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   LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2015 - L 6 U 96/13   

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https://dejure.org/2015,35004
LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2015 - L 6 U 96/13 (https://dejure.org/2015,35004)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.09.2015 - L 6 U 96/13 (https://dejure.org/2015,35004)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. September 2015 - L 6 U 96/13 (https://dejure.org/2015,35004)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 8 Abs 1 S 1 SGB 7, § 8 Abs 2 Nr 1 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - Vorbereitungshandlung - Betriebsweg - unmittelbares Betriebsinteresse - objektivierte Handlungstendenz - Motorradfahrt mit Lebensgefährtin - Fahrzeugbesichtigung - Taxiunternehmer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Motorradunfall eines Taxiunternehmers auf dem Weg zu einer Fahrzeugbesichtigung; Abgrenzung unternehmerischer Vorbereitungshandlungen bei gemischter Motivationslage

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Motorradfahrt als Vorbereitungshandlung zur Erweiterung eines (Taxi-)Unternehmens - evtl. Ankauf eines Kleintransporters für Fahrten als Subunternehmer - UV-Schutz über Versicherung kraft Satzung nur bei enger sachlicher, örtlicher und zeitlicher Beziehung zur ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unfallversicherung - Arbeitsunfall; Betriebsweg; Vorbereitungshandlung; sachlicher Zusammenhang; Handlungstendenz; Wegeunfall; gemischte Tätigkeit; gemischte Motivationslage; versicherungsbezogene Handlungstendenz; betriebliche Gründe; private Gründe; Schutzbereich; ...

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Keine Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Motorradunfall eines Taxiunternehmers auf dem Weg zu einer Fahrzeugbesichtigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kurierdienstfahrt zur Besichtigung eines Transporters hat keine enge Beziehung zur versicherten Haupttätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 73
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2015 - L 6 U 96/13
    Ein unmittelbares Betriebsinteresse liege nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) nur dann vor, wenn die durch objektive Umstände bestätigte Handlungstendenz des Versicherten auf die Ausübung einer dem Unternehmen dienenden Tätigkeit gerichtet sei, sein Wille also auf die Erfüllung seiner Pflichten oder Aufgaben aus der (frei-)beruflichen Tätigkeit abziele (Urteil vom 9. November 2010 - B 2 U 14/10 R - juris; Urteil vom 10. Oktober 2006 - B 2 U 20/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 19).

    Als objektive Umstände, die Rückschlüsse auf die Handlungstendenz zulassen, ist beim Zurücklegen von Wegen insbesondere von Bedeutung, ob und inwieweit Ausgangspunkt, Ziel, Streckenführung und das gewählte Verkehrsmittel durch betriebliche Vorgaben geprägt werden (BSG, Urteil vom 9. November 2010 - B 2 U 14/10 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 39).

    Denn eine "Verrichtung" ist nur ein konkretes, also auch räumlich und zeitlich bestimmtes Verhalten, das seiner Art nach von Dritten beobachtbar ist (siehe nochmals BSG, Urteil vom 9. November 2010 - B 2 U 14/10 R - a.a.O.).

    Es ist zu fragen, ob die Verrichtung, so wie sie durchgeführt wurde, objektiv die versicherungsbezogene Handlungstendenz erkennen lässt (BSG, Urteil vom 9. November 2010 - B 2 U 14/10 R - s.o.; Urteil vom 12. Mai 2009 - B 2 U 12/08 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 33).

  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 27/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Eishockeyprofi -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2015 - L 6 U 96/13
    Auch insoweit seien jedoch nur solche vorbereitenden Handlungen erfasst, die für die jeweilige versicherte Hauptverrichtung im Einzelfall notwendig seien und mit ihr in einem sehr engen sachlichen, zeitlichen und örtlichen Zusammenhang stünden (BSG, Urteil vom 13. November 2012 - B 2 U 27/11 R - juris).

