Erstes Buch Sozialgesetzbuch
- Allgemeiner Teil -
| Dritter Abschnitt - Gemeinsame Vorschriften für alle Sozialleistungsbereiche dieses Gesetzbuchs (§§ 30 - 67) |
| Erster Titel - Allgemeine Grundsätze (§§ 30 - 37) |
(1) Die Vorschriften dieses Gesetzbuchs gelten für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in seinem Geltungsbereich haben.
(2) Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts bleiben unberührt.
(3) 1Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, daß er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. 2Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, daß er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.
verbot § 34Begrenzung von Rechten und Pflichten § 35Sozialgeheimnis § 36Handlungsfähigkeit § 36aElektronische Kommunikation § 37Vorbehalt abweichender Regelungen
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Rechtsprechung zu § 30 SGB I
2.350 Entscheidungen zu § 30 SGB I in unserer Datenbank:
- LSG Baden-Württemberg, 25.08.2026 - L 9 AS 2448/26
Russin, die sich als Deutsche fühlt, bekommt keine Grundsicherung
- BSG, 18.03.2021 - B 10 EG 6/19 R
Elterngeldberechtigung - inländischer Wohnsitz - Auslandsaufenthalt von über ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Baden-Württemberg, 15.10.2019 - L 11 EG 4204/18
Kein Anspruch auf Elterngeld bei einer Wohnsitzverlegung in das Ausland trotz ...
- LSG Baden-Württemberg, 15.10.2019 - L 11 EG 4204/18
- KG, 28.05.2025 - 5 ORs 17/25
Cannabisbesitz im Haftraum nicht strafbar
- OLG Köln, 20.07.2026 - 19 U 63/25
Rückzahlung von Spielverlusten eines Spielers aus der Teilnahme an ...
- OLG Köln, 17.07.2026 - 19 U 35/25
Online-Poker, Ansprüche bei Spielteilnahmen aus dem Ausland, ...
- OLG Köln, 10.07.2026 - 19 U 9/25
Rückzahlung von finanziellen Verlusten eines Spielers und Verbrauchers aus der ...
- BVerwG, 13.05.2026 - 5 C 1.25
Kostenerstattungspflicht des überörtlichen Trägers, wenn Eltern vor der Aufnahme ...
- LSG Hessen, 12.06.2026 - L 7 AS 632/25
Zum selben Verfahren:
§ 30 SGB I in Nachschlagewerken
- § 30 SGB I wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Beglaubigung
Beglaubigung durch Betreuungsbehörde
Berufsbetreuer
Betreuungsverfahren
Unterschriftsbeglaubigung
Querverweise
Auf § 30 SGB I verweisen folgende Vorschriften:
- Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III)
- Aktive Arbeitsförderung
- Berufswahl und Berufsausbildung
- Berufsausbildung
- § 75 (Begleitende Phase der Assistierten Ausbildung)
- Sonderregelungen
- Übergangsregelungen auf Grund von Änderungsgesetzen
- § 450 (Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung)