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   LSG Schleswig-Holstein, 04.07.2008 - L 3 AS 47/07   

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LSG Schleswig-Holstein, 04.07.2008 - L 3 AS 47/07 (https://dejure.org/2008,16881)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04.07.2008 - L 3 AS 47/07 (https://dejure.org/2008,16881)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. Juli 2008 - L 3 AS 47/07 (https://dejure.org/2008,16881)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts während eines Studiums; Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Studenten mit dem Grunde nach förderungsfähiger Ausbildung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II); Anspruch ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 36/06 R

    Kein Arbeitslosengeld II für Studenten

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 04.07.2008 - L 3 AS 47/07
    Im Hinblick auf die Berufungsbegründung und vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich im Volltext vorliegenden Entscheidungsgründe des BSG-Urteils vom 6. September 2007 (B 14/7b AS 36/06 R, veröffentlicht in juris; vgl. auch Urteil des BSG vom selben Tage zum Az. B 14/7b AS 28/06 R, ebenfalls veröffentlicht in juris) ist noch einmal Folgendes hervorzuheben:.

    Individuelle Versagungsgründe, die im Verhältnis zum Träger der Förderungsleistung eingetreten sind, bleiben außer Betracht (BSG, Urteil vom 6. September 2007, B 14/7b AS 36/06 R, a.a.O.).

    Liegt ein besonderer Härtefall vor, hat die Verwaltung unter Ausübung pflichtgemäßen Ermessens Art und Umfang der Leistungsgewährung zu prüfen; im Hinblick auf das "Ob" der Leistungsgewährung wird alsdann im Regelfall von einer Ermessensreduktion auf Null auszugehen sein (BSG, Urteil vom 6. September 2007, B 14/7b AS 36/06 R, a.a.O.).

  • BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 16.91

    Übermäßige Folgen eines Anspruchsausschlusses als Voraussetzung für das Vorliegen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 04.07.2008 - L 3 AS 47/07
    Das BVerwG formuliert daher: Eine besondere Härte liege nur dann vor, wenn die Folgen des Anspruchsausschlusses über das Maß hinausgingen, das regelmäßig mit der Versagung von Hilfe zum Lebensunterhalt für eine Ausbildung verbunden und vom Gesetzgeber in Kauf genommen worden sei ( BVerwGE 94, 224).

    Nach dieser müssen zum Härtefall an sich im Einzelfall Umstände hinzutreten, die einen Ausschluss von der Ausbildungsförderung durch Hilfe zum Lebensunterhalt auch mit Rücksicht auf den Gesetzeszweck, die Sozialhilfe von den finanziellen Lasten einer Ausbildungsförderung freizuhalten, als übermäßig hart, dh als unzumutbar oder in hohem Maße unbillig erscheinen lassen (vgl nur BVerwGE 94, 224 = Juris RdNr 10).

  • LSG Schleswig-Holstein, 04.07.2008 - L 3 AL 58/07

    Gewährung von Arbeitslosenhilfe (Alhi) für die Zeit eines Studiums; Zugehörigkeit

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 04.07.2008 - L 3 AS 47/07
    In einem weiteren gegen die Bundesagentur für Arbeit gerichteten Parallelverfahren (Az. des Sozialgerichts Schleswig: S 4 AL 149/04, Az. des Berufungsverfahrens vor dem erkennenden Senat: L 3 AL 58/07) hat der Kläger für die Dauer seines Studiums ab 1. April 2004 die Gewährung von Alhi geltend gemacht, die die Bundesagentur für Arbeit mit Bescheid vom 16. April 2004 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 27. Mai 2005 aus Gründen fehlender Verfügbarkeit versagt hatte.

    Die Ehefrau und die Kinder des Klägers erhalten seit dem 1. Januar 2005 von der Beklagten Leistungen nach den Bestimmungen des SGB II (s. Änderungsbescheid vom 10. Januar 2005, Bl. 75 der Gerichtsakten zum Az. L 3 AL 58/07, und Bescheid vom 14. Juni 2005, Bl. 17 der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens: Leistungshöhe 837, 44 EUR).

