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   LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - L 1 SO 71/19   

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https://dejure.org/2021,1678
LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - L 1 SO 71/19 (https://dejure.org/2021,1678)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.01.2021 - L 1 SO 71/19 (https://dejure.org/2021,1678)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Januar 2021 - L 1 SO 71/19 (https://dejure.org/2021,1678)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 108/10 R

    Arbeitslosengeld II - Höhe des Zuschusses zum Versicherungsbeitrag zur privaten

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - L 1 SO 71/19
    Ein solcher hätte zur Folge, dass das Passivrubrum von Amts wegen zu berichtigen (vgl. hierzu Bundessozialgericht, Urteil vom 18.01.2011 - B 4 AS 14/10 R, juris Rn. 9 mit weiteren Nachweisen) und eine Klageänderung zu verneinen wäre (vgl. etwa Bundessozialgericht, Urteil vom 18.01.2011 - B 4 AS 108/10 R, juris Rn. 9 mit weiteren Nachweisen; Schmidt, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Auflage 2020, Rn. 6a).

    Voraussetzung einer Funktionsnachfolge in dem vorgenannten Sinne ist, dass aufgrund einer Änderung der Verwaltungsorganisation Aufgaben von einer Behörde auf eine andere oder einen anderen Rechtsträger übergehen (vgl. etwa Bundessozialgericht, Urteile vom 11.01.1989 - 10 RAr 11/87, juris Rn. 11 und vom 18.01.2011 - B 4 AS 108/10 R, juris Rn. 9).

  • BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 2/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - L 1 SO 71/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sollte durch die Regelung (nur) verhindert werden, dass Vergütungen nachträglich nach den bereits entstandenen Kosten abgerechnet werden, also ein Gewinn- oder Verlustausgleich ohne Rücksicht auf die im Leistungszeitpunkt gültigen Vereinbarungen durchgeführt werden kann; die Regelung konkretisiere damit lediglich die Vorschrift des § 77 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz SGB XII a.F., wonach nachträgliche Ausgleiche, d. h. Ausgleiche für Zeiträume vor dem eigentlichen Verhandlungszeitraum, unzulässig sind (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 23.07.2014 - B 8 SO 2/13 R, juris Rn. 16).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2020 - L 8 SO 84/20

    Vorläufige Kostenübernahme für einen Hausgebärdensprachkurs; Auswahl einer

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - L 1 SO 71/19
    Vielmehr wird insoweit deutlich, dass die Eingliederungshilfe mit der Überführung in das SGB IX strukturell geändert wurde und sich infolgedessen seit dem 01.01.2020 als neue Leistung mit neuer Struktur unter neuer Leistungsträgerschaft darstellt (vgl. auch Eicher, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 3. Auflage 2020, Stand der Kommentierung: 11.01.2021, Anhang zu § 19 SGB XII, Rn. 2; vgl. in diesem Zusammenhang auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.11.2020 - L 8 SO 84/20 ER, juris Rn. 10 ff.; Frage nur aufgeworfen in Bundessozialgericht, Beschluss vom 25.06.2020 - B 8 SO 36/20 B, juris Rn. 9).
  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 14/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Grenzgänger - gewöhnlicher Aufenthalt in

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - L 1 SO 71/19
    Ein solcher hätte zur Folge, dass das Passivrubrum von Amts wegen zu berichtigen (vgl. hierzu Bundessozialgericht, Urteil vom 18.01.2011 - B 4 AS 14/10 R, juris Rn. 9 mit weiteren Nachweisen) und eine Klageänderung zu verneinen wäre (vgl. etwa Bundessozialgericht, Urteil vom 18.01.2011 - B 4 AS 108/10 R, juris Rn. 9 mit weiteren Nachweisen; Schmidt, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Auflage 2020, Rn. 6a).
  • BSG, 25.06.2020 - B 8 SO 36/20 B

    Übernahme von Kosten für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - L 1 SO 71/19
    Vielmehr wird insoweit deutlich, dass die Eingliederungshilfe mit der Überführung in das SGB IX strukturell geändert wurde und sich infolgedessen seit dem 01.01.2020 als neue Leistung mit neuer Struktur unter neuer Leistungsträgerschaft darstellt (vgl. auch Eicher, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 3. Auflage 2020, Stand der Kommentierung: 11.01.2021, Anhang zu § 19 SGB XII, Rn. 2; vgl. in diesem Zusammenhang auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.11.2020 - L 8 SO 84/20 ER, juris Rn. 10 ff.; Frage nur aufgeworfen in Bundessozialgericht, Beschluss vom 25.06.2020 - B 8 SO 36/20 B, juris Rn. 9).
  • BSG, 11.01.1989 - 10 RAr 11/87

    Aufbringung der Mittel für das Konkursausfallgeld bei einer juristischen Person

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - L 1 SO 71/19
    Voraussetzung einer Funktionsnachfolge in dem vorgenannten Sinne ist, dass aufgrund einer Änderung der Verwaltungsorganisation Aufgaben von einer Behörde auf eine andere oder einen anderen Rechtsträger übergehen (vgl. etwa Bundessozialgericht, Urteile vom 11.01.1989 - 10 RAr 11/87, juris Rn. 11 und vom 18.01.2011 - B 4 AS 108/10 R, juris Rn. 9).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2021 - L 8 SO 79/21

    Vorläufige Sicherstellung von Fahrten zu einer Tagesbildungsstätte; Zuständigkeit

    In diesem Zusammenhang stellt sich nicht die schwierige Frage, ob die Einführung der "neuen Leistung" der Eingliederungshilfe mit einer neuen Trägerschaft eine bereits nach § 14 SGB IX (in der Zeit bis 31.12.2019) begründete Zuständigkeit eines (sozialhilferechtlichen) Rehabilitationsträgers berührt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 10.11.2020 - L 8 SO 84/20 ER - juris; BSG, Urteil vom 28.1.2021 - B 8 SO 9/19 R - juris Rn. 19; BSG, Beschluss vom 25.6.2020 - B 8 SO 36/20 B - juris Rn. 9; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.1.2021 - L 1 SO 71/19 - juris Rn. 23; SG Frankfurt, Urteil vom 15.3.2021 - S 20 SO 32/17 - juris Rn. 45; ausführlich Frerichs in Hauck/Noftz, SGB IX, § 94 Rn. 40 ff.; Eicher in jurisPK-SGB IX, 3. Aufl. 2020, Anhang zu § 19 SGB XII Rn. 2 ff.; Siefert, ZAP 2020, 359, 360 f.; Groth, jurisPR-SozR 19/2020 Anm. 5).
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