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   LSG Sachsen-Anhalt, 14.09.2016 - L 6 KR 43/14   

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https://dejure.org/2016,43724
LSG Sachsen-Anhalt, 14.09.2016 - L 6 KR 43/14 (https://dejure.org/2016,43724)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.09.2016 - L 6 KR 43/14 (https://dejure.org/2016,43724)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. September 2016 - L 6 KR 43/14 (https://dejure.org/2016,43724)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit des Kostenausschlusses für glutenfreie Diätnahrung in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenversicherung - glutenfreie Ernährung; Zöliakie; Arzneimittel; Lebensmittel; bilanzierte Diät; enterale Ernährung; Heilmittel; Hilfsmittel; diätetische Lebensmittel; Krankenkost

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit des Kostenausschlusses für glutenfreie Diätnahrung in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 20/10 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf krankheitsbedingt erforderliche Diät bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.09.2016 - L 6 KR 43/14
    Ohne diese fehlt es an der krankenversicherungsrechtlichen Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit einer entsprechenden Arzneimitteltherapie (BSG, Urteil vom 8. November 2011 - B 1 KR 20/10 R - BSGE 109, 218), womit glutenfreie Diätnahrung als Fertigarzneimittel mangels erteilter AMG-Zulassung grundsätzlich nicht in die Leistungspflicht nach § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB V fällt.

    Nach dieser Norm kann ausnahmsweise dann eine Verordnung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen, wenn es sich um einen Seltenheitsfall handelt oder eine grundrechtsorientierte Auslegung entsprechendes gebietet (siehe nochmals BSG, Urteil vom 8. November 2011 - B 1 KR 20/10 R - a.a.O.).

    Jedenfalls setzt aber § 73 Abs. 3 AMG u.a. voraus, dass die betreffenden Fertigarzneimittel in dem Staat rechtmäßig in Verkehr gebracht werden dürfen, aus dem sie in den Geltungsbereich des AMG verbracht werden (BSG, Urteil vom 8. November 2011 - B 1 KR 20/10 R - siehe zuvor).

    Dieses Erfordernis spiegelt sich in den Gesetzesmaterialien zu § 31 Abs. 5 SGB V wider, wonach etwa glutenfreie Spezialmehle, lactosefreie Milchprodukte, phenylalaninfreie Fertigprodukte und andere entsprechende Lebensmittel grundsätzlich nicht verordnungsfähig sind (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 8. November 2011 - B 1 KR 20/10 R - BSGE 109, 218, unter Hinweis auf BT-Drucks. 16/10609 S. 51).

    Die fehlende Einbeziehung glutenfreier Lebensmittel in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung, die nicht die Qualität von bilanzierten Diäten aufweisen, verstößt auch nicht gegen höherrangiges Recht (vgl. hierzu nochmals BSG, Urteil vom 8. November 2011 - B 1 KR 20/10 R - BSGE 109, 218).

  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 16/07 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss - Anfechtungsklage gegen Erlass einer Richtlinie im

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.09.2016 - L 6 KR 43/14
    Glutenfreie Nahrung ist zunächst nicht als Arzneimittel im Sinne von § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB V zu qualifizieren (ausführlich zur Abgrenzung des Arzneimittel- vom Lebensmittelbegriff BSG, Urteil vom 28. Februar 2008 - B 1 KR 16/07 R - SozR 4-2500 § 31 Nr. 9).

    Denn die Versorgung mit Lebensmitteln gehört selbst dann nicht zu den Aufgaben der Krankenkassen, wenn damit therapeutische Nebeneffekte verbunden sind (ständige Rechtsprechung; siehe nur BSG, Urteil vom 28. Februar 2008 - B 1 KR 16/07 R - SozR 4-2500 § 31 Nr. 9).

    Heilmittel im Sinne von § 32 SGB V sind alle ärztlich verordneten Dienstleistungen, die einem Heilzweck dienen oder einen Heilerfolg sichern und nur von entsprechend ausgebildeten Personen erbracht werden dürfen (siehe nur BSG, Urteil vom 28. Februar 2008 - B 1 KR 16/07 R - SozR 4-2500 § 31 Nr. 9).

  • BSG, 09.12.1997 - 1 RK 23/95

    Mehraufwendungen für Diät- oder Krankenkost

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.09.2016 - L 6 KR 43/14
    Mehrkosten und andere Lasten, die der Versicherte wegen der Krankheit im täglichen Leben habe, seien der allgemeinen Lebenshaltung zuzurechnen und nicht erstattungsfähig (BSG, Urteil vom 9. Dezember 1997 - 1 RK 23/95 - SozR 3-2500 § 27 Nr. 9).

    Diese verfolge nicht das Ziel, den Versicherten umfassend vor krankheitsbedingten Nachteilen zu schützen (BSG, Urteil vom 9. Dezember 1997 - 1 RK 23/95 - a.a.O.).

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.09.2016 - L 6 KR 43/14
    Ebenso besteht - auch in Würdigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005 (1 BvR 347/98 - SozR 4-2500 § 27 Nr. 5) - kein Anhalt für die Notwendigkeit einer grundrechtsorientierten Auslegung.
  • BSG, 05.07.2005 - B 1 KR 12/03 R

    Krankenversicherung - Dickungsmittel - Heilmittel - Arzneimittel - Nahrungsmittel

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.09.2016 - L 6 KR 43/14
    Etwas anderes gelte nur bei einer lebensbedrohlichen Situation (Urteil vom 5. Juli 2005 - B 1 KR 12/03 R - juris).
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