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   LSG Thüringen, 24.03.2015 - L 6 R 1681/10   

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https://dejure.org/2015,16212
LSG Thüringen, 24.03.2015 - L 6 R 1681/10 (https://dejure.org/2015,16212)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 24.03.2015 - L 6 R 1681/10 (https://dejure.org/2015,16212)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 24. März 2015 - L 6 R 1681/10 (https://dejure.org/2015,16212)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis von Fußballspielern in der ehemaligen DDR; Keine Zusammenhang einer vorzeitig ausgezahlten Jahresendprämie zum Arbeitsverhältnis

  • Justiz Thüringen

    § 7 SGB 4, § 55 Abs 1 S 1 SGB 6, § 149 Abs 5 S 1 SGB 6, § 248 Abs 3 S 1 SGB 6, § 248 Abs 3 S 2 Nr 1 SGB 6
    Fußballspieler in der ehemaligen DDR - Beitragszeit - Beschäftigungsverhältnis - Fußballclub - Deutscher Fußballverband - Deutscher Turn- und Sportbund - finanzielle Zuwendungen - arbeitsvertragliche Beziehungen - Arbeitsverdienst - Jahresendprämie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis von Fußballspielern in der ehemaligen DDR; Keine Zusammenhang einer vorzeitig ausgezahlten Jahresendprämie zum Arbeitsverhältnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 25/02 R

    Übergangsrecht - ehemalige DDR - Arbeitsunfall - Berufsfußballspieler -

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.03.2015 - L 6 R 1681/10
    Wesentliches Kriterium hierfür sei nach der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 17. Oktober 1990 - 2 RU 3/90 und 18. März 2003 - B 2 U 25/02 R), dass Verein und Vertragsspieler wirtschaftliche Interessen verfolgten und der wirtschaftliche Erfolg der sportlichen Leistungen dem Verein und damit wieder dem Spieler zugute kam.

    Gegenstand des Verhältnisses müssen die persönliche Abhängigkeit gegenüber dem Arbeitgeber, vornehmlich durch Eingliederung in den Betrieb, regelmäßig verbunden durch das Direktionsrecht (vgl. BSG, Urteil vom 18. März 2003 - B 2 U 25/02 R, nach juris) und die Leistung fremdnütziger Arbeit sein, für die in der Regel Lohn gezahlt wird (sog. notwendiges wirtschaftliches Austauschverhältnis; vgl. BSG, Urteil vom 23. Juli 1998 - B 11 AL 3/98 R, nach juris).

    Dies war in der DDR eine gängige Praxis bei "Berufsfußballspielern" (vgl. auch BSG, Urteil vom 18. März 2003 - B 2 U 25/02 R, nach juris).

    Mit im Amateursport nicht unüblichen materiellen Anreizen durch Prämien und finanziellen Zuwendungen werden arbeitsvertragliche Beziehungen aber allein nicht begründet (vgl. BSG, Urteil vom 18. März 2003 - B 2 U 25/02 R, nach juris).

    Beschäftigungsverhältnisse und vertragliche Vereinbarungen waren bereits deshalb ausgeschlossen, weil die DDR und ihre Organisationen für ihre Spitzensportler, wie den Kläger, den Amateurstatus erreichen und durch den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Betrieb, nicht aber mit dem Verein, sowie dessen Eintragung im Versicherungsausweis dokumentieren wollten (vgl. BSG, Urteil vom 18. März 2003 - B 2 U 25/02 R, nach juris).

    Der Vortrag des Klägers über entsprechende monatliche Zahlungen des Betriebs zur Sicherung des Amateurstatus entspricht der bereits geschilderten damaligen Praxis in der DDR (vgl. BSG, Urteil vom 18. März 2003 - B 2 U 25/02 R, nach juris).

  • LSG Sachsen, 04.02.2014 - L 5 RS 462/13
    Auszug aus LSG Thüringen, 24.03.2015 - L 6 R 1681/10
    Hinsichtlich der Glaubhaftmachung verweist er auf das Urteil des Sächsischen LSG vom 4. Februar 2014 - L 5 RS 462/13.

