts ( BSG 21.04.2015 - B 1 KR 11/15 R, juris Rn. 14 m.w.N.).Von dieser ist vielmehr auch der Gesetzgeber ausgegangen, der diese Rechtslage bis zur Einführung der zweijährigen Verjährung nach § 109 Abs. 5 SGB V unverändert gelassen hat (vgl. BSG 21.04.2015, a.a.O., juris Rn. 15).
- BSG, 12.05.2005 - B 3 KR 32/04 R
Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegen eine …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.05.2023 - L 5 KR 188/22
Insoweit nehme es mithin nicht ein allgemeines sozialrechtliches Rechtsprinzip an, obwohl sämtliche im Verfahren B 3 KR 32/04 R genannten sozialrechtlichen Normen, die das sozialrechtliche Rechtsprinzip betreffend der Verjährung billigen sollten, auch Regelungen zum Zinssatz enthielten. - BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 8/09 R
Anspruch einer Krankenkasse auf Verzugszinsen für verspätet zurückgezahlte …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.05.2023 - L 5 KR 188/22
Betreffend eines Zinsanspruches des Krankenhauses auf die Vergütung habe es andererseits jedoch in den Verfahren B 3 KR 10/06 R, B 1 KR 8/09 R entschieden, dass die Regelungen des BGB Anwendung finden könnten, soweit keine anderweitige vertragliche Regelung getroffen sei. - BSG, 19.04.2007 - B 3 KR 10/06 R
Krankenversicherung - Leistungserbringer - Zahlung von Verzugszinsen im …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.05.2023 - L 5 KR 188/22
Betreffend eines Zinsanspruches des Krankenhauses auf die Vergütung habe es andererseits jedoch in den Verfahren B 3 KR 10/06 R, B 1 KR 8/09 R entschieden, dass die Regelungen des BGB Anwendung finden könnten, soweit keine anderweitige vertragliche Regelung getroffen sei. - LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2022 - L 10 KR 102/22
Anspruch des Krankenhauses auf Zahlung einer Aufwandspauschale; Anwendbarkeit der …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.05.2023 - L 5 KR 188/22
Der Senat schließt sich insoweit nach eigener Überprüfung und Überzeugungsbildung der Entscheidung des Landesozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 07.12.2022 ( L 10 KR 102/22 KH, juris) an.
- LSG Rheinland-Pfalz, 24.08.2023 - L 5 KR 179/22 Die Anwendung einer dreijährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB scheidet nach der Rechtsprechung des Senats jedenfalls aus (vgl. Urteil vom 23.05.2023 - L 5 KR 188/22, Revision anhängig unter B 1 KR 13/23 R).