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   LSG Rheinland-Pfalz, 26.10.2017 - L 3 U 165/16 B   

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https://dejure.org/2017,41684
LSG Rheinland-Pfalz, 26.10.2017 - L 3 U 165/16 B (https://dejure.org/2017,41684)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.10.2017 - L 3 U 165/16 B (https://dejure.org/2017,41684)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. Oktober 2017 - L 3 U 165/16 B (https://dejure.org/2017,41684)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 14 Abs 1 RVG, § 45 Abs 1 RVG, § 48 Abs 4 RVG, § 73a SGG, § 122 Abs 1 Nr 3 ZPO
    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Prozesskostenhilfe - Verfahrensgebühr - keine Berücksichtigung von vor und ohne Zusammenhang mit PKH-Antragstellung erbrachten Tätigkeiten - Terminsgebühr bei Parallelverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    PKH-Verfahren; Rahmengebühren; Unbilligkeit der Gebührenbemessung; 20%-Grenze; Mittelgebühr

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Bemessung der Verfahrensgebühr nach Beiordnung; Keine Berücksichtigung vor und ohne Zusammenhang mit der PKH-Antragstellung erbrachter Tätigkeiten

  • rechtsportal.de

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Schleswig-Holstein, 12.09.2006 - L 1 B 320/05

    Höhe der Verfahrens- und Terminsgebühr

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 26.10.2017 - L 3 U 165/16
    Unbilligkeit liegt vor, wenn der Rechtsanwalt bei der Gebührenbestimmung die Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG unter Beachtung des ihm obliegenden Beurteilungsspielraums objektiv nicht hinreichend beachtet (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12.09.2006, L 1 B 320/05 SF SK, in juris).

    (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12.09.2006, aaO.) Nach allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum stellt die Mittelgebühr ein angemessenes Äquivalent für die anwaltliche Tätigkeit in einem im Vergleich zur Gesamtheit der sozialgerichtlichen Verfahren in dem jeweils zugrunde liegenden Rechtsgebiet in jeder Hinsicht, also in jedem der in § 14 Abs. 1 RVG genannten Kriterien, insgesamt durchschnittlichen Streitverfahren dar.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 30.08.2010 - L 3 SF 6/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 26.10.2017 - L 3 U 165/16
    Die unterdurchschnittlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Klägerin sind nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats entsprechend dem ausdrücklichen Wortlaut des § 14 RVG auch für die Gebührenfestsetzung im Prozesskostenhilfeverfahren zu beachten (siehe Beschluss vom 30.08.2010, L 3 SF 6/09 E, in juris).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZR 142/06

    Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts wegen Störung des

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 26.10.2017 - L 3 U 165/16
    Die Tatsache, dass nach § 73a Sozialgerichtsgesetz (SGG) iVm. § 122 Abs. 1 Nr. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) mit der Bewilligung der Prozesskostenhilfe eine Forderungssperre eintritt, die eine Geltendmachung der Gebühren gegenüber dem Vertretenen hindert und nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 21.02.2008, I ZR 142/06, in juris) auch für bereits zuvor verwirklichte Gebührentatbestände gilt, führt zu keiner anderen Beurteilung.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2007 - L 7 B 36/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 26.10.2017 - L 3 U 165/16
    Allerdings ist hiervon nach herrschender Rechtsprechung, der sich der Senat und die Einzelrichterin anschließen, nur in den Fällen auszugehen, in denen die Bestimmung des Anwalts die nach Ansicht des Gerichts angemessene Gebühr um mehr als 20 % übersteigt (sog. Toleranzrahmen; vgl. LSG Thüringen, Beschluss vom 03.04.2009, L 6 B 261/08 SF; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.04.2007, L 7 B 36/07 AS, jeweils in juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2015 - L 19 AS 1475/15

    Beschwerde des beigeordneten Prozessbevollmächtigten gegen die Festsetzung seiner

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 26.10.2017 - L 3 U 165/16
    Es ist mangels anderer Anhaltspunkte daher angemessen, den Zeitaufwand jedem Verfahren zur Hälfte zuzurechnen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.12.2015, L 19 AS 1475/15 B, in juris).
  • LSG Thüringen, 03.04.2009 - L 6 B 261/08
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 26.10.2017 - L 3 U 165/16
    Allerdings ist hiervon nach herrschender Rechtsprechung, der sich der Senat und die Einzelrichterin anschließen, nur in den Fällen auszugehen, in denen die Bestimmung des Anwalts die nach Ansicht des Gerichts angemessene Gebühr um mehr als 20 % übersteigt (sog. Toleranzrahmen; vgl. LSG Thüringen, Beschluss vom 03.04.2009, L 6 B 261/08 SF; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.04.2007, L 7 B 36/07 AS, jeweils in juris).
  • LSG Bayern, 21.01.2015 - L 15 SF 100/14
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 26.10.2017 - L 3 U 165/16
    Für die Bewertung der Terminsgebühr gemäß Nr. 3205 VV ist nach der Rechtsprechung des Senats die Dauer des Termins das wesentliche Kriterium (L 3 SF 3/17 E, Beschluss vom 24.02.2017, vgl. auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 21.01.2015, L 15 SF 100/14 E).
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.02.2023 - L 5 SF 164/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - beigeordneter

    Daraus folgt, dass für die Ausfüllung des Betragsrahmens der Verfahrensgebühr, die im Rahmen des gegen die Landeskasse bestehenden Vergütungsanspruchs geltend gemacht werden kann, nur die anwaltliche Tätigkeit zu bewerten ist, die von der Vorbereitung des PKH-Antrags an bis zur Verfahrensbeendigung ausgeübt worden ist (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. September 2019 - L 7 SO 4/19 B - juris Rn. 20; Sächsisches LSG, Beschluss vom 25. Juli 2017 - L 8 AL 69/16 B KO - juris Rn. 20; Hessisches LSG, Beschluss vom 17. Juni 2019 - L 2 AS 241/18 B - juris Rn. 30; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - L 3 U 165/16 B - juris Rn. 7; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. März 2017 - L 4 AS 141/16 B - juris Rn. 40; a.A. jedoch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Januar 2018 - L 20 AL 224/17 B - juris Rn. 33 m.w.N., das auch Tätigkeiten mit einbeziehen will, die der Rechtsanwalt vor dem Wirksamwerden seiner Beiordnung erbracht hat).
  • SG Wiesbaden, 17.04.2018 - S 12 SF 199/16
    Aus der Regelung des § 48 Abs. 4 Satz 2 RVG kann nicht entnommen werden, dass die vor dem 19.11.2015 entfaltete anwaltliche Tätigkeit bei der PKH-Kostenfestsetzung mit zu berücksichtigen wäre (vgl. hierzu LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.10.2017, Az.: L 3 U 165/16 B - juris Rd.Nr. 7).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.06.2020 - L 5 AS 465/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - beigeordneter

    Zu berücksichtigen sind hierbei nach Auffassung des Senats nur die Tätigkeiten, die der Erinnerungsführer ab dem Wirksamwerden der Bewilligung der Prozesskostenhilfe entfaltet hat (so auch LSG Sachsen-Anhalt, a. a. O., Rn. 40; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - L 3 U 165/16 B, zitiert nach juris Rn. 7; Hessisches LSG, Beschluss vom 10. Juli 2015 - L 2 SF 11/15 E, zitiert nach juris Rn. 23).
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