    Insofern kommt es nicht auf die Ausführungen des Sächsischen LSG im Urteil vom 4. Februar 2014 (L 5 RS 462/13, nach juris) zur Glaubhaftmachung des Zuflusses von Jahresendprämien an.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2014 - L 18 KN 9/12

    Berechnung von Altersrente für langjährig Versicherte

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.03.2015 - L 6 R 1681/10
    Erforderlich wäre hierfür, dass der Versicherte nachweist, Pflichtbeiträge bis zu der in der ehemaligen DDR geltenden Beitragsbemessungsgrenze gezahlt und einen über diese Grenze hinausgehenden Verdienst erzielt zu haben, der grundsätzlich - hätte es die Beitragsbemessungsgrenze nicht gegeben - beitragspflichtig gewesen wäre (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. März 2014 - L 18 KN 9/12, nach juris).
  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.03.2015 - L 6 R 1681/10
    Nach § 23 Abs. 1 S. 2 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) ist eine Tatsache als glaubhaft anzusehen, wenn ihr Vorliegen nach dem Ergebnis der Ermittlungen überwiegend wahrscheinlich ist (vgl. BSG, Urteil vom 17. April 2013 - B 9 V 1/12 R, nach juris).
  • BSG, 10.11.1998 - B 4 RA 33/98 R

    Entgeltpunkteermittlung - "Alte Versorgung" - Deutsche Reichsbahn

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.03.2015 - L 6 R 1681/10
    Auch nach der vom Kläger zitierten Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 19. November 1998 - B 4 RA 33/98 R, nach juris) kommt eine Berücksichtigung von Arbeitsverdiensten (oder Einkünfte) vor dem 1. Juli 1990 nur in Betracht, wenn sie ihrer Art nach gemäß den Gegebenheiten in der DDR beitragspflichtig waren, was hier nicht der Fall ist.
  • BSG, 11.12.2002 - B 5 RJ 14/00 R

    Entgeltpunkte für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet - Angehörige der Deutschen

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.03.2015 - L 6 R 1681/10
    Weder die vorgetragenen regelmäßigen monatlichen Zahlungen in gleicher Höhe noch die Prämienzahlungen und Belohnungen, für die keine Pflichtbeiträge gezahlt wurden bzw. nach den Rechtsvorschriften der DDR keiner Beitragspflicht unterlagen, sind Verdienste im Sinne des § 256a SGB VI (vgl. BSG, Urteil vom 11. Dezember 2002 - B 5 RJ 14/00 R, nach juris).
  • BSG, 23.09.2003 - B 4 RA 48/02 R

    Qualifikationsgruppeneinstufung - Beschäftigung im Vertreibungsgebiet - Polen -

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.03.2015 - L 6 R 1681/10
    Zugleich ist bei Tatbeständen von Beitragszeiten wegen Beschäftigung oder Tätigkeit auch der daraus jeweils erzielte oder kraft Gesetzes als fiktiv versichert geltende Verdienst festzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 23. September 2003 - B 4 RA 48/02 R, nach juris).
  • BSG, 23.07.1998 - B 11 AL 3/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Einkommensanrechnung - ehrenamtliche Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.03.2015 - L 6 R 1681/10
    Gegenstand des Verhältnisses müssen die persönliche Abhängigkeit gegenüber dem Arbeitgeber, vornehmlich durch Eingliederung in den Betrieb, regelmäßig verbunden durch das Direktionsrecht (vgl. BSG, Urteil vom 18. März 2003 - B 2 U 25/02 R, nach juris) und die Leistung fremdnütziger Arbeit sein, für die in der Regel Lohn gezahlt wird (sog. notwendiges wirtschaftliches Austauschverhältnis; vgl. BSG, Urteil vom 23. Juli 1998 - B 11 AL 3/98 R, nach juris).
  • BSG, 17.12.1980 - 12 RK 42/80

    Glaubhaftmachung von Tatsachen - Verfolgung - Entschädigung

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.03.2015 - L 6 R 1681/10
    "Überwiegende Wahrscheinlichkeit" liegt vor, wenn die "gute Möglichkeit" besteht, dass sich ein Vorgang in bestimmter Weise abgespielt hat (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 1980 - 12 RK 42/80, nach juris), also der Versicherte tatsächlich einen durch Beiträge nicht versicherbaren Verdienst in der vorgetragenen Höhe erzielt hat (vgl. Diel in Hauck, Sozialgesetzbuch SGB VI, Kommentar, Stand: 6/04, K § 256a Rdnr. 195).
  • BSG, 17.10.1990 - 2 RU 3/90
    Auszug aus LSG Thüringen, 24.03.2015 - L 6 R 1681/10
    Wesentliches Kriterium hierfür sei nach der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 17. Oktober 1990 - 2 RU 3/90 und 18. März 2003 - B 2 U 25/02 R), dass Verein und Vertragsspieler wirtschaftliche Interessen verfolgten und der wirtschaftliche Erfolg der sportlichen Leistungen dem Verein und damit wieder dem Spieler zugute kam.
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