    Voraussetzung dafür, dass solche Vorbereitungshandlungen vom Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst werden, ist im vorliegenden Zusammenhang eine sehr enge sachliche, zeitliche und örtliche Beziehung zur versicherten Haupttätigkeit, wie bereits das SG unter zutreffendem Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 13. November 2012 - B 2 U 27/11 R - s.o.) ausgeführt hat.

  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2015 - L 6 U 96/13
    Für die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls seiner versicherten Haupttätigkeit zuzurechnen ist (sachlicher bzw. innerer Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat und dieses Unfallereignis mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (siehe nur BSG, Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 24/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 18 oder Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24, m.w.N.).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2015 - L 6 U 96/13
    Für die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls seiner versicherten Haupttätigkeit zuzurechnen ist (sachlicher bzw. innerer Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat und dieses Unfallereignis mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (siehe nur BSG, Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 24/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 18 oder Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24, m.w.N.).
  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 26/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2015 - L 6 U 96/13
    Begründet wird der hiernach bestehende Versicherungsschutz damit, dass diese Wege nicht aus privaten Interessen, sondern wegen der versicherten Tätigkeit, d.h. mit einer auf diese bezogenen Handlungstendenz unternommen werden (vgl. BSG, Urteil vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 26/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 29; Urteil vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 17/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 28).
  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2015 - L 6 U 96/13
    Begründet wird der hiernach bestehende Versicherungsschutz damit, dass diese Wege nicht aus privaten Interessen, sondern wegen der versicherten Tätigkeit, d.h. mit einer auf diese bezogenen Handlungstendenz unternommen werden (vgl. BSG, Urteil vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 26/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 29; Urteil vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 17/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 28).
  • BSG, 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2015 - L 6 U 96/13
    Es ist zu fragen, ob die Verrichtung, so wie sie durchgeführt wurde, objektiv die versicherungsbezogene Handlungstendenz erkennen lässt (BSG, Urteil vom 9. November 2010 - B 2 U 14/10 R - s.o.; Urteil vom 12. Mai 2009 - B 2 U 12/08 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 33).
  • BSG, 12.01.2010 - B 2 U 35/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2015 - L 6 U 96/13
    Ein Betriebsweg unterscheidet sich von anderen Wegen dadurch, dass er im unmittelbaren Betriebsinteresse zurückgelegt wird und nicht - wie Wege nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII - der versicherten Tätigkeit lediglich vorausgeht oder sich ihr anschließt (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 12. Januar 2010 - B 2 U 35/08 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 36).
  • BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - mehrtägige

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2015 - L 6 U 96/13
    Ein unmittelbares Betriebsinteresse liege nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) nur dann vor, wenn die durch objektive Umstände bestätigte Handlungstendenz des Versicherten auf die Ausübung einer dem Unternehmen dienenden Tätigkeit gerichtet sei, sein Wille also auf die Erfüllung seiner Pflichten oder Aufgaben aus der (frei-)beruflichen Tätigkeit abziele (Urteil vom 9. November 2010 - B 2 U 14/10 R - juris; Urteil vom 10. Oktober 2006 - B 2 U 20/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 19).
  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 41/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - Jagdgast - Hegemaßnahmen -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2015 - L 6 U 96/13
    Von einer Tätigkeit für die Firma H. ist am 22. Oktober 2010 ebenso wenig die Rede, wie am 4. November 2010 von einer solchen für die Firma MB L. H. Für den Wahrheitsgehalt der ursprünglichen Angaben des Klägers vom 4. November 2010 spricht maßgeblich, dass sie (noch) keinen erkennbaren Bezug zu irgendwelchen versicherungsrechtlichen Überlegungen aufweisen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 11. November 2003 - B 2 U 41/02 R - SozR 4-2700 § 4 Nr. 1) und kein plausibler Grund ersichtlich ist, warum der Kläger den später behaupteten geplanten Beginn seiner Tätigkeit als Subunternehmer zum 1. Oktober 2010 durch eine andere Darstellung hätte verschleiern sollen.
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 5/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Quasi-Berufskrankheit -

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 24/01 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - unternehmerische

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