Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
| Zweites Kapitel - Leistungen (§§ 9 - 124) |
| Zweiter Abschnitt - Renten (§§ 33 - 105a) |
| Sechster Unterabschnitt - Ausschluss und Minderung von Renten (§§ 103 - 105a) |
(1) 1Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Altersrenten für schwerbehinderte Menschen oder große Witwenrenten oder große Witwerrenten können ganz oder teilweise versagt werden, wenn die Berechtigten sich die für die Rentenleistung erforderliche gesundheitliche Beeinträchtigung bei einer Handlung zugezogen haben, die nach strafgerichtlichem Urteil ein Verbrechen oder vorsätzliches Vergehen ist. 2Dies gilt auch, wenn aus einem in der Person der Berechtigten liegenden Grunde ein strafgerichtliches Urteil nicht ergeht. 3Zuwiderhandlungen gegen Bergverordnungen oder bergbehördliche Anordnungen gelten nicht als Vergehen im Sinne des Satzes 1.
(2) 1Soweit die Rente versagt wird, kann sie an unterhaltsberechtigte Ehegatten, Lebenspartner und Kinder geleistet werden. 2Die Vorschriften der §§ 48 und 49 des Ersten Buches über die Auszahlung der Rente an Dritte werden entsprechend angewendet.
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Rechtsprechung zu § 104 SGB VI
22 Entscheidungen zu § 104 SGB VI in unserer Datenbank:
- SG Gießen, 26.02.2014 - S 4 R 158/12
Fahren ohne Führerschein kann Rente kosten
Zum selben Verfahren:
- LSG Hessen, 20.11.2014 - L 5 R 129/14
Bei Straftat keine Rente
- LSG Hessen, 20.11.2014 - L 5 R 129/14
- LSG Bayern, 26.09.2017 - L 15 VS 13/14
Kein Anspruch auf Beschädigtenversorgung nach Verkehrsunfall auf dem Weg zur ...
- LSG Hamburg, 13.07.2016 - L 2 R 53/15
Rente wegen Erwerbsminderung; Kausalität; Aus Sicherheitsgründen angeordnete ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 25.05.2018 - B 13 R 30/17 R
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung ...
- BSG, 25.05.2018 - B 13 R 30/17 R
- LSG Schleswig-Holstein, 05.03.2026 - L 7 R 37/25
Anerkennung von Kindererziehungszeiten aus der gesetzlichen Rentenversicherung - ...
- BSG, 17.04.2012 - B 13 R 347/10 B
Hinterbliebenenrente - vorsätzliche Tötung auf Verlangen des Versicherten durch ...
- SG Aachen, 12.12.2005 - S 6 KR 152/04
Prüfungs- und Beurteilungsrecht der Krankenkasse bei der Leistungsbeschränkung ...
- BSG, 16.12.2004 - B 9 VS 1/04 R
Wehrdienstbeschädigung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - ...
- LSG Baden-Württemberg, 16.03.2006 - L 6 VS 880/05
Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Verkehrsunfall auf der Heimfahrt ...
Querverweise
Auf § 104 SGB VI verweisen folgende Vorschriften:
- Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
- Arbeitsrechtliche Vorschriften
- Geltungsbereich
- § 18 (Sonderregelungen für den öffentlichen Dienst)