Erstes Buch Sozialgesetzbuch
- Allgemeiner Teil -

   Dritter Abschnitt - Gemeinsame Vorschriften für alle Sozialleistungsbereiche dieses Gesetzbuchs (§§ 30 - 67)   
   Erster Titel - Allgemeine Grundsätze (§§ 30 - 37)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/SGB_I/31.html
§ 31 SGB I (https://dejure.org/gesetze/SGB_I/31.html)
§ 31 SGB I
§ 31 Erstes Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (https://dejure.org/gesetze/SGB_I/31.html)
§ 31 Erstes Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil -
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Textdarstellung

  

§ 31
Vorbehalt des Gesetzes

Rechte und Pflichten in den Sozialleistungsbereichen dieses Gesetzbuchs dürfen nur begründet, festgestellt, geändert oder aufgehoben werden, soweit ein Gesetz es vorschreibt oder zuläßt.

Rechtsprechung zu § 31 SGB I

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