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   LSG Thüringen, 16.01.2003 - L 6 SF 649/02   

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https://dejure.org/2003,29533
LSG Thüringen, 16.01.2003 - L 6 SF 649/02 (https://dejure.org/2003,29533)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 16.01.2003 - L 6 SF 649/02 (https://dejure.org/2003,29533)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 16. Januar 2003 - L 6 SF 649/02 (https://dejure.org/2003,29533)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erinnerung gegen die Forderung von Pauschgebühren für sozialgerichtliche Verfahren; Grundsätze für die Festsetzung von Pauschgebühren im Verfahren vor den Sozialgerichten; Voraussetzungen für die Fortgeltung der alten Regelungen der Gerichtskostenfreiheit für die in § ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Höhe der Pauschgebühr nach Gesetzesänderung (§§ 184 Abs. 2, 185 SGG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.08.2002 - B 13 SF 1/02 S

    Festsetzung der Pauschgebühr ab dem 02.01.2002

    Auszug aus LSG Thüringen, 16.01.2003 - L 6 SF 649/02
    Ihre Ansicht werde durch den Beschluss des BSG vom 30. August 2002 (Az.:B 13 SF 1/02 S) bestätigt, weil dort die Gebühren nach $ 184 SGG und nach 5 197a SGG unterschiedlich behandelt werden würden.

    Daraus hat das BSG in seinem Beschluss vom 30. August 2001 (Az.: B 13 SF 1/02 S) geschlossen, dass sich die Pauschgebühr nur dann noch nach dem bisherigen Recht richtet, wenn die jeweilige Instanz vor Inkrafttreten des neuen Rechts am 2. Januar 2002 bereits beendet war, was hier nicht der Fall war.

    Auch dem Beschluss des BSG vom 30. August 2002 (Az.:B 13 SF 1/02 S) ist keine Bestätigung der Ansicht der Erinnerungsführerin zu entnehmen.

    Angesichts der rechtspolitischen Diskussion der Pauschgebühren konnte die Erinnerungsführerin von der Neuregelung nicht überrascht werden, wie das BSG in * seinem Beschluss vom 30. August 2002 (Az.:B 13 SF 1/02 S) ausgeführt hat.

  • LSG Thüringen, 21.03.2002 - L 3 AL 411/00
    Auszug aus LSG Thüringen, 16.01.2003 - L 6 SF 649/02
    Az.: L 3 AL 411/00 : Die Klägerin (.......... mbH) begehrte die Neubescheidung ihres Antrags auf Zuschuss zu den Lohnkosten.

    Danach werden u.a. für die genannten Verfahren folgende Einzelgebühren gefordert: Az.:L 3 AL 612/01: 94, 60 EUR Az.:L 3 AL 272/00: 112, 50 EUR Az.:L 3 AL 435/99: 112, 50 EUR Az.:L 3 AL 325197: 225,OO EUR Az.:L 3 AL 240/99: 225,OO EUR Az.:L 3 AL 260/01: 225,OO EUR Az.:L 3 AL 158/99: 112, 50 EUR Az.:L 3 AL 411/00: 225,OO EUR Ihre am 15. August 2002 eingelegte Erinnerung hat die Erinnerungsführerin mit Schriftsatz vom 27. August 2002 auf die Gebührenforderungen für die 0.g. Verfahren beschränkt und ausgeführt, nachdem in diesen Verfahren die Kläger Arbeitgeber waren, seien die Gebühren nach dem bis zum 1. Januar 2002 geltenden Recht festzusetzen.

  • OLG München, 04.02.1982 - 11 WF 549/82
    Auszug aus LSG Thüringen, 16.01.2003 - L 6 SF 649/02
    Eine nachträgliche Korrektur kommt jedoch nicht in Betracht: Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle kann nach Ablehnung der Abhilfe seine eigene Entscheidung nicht mehr korrigieren (vgl. OLG München in Rpfleger 1982, 196) und der Senat ist an einer Korrektur zuungunsten der Erinnerungsführerin aufgrund des Verschlechterungsverbots (sog. reformatio in peius) gehindert (vgl. Meyer-Ladewig, a.a.O., $189 Rdnr. 3; Belz in Münchener Kommentar. Zivilprozessordnung, 1992, 9 104 Rdnr. 129).
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus LSG Thüringen, 16.01.2003 - L 6 SF 649/02
    In seinen Urteilen vom 30. Januar 2002 (Az.:B 6 KA 12/01 R und B 6 KA 73/00 R) hat das BSG u.a. ausgeführt, die alten Regelungen der Gerichtskostenfreiheit für die in 9 197a SGG bezeichneten Verfahren und die Vorschriften über die Kostentragungspflicht der Beteiligten bei Verfahren, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des 6. SGGÄndG rechtshängig waren, gälten weiter.
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 73/00 R

    Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen - Richtlinienempfehlung über

    Auszug aus LSG Thüringen, 16.01.2003 - L 6 SF 649/02
    In seinen Urteilen vom 30. Januar 2002 (Az.:B 6 KA 12/01 R und B 6 KA 73/00 R) hat das BSG u.a. ausgeführt, die alten Regelungen der Gerichtskostenfreiheit für die in 9 197a SGG bezeichneten Verfahren und die Vorschriften über die Kostentragungspflicht der Beteiligten bei Verfahren, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des 6. SGGÄndG rechtshängig waren, gälten weiter.
  • BSG, 30.03.1993 - 3 RK 1/93

    Rechtwegverweisung - Nichtärztlicher Psychotherapeut - Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus LSG Thüringen, 16.01.2003 - L 6 SF 649/02
    Mit seiner Entscheidung berücksichtigt der Senats den in allen Prozessordnungen geltenden Grundsatz, dass Änderungen des Prozessrechts beim Fehlen von abweichenden Übergangsbestimmungen auch laufende Verfahren erfassen, sofern dem Grundsatz der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes Genüge getan wird (vgl. BSGE 72, 148, 156 m.w.N.), was hier der Fall ist.
  • SG Dresden, 30.07.2004 - S 10 AL 210/02

    Entstehung von Gerichtskosten bei Klagen vor dem Sozialgericht;

    Die Klägerin hat in ihrer Funktion als Arbeitgeberin geklagt; Arbeitgeber sind aber keine Leistungsempfänger im Sinne von § 183 Satz 1 SGG (Beschluss des Landessozialgerichtes Thüringen vom 05.03.2003, Az: L 3 AL 979/02 ER, und vom 16.01.2003, Az: L 6 SF 649/02, beide zu finden in juris; Meyer-Ladewig, Kommentar zum SGG, § 197a, Rz. 2; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, XII. Kapitel, Rz. 108; Handkommentar zum SGG, § 197a, Rz. 1; Hennig et al., Kommentar zum SGG, § 197a, Rz. 3).
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