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   LSG Saarland, 04.07.2019 - L 2 KR 6/19 B ER   

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https://dejure.org/2019,19945
LSG Saarland, 04.07.2019 - L 2 KR 6/19 B ER (https://dejure.org/2019,19945)
LSG Saarland, Entscheidung vom 04.07.2019 - L 2 KR 6/19 B ER (https://dejure.org/2019,19945)
LSG Saarland, Entscheidung vom 04. Juli 2019 - L 2 KR 6/19 B ER (https://dejure.org/2019,19945)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 30 AMG 1976, Art 3 Abs 1 EGV 726/2004, Art 6 EGV 726/2004, Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 2 Abs 1a S 1 SGB 5
    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung (hier: Eteplirsen ) - keine arzneimittelrechtliche Zulassung - Muskel-Dystrophie Duchenne - vorläufige Versorgung im Rahmen einer einstweiligen Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Saarland, 04.07.2019 - L 2 KR 6/19
    Die vom BVerfG im sogenannten Nikolaus-Beschluss vom 6.12.2005, 1 BvR 347/98 (dieser Beschluss betraf auch die Erkrankung DMD des Antragstellers), aufgeführten Kriterien für eine grundrechtsorientierte Leistungsauslegung bestimmen nicht nur erweiternde Konkretisierungen der Leistungsansprüche gegenüber den Versicherten, sondern sollen auch die Versicherten davor bewahren, auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung mit zweifelhaften Therapien behandelt zu werden, wenn auf diese Weise eine naheliegende, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht wahrgenommen wird.

    Zum einen war genau diese DMD-Erkrankung Gegenstand des sogenannten Nikolausbeschlusses des BVerfG (Beschluss vom 6.12.2005, 1 BvR 347/98) und zum andern hat in der Folge auch das BSG diese Erkrankung als lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung angesehen (BSG, Urteil vom 14.12.2006, B 1 KR 12/06 R, Rn. 21).

  • BSG, 11.09.2018 - B 1 KR 36/17 R

    Krankenversicherung - (teilstationäre) Krankenbehandlung - kein Anspruch auf

    Auszug aus LSG Saarland, 04.07.2019 - L 2 KR 6/19
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 11.9.2018, B 1 KR 36/17 R, Rn. 17 ff, Urteil vom 13.12.2016, B 1 KR 10/16 R, Rn. 15ff.) können Arzneimittel in der Regel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung nur beansprucht werden, wenn eine arzneimittelrechtliche Zulassung für das Indikationsgebiet besteht, in dem es angewendet werden soll.

    Es handelt sich somit um einen eng umgrenzten Sachverhalt mit notstandsähnlichem Charakter (BSG, Urteil vom 11.9.2018 aaO., Rn. 17).

  • BSG, 13.12.2016 - B 1 KR 10/16 R

    Krankenversicherung - Übernahme der Kosten für das Arzneimittel Avastin zur

    Auszug aus LSG Saarland, 04.07.2019 - L 2 KR 6/19
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 11.9.2018, B 1 KR 36/17 R, Rn. 17 ff, Urteil vom 13.12.2016, B 1 KR 10/16 R, Rn. 15ff.) können Arzneimittel in der Regel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung nur beansprucht werden, wenn eine arzneimittelrechtliche Zulassung für das Indikationsgebiet besteht, in dem es angewendet werden soll.
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 12/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Leistungserweiterung für tödlich

    Auszug aus LSG Saarland, 04.07.2019 - L 2 KR 6/19
    Zum einen war genau diese DMD-Erkrankung Gegenstand des sogenannten Nikolausbeschlusses des BVerfG (Beschluss vom 6.12.2005, 1 BvR 347/98) und zum andern hat in der Folge auch das BSG diese Erkrankung als lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung angesehen (BSG, Urteil vom 14.12.2006, B 1 KR 12/06 R, Rn. 21).
  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG

    Auszug aus LSG Saarland, 04.07.2019 - L 2 KR 6/19
    Das BVerfG hat zudem klargestellt, dass eine Krankheit auch dann als regelmäßig tödlich zu qualifizieren ist, wenn sie "erst" in einigen Jahren zum Tod des Betroffenen führt (BVerfG, Beschluss vom 6.2.2007,1 BvR 3101/06, Rn. 22).
  • LSG Saarland, 23.11.2021 - L 2 KR 16/21

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Fertigarzneimittel (hier:

    Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 4.7.2019 einen Anordnungsanspruch auf Versorgung mit Eteplirsen (Exondys) bejaht hatte, ging er von einer Weiterverfolgung des Zulassungsverfahrens durch den Hersteller aus (LSG Saarbrücken vom 4.7.2019 - L 2 KR 6/19 B ER - juris RdNr 33 = A&R 2019, 185), was sich jedoch nicht bestätigt hat.

    Studien zur Anwendung von Eteplirsen die Kriterien nach § 2 Abs. 1a Satz 1 SGB V insgesamt bestätigen (in diesem Sinne auch bereits LSG für das Saarland im Beschluss vom 4.7.2019, L 2 KR 6/19 B ER).

    Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 4.7.2019 einen Anordnungsanspruch auf Versorgung mit Eteplirsen (Exondys) bejaht hatte, ging er von einer Weiterverfolgung des Zulassungsverfahrens durch den Hersteller aus (L 2 KR 6/19 B ER, juris Rn. 33), was sich jedoch nicht bestätigt hat.

  • SG Saarbrücken, 23.11.2021 - L 2 KR 16/21

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Fertigarzneimittel (hier:

    Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 4.7.2019 einen Anordnungsanspruch auf Versorgung mit Eteplirsen (Exondys) bejaht hatte, ging er von einer Weiterverfolgung des Zulassungsverfahrens durch den Hersteller aus (LSG Saarbrücken vom 4.7.2019 - L 2 KR 6/19 B ER - juris RdNr 33 = A&R 2019, 185), was sich jedoch nicht bestätigt hat.

    Studien zur Anwendung von Eteplirsen die Kriterien nach § 2 Abs. 1a Satz 1 SGB V insgesamt bestätigen (in diesem Sinne auch bereits LSG für das Saarland im Beschluss vom 4.7.2019, L 2 KR 6/19 B ER).

    Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 4.7.2019 einen Anordnungsanspruch auf Versorgung mit Eteplirsen (Exondys) bejaht hatte, ging er von einer Weiterverfolgung des Zulassungsverfahrens durch den Hersteller aus ( L 2 KR 6/19 B ER, juris Rn. 33), was sich jedoch nicht bestätigt hat.

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