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   LSG Sachsen, 13.12.2018 - L 2 KR 108/13   

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https://dejure.org/2018,59318
LSG Sachsen, 13.12.2018 - L 2 KR 108/13 (https://dejure.org/2018,59318)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 13.12.2018 - L 2 KR 108/13 (https://dejure.org/2018,59318)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 13. Dezember 2018 - L 2 KR 108/13 (https://dejure.org/2018,59318)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 27.01.1971 - 12 RJ 118/70

    Versicherungspflicht bei Nebentätigkeiten

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.12.2018 - L 2 KR 108/13
    Der Zeitraum von 50 Arbeitstagen sei nur dann maßgeblich, wenn die Beschäftigung regelmäßig weniger als fünf Tage in der Woche ausgeübt werde (Hinweis auf Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 27. Januar 1971 - 12 RJ 118/70).

    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem Urteil des BSG vom 27. Januar 1971 (12 RJ 118/70).

    Dieses Tatbestandsmerkmal contra legem werde zudem aus einer BSG-Entscheidung (Urteil vom 27. Januar 1971 - 12 RJ 118/70) hergeleitet, die vor einem völlig anderen Hintergrund ergangen sei.

    Nach der zu § 1228 Abs. 2 RVO ergangenen Rechtsprechung des BSG kommt ein Abstellen auf Arbeitstage erst dann in Betracht, wenn eine monatliche Betrachtungsweise nicht mehr möglich ist, weil sich die Zeiträume nicht mehr mit der betriebsüblichen Arbeitszeit ständig Beschäftigter decken (BSG, Urteil vom 27. Januar 1971 - 12 RJ 118/70 - juris Rn. 18 f.; vgl. auch BSG, Urteil vom 26. September 1972 - 12 RJ 352/71 - juris Rn. 19, und BSG, Urteil vom 11. Mai 1993 - 12 RK 23/91 - juris Rn. 16).

    Allein der Wegfall des Wortes "insgesamt" in § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV rechtfertigt jedenfalls im vorliegenden Kontext keine andere Sichtweise (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 27. Januar 1971 - 12 RJ 118/70 - juris Rn. 19).

  • BSG, 11.05.1993 - 12 RK 23/91

    Geringfügige Beschäftigung - Berufsmäßigkeit tageweise Beschäftigung

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.12.2018 - L 2 KR 108/13
    Auch in seinem Urteil vom 11. Mai 1993 (12 RK 23/91 - juris Rn. 16) habe das BSG entsprechend argumentiert.

    Nach der zu § 1228 Abs. 2 RVO ergangenen Rechtsprechung des BSG kommt ein Abstellen auf Arbeitstage erst dann in Betracht, wenn eine monatliche Betrachtungsweise nicht mehr möglich ist, weil sich die Zeiträume nicht mehr mit der betriebsüblichen Arbeitszeit ständig Beschäftigter decken (BSG, Urteil vom 27. Januar 1971 - 12 RJ 118/70 - juris Rn. 18 f.; vgl. auch BSG, Urteil vom 26. September 1972 - 12 RJ 352/71 - juris Rn. 19, und BSG, Urteil vom 11. Mai 1993 - 12 RK 23/91 - juris Rn. 16).

  • BSG, 26.09.1972 - 12 RJ 352/71

    Tätigkeit - Berufsmäßige Ausübung - Erwerb des Lebensunterhalts - Wirtschaftliche

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.12.2018 - L 2 KR 108/13
    Darüber hinaus habe das BSG zu § 1228 Abs. 2 Buchstabe a RVO entschieden, dass der Fristenmaßstab von insgesamt 75 Arbeitstagen nur für eine unterbrochene und nicht für eine fortlaufende Beschäftigung gelte (Hinweis auf BSG, Urteil vom 26. September 1972 - 12 RJ 352/71 - juris Rn. 19).

