Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
Drittes Kapitel - Aktive Arbeitsförderung (§§ 29 - 135) |
Sechster Abschnitt - Verbleib in Beschäftigung (§§ 95 - 111a) |
Erster Unterabschnitt - Kurzarbeitergeld (§§ 95 - 109) |
Fünfter Titel - Verfügung über das Kurzarbeitergeld (§ 108) |
(1) § 48 des Ersten Buches zur Auszahlung von Leistungen bei Verletzung der Unterhaltspflicht ist nicht anzuwenden.
(2) 1Für die Zwangsvollstreckung in den Anspruch auf Kurzarbeitergeld gilt der Arbeitgeber als Drittschuldner. 2Die Abtretung oder Verpfändung des Anspruchs ist nur wirksam, wenn der Gläubiger sie dem Arbeitgeber anzeigt.
(3) 1Hat ein Arbeitgeber oder eine von ihm bestellte Person durch eine der in § 45 Absatz 2 Satz 3 des Zehnten Buches bezeichneten Handlungen bewirkt, dass Kurzarbeitergeld zu Unrecht geleistet worden ist, so ist der zu Unrecht geleistete Betrag vom Arbeitgeber zu ersetzen. 2Sind die zu Unrecht geleisteten Beträge sowohl vom Arbeitgeber zu ersetzen als auch von der Bezieherin oder dem Bezieher der Leistung zu erstatten, so haften beide als Gesamtschuldner.
(4) Wird über das Vermögen eines Arbeitgebers, der von der Agentur für Arbeit Beträge zur Auszahlung an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten hat, diese aber noch nicht ausgezahlt hat, das Insolvenzverfahren eröffnet, so kann die Agentur für Arbeit diese Beträge als Insolvenzgläubigerin zurückverlangen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.04.2012 | Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt | 20.12.2011 | |
01.08.2010 | Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes | 24.10.2010 | |
01.08.2008 | Siebtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze | 08.04.2008 | |
01.08.2008 | Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes | 23.12.2007 |
Rechtsprechung zu § 108 SGB III
43 Entscheidungen zu § 108 SGB III in unserer Datenbank:
- BSG, 14.10.2020 - B 11 AL 2/20 R
Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - Ausbildungsgeld - ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Saarland, 11.12.2019 - L 6 AL 5/19
(Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - Ausbildungsgeld - ...
- LSG Saarland, 11.12.2019 - L 6 AL 5/19
- BSG, 14.05.2014 - B 11 AL 3/13 R
Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - Ausbildungsgeld - ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 14.05.2014 - B 11 AL 20/13 R
Anspruch auf Ausbildungsgeld auch ohne leistungsmindernde Anrechnung von ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 36/08 R
Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - Ausbildungsgeld - ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Baden-Württemberg, 18.07.2008 - L 8 AL 5272/07
Anrechnung von Elterneinkommen bei der Förderung der Teilhabe behinderter ...
- LSG Baden-Württemberg, 18.07.2008 - L 8 AL 5272/07
- LSG Bayern, 09.08.2023 - L 10 AL 130/21
Kein Kurzarbeitergeld ohne Betriebssitz oder Betriebsabteilung in Deutschland
- LSG Bayern, 09.08.2023 - L 10 AL 167/21
Kein Kurzarbeitergeld ohne Betriebssitz oder Betriebsabteilung in Deutschland