Erstes Buch Sozialgesetzbuch
- Allgemeiner Teil -
| Dritter Abschnitt - Gemeinsame Vorschriften für alle Sozialleistungsbereiche dieses Gesetzbuchs (§§ 30 - 67) |
| Zweiter Titel - Grundsätze des Leistungsrechts (§§ 38 - 59) |
(1) Ansprüche auf Geldleistungen sind nach Ablauf eines Kalendermonats nach dem Eintritt ihrer Fälligkeit bis zum Ablauf des Kalendermonats vor der Zahlung mit vier vom Hundert zu verzinsen.
(2) Die Verzinsung beginnt frühestens nach Ablauf von sechs Kalendermonaten nach Eingang des vollständigen Leistungsantrags beim zuständigen Leistungsträger, beim Fehlen eines Antrags nach Ablauf eines Kalendermonats nach der Bekanntgabe der Entscheidung über die Leistung.
(3) 1Verzinst werden volle Euro-Beträge. 2Dabei ist der Kalendermonat mit dreißig Tagen zugrunde zu legen.
nachfolge § 57Verzicht und Haftung des Sonderrechts-
nachfolgers § 58Vererbung § 59Ausschluß der Rechtsnachfolge
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Rechtsprechung zu § 44 SGB I
1.016 Entscheidungen zu § 44 SGB I in unserer Datenbank:
- SG Karlsruhe, 29.03.2022 - S 2 SO 2888/20
Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Klage - Geltendmachung von ...
- BSG, 25.10.2018 - B 7 AY 2/18 R
Asylbewerberleistung - Verzinsung einer Nachzahlung - weder unmittelbare noch ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2018 - L 8 AY 40/16
Keine Verzinsung von Leistungen nach dem AsylbLG
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2018 - L 8 AY 40/16
Kein Anspruch auf Verzinsung von Leistungen nach dem AsylbLG; ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2018 - L 8 AY 40/16
- BSG, 27.06.2017 - B 2 U 14/15 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Zinsanspruch - nachgezahlte Verletztenrente - ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2015 - L 4 U 97/15
Streit über den Beginn der Verzinsung eines an den Kläger aus Anlass der ...
- SG Düsseldorf, 02.12.2014 - S 6 U 276/11
Zahlung von Zinsen für die nachträglich gewährte Zahlung von Rente wegen der ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2015 - L 4 U 97/15
- LSG Baden-Württemberg, 04.12.2019 - L 2 SO 2656/19
Sozialrecht - Verzinsung von Geldleistungsansprüchen - konkludente Ablehnung der ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 03.07.2020 - B 8 SO 15/19 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsverfahren - Nachzahlung von ...
- BSG, 03.07.2020 - B 8 SO 15/19 R
- BSG, 26.09.2019 - B 3 P 1/18 R
Soziale Pflegeversicherung - Festsetzung und Anpassung von Pflegesätzen sowie ...
Querverweise
Auf § 44 SGB I verweisen folgende Vorschriften:
- Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
- Sonderregelungen
- Ergänzungen für Sonderfälle
- Finanzierung
- Verfahren
- § 286g (Erstattung von nach dem 21. Juli 2009 gezahlten freiwilligen Beiträgen)