Rechtsprechung
LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2018 - L 5 KR 20/18 B ER |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 86b Abs 3 SGG, § 99 Abs 3 Nr 2 SGG, § 37 SGB 5
Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit von einstweiligem Rechtsschutz vor Abschluss des Verwaltungsverfahrens, ausnahmsweise auch vor Antragsstellung bei der Verwaltung - Geltung des § 99 SGG - Krankenversicherung - hauswirtschaftliche Versorgung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren; Zulässigkeit des einstweiligen Rechtsschutzes vor Abschluss des Verwaltungsverfahrens und vor ...
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 52 (Kurzinformation)
Krankenversicherungsrecht | Rehabilitation/Krankentransport/Häusliche Krankenpflege | Häusliche Krankenpflege | Hauswirtschaftliche Versorgung und Verschlimmerung der Wunde (ER-Verfahren)
Verfahrensgang
- SG Lübeck, 04.01.2018 - S 3 KR 731/17
- LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2018 - L 5 KR 20/18 B ER
Wird zitiert von ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2022 - L 21 AS 66/22
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im …
Damit verdeutlicht er, dass er an seiner Rechtsauffassung auch für den Bewilligungsabschnitt ab 01.02.2022 festhält (zur Zulässigkeit eines Eilantrags auch schon vor Abschluss des Verwaltungsverfahrens, wenn der Antragsteller mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen kann, bei der Verwaltung kein Gehör zu finden vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 23.02.2018 - L 5 KR 20/18 B ER -, juris Rn. 13 mwN).