    Nach der zu § 1228 Abs. 2 RVO ergangenen Rechtsprechung des BSG kommt ein Abstellen auf Arbeitstage erst dann in Betracht, wenn eine monatliche Betrachtungsweise nicht mehr möglich ist, weil sich die Zeiträume nicht mehr mit der betriebsüblichen Arbeitszeit ständig Beschäftigter decken (BSG, Urteil vom 27. Januar 1971 - 12 RJ 118/70 - juris Rn. 18 f.; vgl. auch BSG, Urteil vom 26. September 1972 - 12 RJ 352/71 - juris Rn. 19, und BSG, Urteil vom 11. Mai 1993 - 12 RK 23/91 - juris Rn. 16).

  • Drs-Bund, 08.10.1975 - BT-Drs 7/4122
    Auszug aus LSG Sachsen, 13.12.2018 - L 2 KR 108/13
    Eine grundlegende inhaltliche (sachliche) Änderung derjenigen Tatbestände, die bisher zur Versicherungsfreiheit einer Nebenbeschäftigung oder Nebentätigkeit geführt hätten, sei beim Übergang von den §§ 168, 1228 RVO zu § 8 SGB IV nach der Begründung des Gesetzentwurfs zu § 8 SGB IV nicht beabsichtigt gewesen (Hinweis auf BT-Drucksache 7/4122 S. 31 zu § 8).

    § 8 SGB IV fasst die zuvor für die Kranken- und Rentenversicherung parallel geregelten Tatbestände der Nebenbeschäftigung und Nebentätigkeit in überarbeiteter und vereinfachter Form zusammen (BT-Drucksache 7/4122 S. 31 zu § 8).

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.12.2018 - L 2 KR 108/13
    Diese Weisungsgebundenheit kann - vornehmlich bei Diensten höherer Art - eingeschränkt und zur "funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein (siehe nur BSG, Urteil vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R - juris Rn. 13 bis 15; BSG, Urteil vom 29. Juni 2016 - B 12 R 5/14 R - juris Rn. 33, und BSG, Urteil vom 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R - juris Rn. 21).
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.12.2018 - L 2 KR 108/13
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (vgl. BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris Rn. 16 m.w.N., und BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 14/10 R - juris Rn. 15).
  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.12.2018 - L 2 KR 108/13
    Diese Weisungsgebundenheit kann - vornehmlich bei Diensten höherer Art - eingeschränkt und zur "funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein (siehe nur BSG, Urteil vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R - juris Rn. 13 bis 15; BSG, Urteil vom 29. Juni 2016 - B 12 R 5/14 R - juris Rn. 33, und BSG, Urteil vom 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R - juris Rn. 21).
  • BSG, 29.06.2016 - B 12 R 5/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an eine Revisionsbegründung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.12.2018 - L 2 KR 108/13
    Diese Weisungsgebundenheit kann - vornehmlich bei Diensten höherer Art - eingeschränkt und zur "funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein (siehe nur BSG, Urteil vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R - juris Rn. 13 bis 15; BSG, Urteil vom 29. Juni 2016 - B 12 R 5/14 R - juris Rn. 33, und BSG, Urteil vom 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R - juris Rn. 21).
  • BSG, 05.12.2017 - B 12 KR 16/15 R

    Beitragsnachforderung - Aushilfsfahrer - geringfügig entlohnte Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.12.2018 - L 2 KR 108/13
    Eine grundlegende inhaltliche Änderung derjenigen Tatbestände, die bisher zur Versicherungsfreiheit geführt hatten, war beim Übergang von den §§ 168, 1228 RVO zu § 8 SGB IV nicht beabsichtigt (so ausdrücklich Schlegel/Knispel in jurisPK-SGB IV, 3. Auflage, § 8 Rn. 35; vgl. auch BSG, Urteil vom 5. Dezember 2017 - B 12 KR 16/15 R - juris Rn. 16).
  • BSG, 31.03.2017 - B 12 KR 16/14 R

    Rentenversicherung - Bestimmung des Umfangs beitragspflichtiger Einnahmen von

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.12.2018 - L 2 KR 108/13
    a) Die in § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV genannten Begrenzungen beziehen sich dem Wortlaut nach auf beide Zeiträume (vgl. nur BSG, Urteil vom 31. März 2017 - B 12 KR 16/14 R - juris Rn. 38).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 14/10 R

    Sozialversicherungspflicht eines von einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe

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