Erstes Buch Sozialgesetzbuch
- Allgemeiner Teil -
Dritter Abschnitt - Gemeinsame Vorschriften für alle Sozialleistungsbereiche dieses Gesetzbuchs (§§ 30 - 67) |
Zweiter Titel - Grundsätze des Leistungsrechts (§§ 38 - 59) |
(1) 1Laufende Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts zu dienen bestimmt sind, können in angemessener Höhe an den Ehegatten, den Lebenspartner oder die Kinder des Leistungsberechtigten ausgezahlt werden, wenn er ihnen gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. 2Kindergeld, Kinderzuschläge und vergleichbare Rentenbestandteile (Geldleistungen für Kinder) können an Kinder, die bei der Festsetzung der Geldleistungen berücksichtigt werden, bis zur Höhe des Betrages, der sich bei entsprechender Anwendung des § 54 Abs. 5 Satz 2 ergibt, ausgezahlt werden. 3Für das Kindergeld gilt dies auch dann, wenn der Kindergeldberechtigte mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist oder nur Unterhalt in Höhe eines Betrages zu leisten braucht, der geringer ist als das für die Auszahlung in Betracht kommende Kindergeld. 4Die Auszahlung kann auch an die Person oder Stelle erfolgen, die dem Ehegatten, dem Lebenspartner oder den Kindern Unterhalt gewährt.
(2) Absatz 1 Satz 1, 2 und 4 gilt entsprechend, wenn unter Berücksichtigung von Kindern, denen gegenüber der Leistungsberechtigte nicht kraft Gesetzes unterhaltspflichtig ist, Geldleistungen erbracht werden und der Leistungsberechtigte diese Kinder nicht unterhält.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner vom 20.11.2015
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
26.11.2015 | Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner | 20.11.2015 |
nachfolge § 57Verzicht und Haftung des Sonderrechts-
nachfolgers § 58Vererbung § 59Ausschluß der Rechtsnachfolge
Rechtsprechung zu § 48 SGB I
430 Entscheidungen zu § 48 SGB I in unserer Datenbank:
- SG Hannover, 23.06.2014 - S 74 AS 176/13
Anspruch auf Abzweigung von laufenden Geldleistungen nach § 48 Abs. 1 S. 1 SGB I
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2017 - L 2 R 536/15
Rentenversicherung
- BSG, 08.07.2009 - B 11 AL 30/08 R
Abzweigung von Geldleistungen bei Verletzung der Unterhaltspflicht - ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2008 - L 7 AL 6/07
Abzweigung des Unterschiedsbetrags zwischen dem erhöhten und dem allgemeinen ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2008 - L 7 AL 6/07
- SG Trier, 31.01.2014 - S 4 AS 89/13
Abzweigung bei Verletzung der Unterhaltspflicht - Arbeitslosengeld II - ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2017 - L 9 SO 197/16
Abzweigung von laufenden Ansprüchen auf Arbeitslosenhilfe; Feststellung der ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 29.11.2017 - B 8 SO 21/17 B
Abzweigung von laufenden Ansprüchen auf Arbeitslosenhilfe; Verfahrensrüge; ...
- SG Dortmund, 04.03.2016 - S 41 SO 3/15
- BSG, 29.11.2017 - B 8 SO 21/17 B
Querverweise
Auf § 48 SGB I verweisen folgende Vorschriften:
- Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III)
- Aktive Arbeitsförderung
- Verbleib in Beschäftigung
- Kurzarbeitergeld
- Verfügung über das Kurzarbeitergeld
- § 108 (Verfügung über das Kurzarbeitergeld)
- Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
- Leistungen
- Renten
- Ausschluss und Minderung von Renten
- § 104 (Minderung der Erwerbsfähigkeit bei einer Straftat)