Erstes Buch Sozialgesetzbuch
- Allgemeiner Teil -
| Dritter Abschnitt - Gemeinsame Vorschriften für alle Sozialleistungsbereiche dieses Gesetzbuchs (§§ 30 - 67) |
| Zweiter Titel - Grundsätze des Leistungsrechts (§§ 38 - 59) |
(1) 1Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. 2Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.
(2) 1Die Vorschüsse sind auf die zustehende Leistung anzurechnen. 2Soweit sie diese übersteigen, sind sie vom Empfänger zu erstatten. 3§ 50 Abs. 4 des Zehnten Buches gilt entsprechend.
(3) Für die Stundung, Niederschlagung und den Erlaß des Erstattungsanspruchs gilt § 76 Abs. 2 des Vierten Buches entsprechend.
nachfolge § 57Verzicht und Haftung des Sonderrechts-
nachfolgers § 58Vererbung § 59Ausschluß der Rechtsnachfolge
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Rechtsprechung zu § 42 SGB I
738 Entscheidungen zu § 42 SGB I in unserer Datenbank:
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2026 - L 13 VG 47/26
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2026 - L 13 VG 44/26
- BSG, 11.09.2019 - B 6 KA 13/18 R
Vertragsärztliche Vergütung - Abschlagszahlungen (hier: für Teilnahme an ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Schleswig-Holstein, 24.04.2018 - L 4 KA 3/16
Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsprüfung - Kassenärztliche Vereinigung - ...
- LSG Schleswig-Holstein, 24.04.2018 - L 4 KA 3/16
- LSG Baden-Württemberg, 10.09.2024 - L 2 SO 2324/24
Behindertenrecht - Eingliederungshilfe - Persönliches Budget - persönliche ...
- SG Augsburg, 09.02.2023 - S 6 SO 126/21
Auszahlungsanspruch auf bewilligte Leistungen aus dem persönlichen Budget
- BSG, 24.10.2013 - B 13 R 35/12 R
Erstattungsanspruch nach § 118 SGB 6 bzw § 42 SGB 1 auf einen Teil des ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 21.02.2018 - 1 BvR 606/14
Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2012 - L 18 R 806/10
Rentenversicherung
- BVerfG, 21.02.2018 - 1 BvR 606/14
- LSG Sachsen, 07.01.2021 - L 7 AS 726/20
Querverweise
Auf § 42 SGB I verweisen folgende Vorschriften:
- Erstes Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (SGB I)
- Gemeinsame Vorschriften für alle Sozialleistungsbereiche dieses Gesetzbuchs
- Grundsätze des Leistungsrechts
- § 43 (Vorläufige Leistungen)
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII)
- Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 141 (Übergangsregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie; Verordnungsermächtigung)