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   LSG Schleswig-Holstein, 21.04.2008 - L 8 U 110/06   

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https://dejure.org/2008,6931
LSG Schleswig-Holstein, 21.04.2008 - L 8 U 110/06 (https://dejure.org/2008,6931)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.04.2008 - L 8 U 110/06 (https://dejure.org/2008,6931)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. April 2008 - L 8 U 110/06 (https://dejure.org/2008,6931)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinterbliebenenleistungen nach einem tödlichen Verkehrsunfall; Versicherungsfall bei einem Arbeitsunfall in Form eines Wegeunfalls gem. § 7 Abs. 1 Alt. 1 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) und § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII; Private, betriebsfremde und damit unversicherte ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Wegeunfall - Straßenverkehrsgefährdung - grob verkehrswidrige, rücksichtslose Fahrweise - verbotenes Überholen durch Motorradfahrer - kein Verlust des Versicherungsschutzes durch verbotswidriges Handeln - keine selbstgeschaffene Gefahr" - Möglichkeit der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2008, 490 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 11/01 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - eigensüchtiges Verhalten -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.04.2008 - L 8 U 110/06
    Insofern ist maßgeblich auf das zeitlich erst nach Erlass der hier angefochtenen Bescheide ergangene Urteil des BSG vom 4. Juni 2002 - B 2 U 11/01 R - abzustellen, dem eine vergleichbare Konstellation im Straßenverkehr zugrunde lag:.

    In jenem Urteil des BSG vom 4. Juni 2002 - B 2 U 11/01 R - ist u.a. hinsichtlich des dort relevanten verkehrswidrigen Verhaltens ausgeführt:.

    Die in den vorgenannten BSG-Urteilen - insbesondere zum Unfallversicherungsschutz nach den Vorschriften des SGB VII - aufgestellten Grundsätze sind insofern konsequent fortgeführt worden, als das BSG nunmehr durch Urteil vom 18. März 2008 (B 2 U 1/07 R) entschieden hat, dass dem Kläger des eingangs genannten Verfahrens aus dem Jahre 2002 (B 2 U 11/01 R), zu dessen Gunsten seinerzeit ein Arbeitsunfall bejaht worden war, keine Rente zustehe.

    Das BSG hat durch Urteil vom 4. Juni 2002 (B 2 U 11/01 R) zu allen rechtlichen Punkten, die auch von der Beklagten in diesem Verfahren angeführt worden sind, um der Anfechtung ihrer Bescheide und dem damit zugleich geltend gemachten Feststellungsbegehren der Kläger entgegenzutreten, Stellung genommen.

  • BSG, 16.12.2004 - B 9 VS 1/04 R

    Wehrdienstbeschädigung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.04.2008 - L 8 U 110/06
    In jener von der Beklagten herangezogenen Entscheidung hat das BSG zwar ebenso wie in einem weiteren Urteil vom 16. Dezember 2004 (B 9 VS 1/04 R) dargelegt, die rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung wegen rücksichtslosen Verhaltens im Straßenverkehr bzw. ein Gefahr erhöhendes, als vorsätzliches Vergehen strafbares Verhalten im Straßenverkehr schließe Versorgungsschutz wegen eines deshalb erlittenen Unfalls aus.

    Insbesondere in seiner Entscheidung vom 16. Dezember 2004 (B 9 VS 1/04 R) hat das BSG ausdrücklich darauf abgestellt, dass im Bereich der Soldatenversorgung die Abgrenzung des geschützten Weges nach Wertungen vorzunehmen seien, die sich bei qualitativen Abweichungen vom geschützten Weg von den Wertungen des SGB VII - insbesondere in § 7 Abs. 2, § 101 Abs. 2 SGB VII - unterscheiden würden.

  • BSG, 11.10.1994 - 9 RV 8/94

    Soldatenversorgung - Verkehrsunfall - Verurteilung - Gefährdung des

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.04.2008 - L 8 U 110/06
    Hierfür sprächen auch die Ausführungen des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 11. Oktober 1994 (9 RV 8/94).

    Eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes ist auch nicht im Hinblick auf die Entscheidung des BSG vom 11. Oktober 1994 (9 RV 8/94) zu bejahen.

  • LG Wuppertal, 06.03.2002 - 13 O 55/01

    Gerichtsstandsvereinbarung in AGB

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.04.2008 - L 8 U 110/06
    Ausweislich der beigezogenen Akten des Zivilrechtsstreits (7 U 230/01 - 13 O 55/01 Landgericht Kiel) hat das Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht die Beklagten jenes Rechtsstreits durch Schlussurteil vom 27. Mai 2004 als Gesamtschuldner verurteilt, Leistungen in Höhe eines Viertels der geltend gemachten Forderungen (eine Reihe von Schadenersatzpositionen und Unterhalt für die zum Zeitpunkt des tödlichen Verkehrsunfalls noch minderjährigen beiden Kinder) zu erbringen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten und den Inhalt der ebenfalls beigezogenen Akten des Landgerichts Kiel zum dortigen Aktenzeichen 13 O 55/01 (Band I und II) verwiesen.

