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   LSG Rheinland-Pfalz, 23.05.2023 - L 5 KR 188/22   

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https://dejure.org/2023,19509
LSG Rheinland-Pfalz, 23.05.2023 - L 5 KR 188/22 (https://dejure.org/2023,19509)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.05.2023 - L 5 KR 188/22 (https://dejure.org/2023,19509)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Mai 2023 - L 5 KR 188/22 (https://dejure.org/2023,19509)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2024, 31
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 21.04.2015 - B 1 KR 11/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Krankenhausvergütungen unterliegen der

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.05.2023 - L 5 KR 188/22
    Anders als für die von der Beklagten angeführte Verzinsungsregelung des § 44 Abs. 1 SGB I , die keinen allgemeinen Rechtsgedanken des Sozialrechts verkörpert, zumal im Sozialrecht schon keine allgemeine Pflicht zur Verzinsung rückständiger Geldleistungen besteht (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen a.a.O., juris Rn. 36 m.w.N.), ist die vierjährige Verjährung Ausdruck eines allgemeinen Rechtsprinzips des Sozialrechts ( BSG 21.04.2015 - B 1 KR 11/15 R, juris Rn. 14 m.w.N.).

    Von dieser ist vielmehr auch der Gesetzgeber ausgegangen, der diese Rechtslage bis zur Einführung der zweijährigen Verjährung nach § 109 Abs. 5 SGB V unverändert gelassen hat (vgl. BSG 21.04.2015, a.a.O., juris Rn. 15).

  • BSG, 12.05.2005 - B 3 KR 32/04 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegen eine

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.05.2023 - L 5 KR 188/22
    Insoweit nehme es mithin nicht ein allgemeines sozialrechtliches Rechtsprinzip an, obwohl sämtliche im Verfahren B 3 KR 32/04 R genannten sozialrechtlichen Normen, die das sozialrechtliche Rechtsprinzip betreffend der Verjährung billigen sollten, auch Regelungen zum Zinssatz enthielten.
  • BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 8/09 R

    Anspruch einer Krankenkasse auf Verzugszinsen für verspätet zurückgezahlte

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.05.2023 - L 5 KR 188/22
    Betreffend eines Zinsanspruches des Krankenhauses auf die Vergütung habe es andererseits jedoch in den Verfahren B 3 KR 10/06 R, B 1 KR 8/09 R entschieden, dass die Regelungen des BGB Anwendung finden könnten, soweit keine anderweitige vertragliche Regelung getroffen sei.
  • BSG, 19.04.2007 - B 3 KR 10/06 R

    Krankenversicherung - Leistungserbringer - Zahlung von Verzugszinsen im

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.05.2023 - L 5 KR 188/22
    Betreffend eines Zinsanspruches des Krankenhauses auf die Vergütung habe es andererseits jedoch in den Verfahren B 3 KR 10/06 R, B 1 KR 8/09 R entschieden, dass die Regelungen des BGB Anwendung finden könnten, soweit keine anderweitige vertragliche Regelung getroffen sei.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2022 - L 10 KR 102/22

    Anspruch des Krankenhauses auf Zahlung einer Aufwandspauschale; Anwendbarkeit der

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.05.2023 - L 5 KR 188/22
    Der Senat schließt sich insoweit nach eigener Überprüfung und Überzeugungsbildung der Entscheidung des Landesozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 07.12.2022 ( L 10 KR 102/22 KH, juris) an.
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