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   LSG Schleswig-Holstein, 24.07.2018 - L 4 KA 37/16   

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https://dejure.org/2018,49140
LSG Schleswig-Holstein, 24.07.2018 - L 4 KA 37/16 (https://dejure.org/2018,49140)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.07.2018 - L 4 KA 37/16 (https://dejure.org/2018,49140)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Juli 2018 - L 4 KA 37/16 (https://dejure.org/2018,49140)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Art 12 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 295 Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 5, § 294 SGB 5, § 285 Abs 4 SGB 5
    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarabrechnung - Verpflichtung zur Übermittlung von Diagnosen der Patienten gilt auch für Psychologische Psychotherapeuten, wenn lediglich probatorische Sitzungen abgerechnet werden - keine Verletzung von Grundrechten - ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 10.04.2000 - 1 BvR 422/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Arztes gegen die Pflicht,

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.07.2018 - L 4 KA 37/16
    Das Bundesverfassungsgericht habe die Verschlüsselung nach dem ICD-10 im Bereich der Versorgung von Versicherten des SGB V mit Beschlüssen vom 11. September 1996 (1 BvR 630/93) und 10. April 2000 (1 BvR 422/00) als mit den Grundrechten vereinbar angesehen.

    Dieses Normengefüge verletzt die Vertragsärzte nicht in ihren geschützten Grundrechten (BVerfG vom 10. April 2000 - 1 BvR 422/00 - SozR 3-2500 § 295 Nr. 2 und vom 7. Februar 1996 - 1 BvR 2399/95 - NZS 1996, S. 223).

    Bezeichnenderweise hat das BVerfG in der Entscheidung vom 10. April 2000 (aaO) einen Grundrechtseingriff nicht unter dem Gesichtspunkt thematisiert, dass Ärzte überhaupt verpflichtet sind, Diagnosen an die Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen weiterzugeben, sondern lediglich unter dem Blickwinkel der Pflicht zur Verschlüsselung der Angaben.

    Für die vom Gesetzgeber anvisierten Zwecke ist die Weitergabe der Verschlüsselungsdaten erforderlich und verhältnismäßig (BVerfG vom 10. April 2000, aaO).

  • BSG, 11.10.2017 - B 6 KA 8/16 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Vergütung der antrags- und

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.07.2018 - L 4 KA 37/16
    Nachdem der Kläger wegen der vorangegangenen Quartale I bis IV/2011 die Honorarentscheidungen angefochten und das Bundessozialgericht mit Urteil vom 11. Oktober 2017 (B 6 KA 8/16 R) seine Sprungrevision abgewiesen hatte und der Kläger nach seinem eigenen Bekunden dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt hat, war es nicht sachgerecht, über die Honorarabrechnungen der Quartale I/2012 und III/2012 bis I/2013, in denen sich die Problematik der Vergütung der Leistungen ausschließlich psychotherapeutisch tätiger Ärzte und Psychologen in gleicher Weise stellte, erneut zu entscheiden; der insoweit gestellte Ruhensantrag der Beteiligten war daher sachgerecht.
  • BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 37/07 R

    Krankenversicherung - Weitergabe von Patientendaten durch Leistungserbringer -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.07.2018 - L 4 KA 37/16
    Die Erhebung und Weitergabe von Patientendaten zum Zwecke der Abrechnung selbst ist auch unter datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Rahmen des öffentlich-recht-lichen Abrechnungssystems verfassungsgemäß (BSG vom 10. Dezember 2008 B 6 KA 37/07 R - SozR 4-2500 § 295 Nr. 2).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.07.2018 - L 4 KA 37/16
    Dabei ist die Sicherung der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung eine Gemeinwohlaufgabe von hohem Rang (BVerfG vom 25. Oktober 1977 - 1 BvR 173/75 - BVerfGE 46, 246; BVerfG vom 31. Oktober 1984 - 1 BvR 35/82, 1 BvR 356/82, 1 BvR 794/82 - SozR 5495 Art. 5 Nr. 1).
  • BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 173/75

    Halbfettmargarine

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.07.2018 - L 4 KA 37/16
    Dabei ist die Sicherung der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung eine Gemeinwohlaufgabe von hohem Rang (BVerfG vom 25. Oktober 1977 - 1 BvR 173/75 - BVerfGE 46, 246; BVerfG vom 31. Oktober 1984 - 1 BvR 35/82, 1 BvR 356/82, 1 BvR 794/82 - SozR 5495 Art. 5 Nr. 1).
  • BVerfG, 11.09.1996 - 1 BvR 630/93

    Ablehnung des Erlasses einer eA zur vorläufigen Aussetzung der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.07.2018 - L 4 KA 37/16
    Das Bundesverfassungsgericht habe die Verschlüsselung nach dem ICD-10 im Bereich der Versorgung von Versicherten des SGB V mit Beschlüssen vom 11. September 1996 (1 BvR 630/93) und 10. April 2000 (1 BvR 422/00) als mit den Grundrechten vereinbar angesehen.
  • BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 42/96

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vertragsarzt - Ersatzkassenbereich

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.07.2018 - L 4 KA 37/16
    Das Gebot muss zwingend durch die Wirtschaftlichkeitsprüfung gemäß § 106a SGB V durchgesetzt werden; der gesetzliche Auftrag an die Prüfungsgremien erstreckt sich auf alle ärztlichen Leistungsbereiche und auf alle Arztgruppen (BSG vom 18. Juni 1997 - 6 RKa 42/96 - SozR 3-2500 § 106 Nr. 40; Engelhard in Hauck/Noftz, SGB V § 106 Rn. 71: auch auf Psychotherapeuten).
  • BVerfG, 07.02.1996 - 1 BvR 2399/95

    Verfassungsmäßigkeit der Verwendungsverpflichtung des Schlüssels "ICD 10" bei

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.07.2018 - L 4 KA 37/16
    Dieses Normengefüge verletzt die Vertragsärzte nicht in ihren geschützten Grundrechten (BVerfG vom 10. April 2000 - 1 BvR 422/00 - SozR 3-2500 § 295 Nr. 2 und vom 7. Februar 1996 - 1 BvR 2399/95 - NZS 1996, S. 223).
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