  • OVG Niedersachsen, 26.06.2002 - 4 LB 35/02

    Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt an Auszubildende; Kindesbetreuung als

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 04.07.2008 - L 3 AS 47/07
    Die Fallgruppen, die Leistungen für Mehrbedarfe prägen, lösen demnach keinen "besonderen Härtefall" iS des § 7 Abs. 5 Satz 2 SGB II aus (zT aA OVG Lüneburg Urteil vom 26. Juni 2002 - 4 LB 35/02, NDV.RD 2003, 30).
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 28/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende bei

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 04.07.2008 - L 3 AS 47/07
    Im Hinblick auf die Berufungsbegründung und vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich im Volltext vorliegenden Entscheidungsgründe des BSG-Urteils vom 6. September 2007 (B 14/7b AS 36/06 R, veröffentlicht in juris; vgl. auch Urteil des BSG vom selben Tage zum Az. B 14/7b AS 28/06 R, ebenfalls veröffentlicht in juris) ist noch einmal Folgendes hervorzuheben:.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2005 - L 5 B 52/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 04.07.2008 - L 3 AS 47/07
    Er verweise insoweit auch auf Rechtsprechung des Landesozialgerichts B. (Beschluss vom 16. August 2005, L 5 B 52/05 AS ER) zur Auslegung von § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II im Fall der Weiterbildung.
  • BVerwG, 29.04.1982 - 5 C 54.81

    Ausbildungshilfe - Ausbildungsförderung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 04.07.2008 - L 3 AS 47/07
    Der durch das Haushaltstrukturgesetz (s oben) angefügte Abs. 4 des § 31 BSHG gewährleistete seit dem, dass die bis 1982 als Leistung nach dem BSHG vorgehaltene Ausbildungshilfe (aufgehoben durch Art. 21 Nr. 10 2. Haushaltstrukturgesetz vom 22. Dezember 1981, BGBl I 1523) nicht gewährt wurde, wenn die Ausbildung im Rahmen des BAföG oder AFG dem Grunde nach förderungsfähig war (vgl BVerwG vom 29. April 1982 - 5 C 54/81).
  • BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 97/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss bei Ausbildung im

    Insoweit seien die Entscheidungen des LSG Berlin-Brandenburg vom 16.8.2005 (L 5 B 52/05 AS ER) und des Schleswig-Holsteinischen LSG vom 4.7.2008 (L 3 AS 47/07) nicht übertragbar.
  • LSG Baden-Württemberg, 20.08.2009 - L 7 AS 4374/08
    Bereits am 25. Oktober 2006 hatte der Kläger zum Verwaltungsgericht Stuttgart eine Untätigkeitsklage erhoben, welche mit Beschluss vom 22. November 2006 an das Sozialgericht Stuttgart (SG) verwiesen wurde (S 3 AS 47/07).

    Während des Klageverfahrens (S 3 AS 47/07) erging der Bescheid der Beklagten vom 19. März 2007, mit welchem die Anträge des Klägers auf Leistungen zur Eingliederung abgelehnt wurden, weil die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen ebenso wie die Zweifel an der Erwerbsfähigkeit des Klägers nicht hätten überprüft werden können.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2009 - L 19 AS 60/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Der mit der Berufungsbegründung in Bezug genommenen Rechtssprechung, wonach § 7 Abs. 5 S. 1 SGB II nicht für Weiterbildungen gelte, die nach § 77 SGB III förderungsfähig sind, weil diese Förderung im Gegensatz zur Förderung nach §§ 60 - 62 SGB III nicht ausdrücklich erwähnt werde (Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 16.08.2005 - L 5 B 52/05 AS ER; Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 04.07.2008 - L 3 AS 47/07) folgt der Senat zumindest im vorliegenden Falle nicht.
  • LSG Schleswig-Holstein, 04.07.2008 - L 3 AL 58/07

    Gewährung von Arbeitslosenhilfe (Alhi) für die Zeit eines Studiums; Zugehörigkeit

    Gegen das hierzu ergangene klagabweisende Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 12. Oktober 2007 (Az.: S 9 AS 1109/05) hat der Kläger am 4. Dezember 2007 bei dem Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht Berufung eingelegt, die ebenfalls parallel zum vorliegenden Rechtsstreit geführt wurde (Az.: L 3 AS 47/07).
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