  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 1/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Leistungsversagung - Leistungsentziehung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.04.2008 - L 8 U 110/06
    Die in den vorgenannten BSG-Urteilen - insbesondere zum Unfallversicherungsschutz nach den Vorschriften des SGB VII - aufgestellten Grundsätze sind insofern konsequent fortgeführt worden, als das BSG nunmehr durch Urteil vom 18. März 2008 (B 2 U 1/07 R) entschieden hat, dass dem Kläger des eingangs genannten Verfahrens aus dem Jahre 2002 (B 2 U 11/01 R), zu dessen Gunsten seinerzeit ein Arbeitsunfall bejaht worden war, keine Rente zustehe.
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.04.2008 - L 8 U 110/06
    Das BSG hat sich erneut in einem Urteil vom 30. Januar 2007 - B 2 U 23/05 R - mit einem Wegeunfall und der Unfallkausalität unter Einfluss von Alkohol und Drogen ausführlich mit dieser Problematik befasst und auch wiederum eindeutig hervorgehoben, dass der ursächliche Zusammenhang zwischen der versicherten Verrichtung zurzeit des Unfalls (auch in jenem Fall handelte es sich um einen Unfall, der sich beim Zurücklegen des versicherten Weges von der Arbeitsstelle nach Hause ereignete) und dem Unfallereignis nur dann ausgeschlossen sei, wenn der Versicherte unter dem Einfluss von Drogen oder anderen die Fahrtüchtigkeit im Straßenverkehr beeinträchtigenden Substanzen (Alkohol/Medikamente) gestanden habe und deren Wirkung nach den Gesamtumständen (wie dem Vorliegen bestimmter Mindestwerte eingenommener Substanzen und weiterer Beweisanzeichen für eine drogen-, alkohol- oder medikamentenbedingte Fahruntüchtigkeit) die allein wesentliche Bedingung für den Unfall gewesen sei.
  • BSG, 02.11.1988 - 2 RU 7/88

    Gemischte Tätigkeit - Unfallversicherungsschutz - SelbstgeschaffeneGefahr -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.04.2008 - L 8 U 110/06
    Eine solche hat das BSG z. B. in seiner Entscheidung vom 2. November 1988 (2 RU 7/88) angenommen mit der Begründung, bei einer gemischten Tätigkeit entfalle der Schutz der Unfallversicherung, wenn die privaten Zwecken dienende Verrichtung eine selbst geschaffene Gefahr enthalte.
  • OLG Frankfurt, 13.11.2003 - 7 U 230/01

    Rechtsfolgen des Verschweigens ärztlicher Behandlungen in der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.04.2008 - L 8 U 110/06
    Ausweislich der beigezogenen Akten des Zivilrechtsstreits (7 U 230/01 - 13 O 55/01 Landgericht Kiel) hat das Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht die Beklagten jenes Rechtsstreits durch Schlussurteil vom 27. Mai 2004 als Gesamtschuldner verurteilt, Leistungen in Höhe eines Viertels der geltend gemachten Forderungen (eine Reihe von Schadenersatzpositionen und Unterhalt für die zum Zeitpunkt des tödlichen Verkehrsunfalls noch minderjährigen beiden Kinder) zu erbringen.
  • BSG, 28.06.1979 - 8a RU 34/78

    Beschäftigter - Vollrausch am Arbeitsplatz - Versicherungsschutz des

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.04.2008 - L 8 U 110/06
    Maßgeblich ist bei Alkoholgenuss, ob dieser zu einem Vollrausch geführt hat, der die Ausübung einer dem Unternehmen dienenden Verrichtung ausschließt, so dass eine Lösung vom Betrieb vorliegt, die schon den sachlichen Zusammenhang zwischen der grundsätzlich versicherten Tätigkeit und der Verrichtung zurzeit des Unfalls ausschließt (BSGE 12, 242, 245; BSGE 48, 224).
  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.04.2008 - L 8 U 110/06
    Maßgeblich ist bei Alkoholgenuss, ob dieser zu einem Vollrausch geführt hat, der die Ausübung einer dem Unternehmen dienenden Verrichtung ausschließt, so dass eine Lösung vom Betrieb vorliegt, die schon den sachlichen Zusammenhang zwischen der grundsätzlich versicherten Tätigkeit und der Verrichtung zurzeit des Unfalls ausschließt (BSGE 12, 242, 245; BSGE 48, 224).
  • BSG, 27.11.1985 - 2 RU 75/84

    Berauschend wirkende Medikamente - Fahruntüchtigkeit - Unfallversicherunsgschutz

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