Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
Zweites Kapitel - Leistungen (§§ 9 - 124) |
Zweiter Abschnitt - Renten (§§ 33 - 105a) |
Zweiter Unterabschnitt - Anspruchsvoraussetzungen für einzelne Renten (§§ 35 - 62) |
Fünfter Titel - Rentenrechtliche Zeiten (§§ 54 - 62) |
(1) 1Beitragszeiten sind Zeiten, für die nach Bundesrecht Pflichtbeiträge (Pflichtbeitragszeiten) oder freiwillige Beiträge gezahlt worden sind. 2Pflichtbeitragszeiten sind auch Zeiten, für die Pflichtbeiträge nach besonderen Vorschriften als gezahlt gelten. 3Als Beitragszeiten gelten auch Zeiten, für die Entgeltpunkte gutgeschrieben worden sind, weil gleichzeitig Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung oder Zeiten der Pflege eines pflegebedürftigen Kindes für mehrere Kinder vorliegen.
(2) Soweit ein Anspruch auf Rente eine bestimmte Anzahl an Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit voraussetzt, zählen hierzu auch
1. | freiwillige Beiträge, die als Pflichtbeiträge gelten, oder | |
2. | Pflichtbeiträge, für die aus den in § 3 oder § 4 genannten Gründen Beiträge gezahlt worden sind oder als gezahlt gelten, oder | |
3. | Beiträge für Anrechnungszeiten, die ein Leistungsträger mitgetragen hat. |
Rechtsprechung zu § 55 SGB VI
1.161 Entscheidungen zu § 55 SGB VI in unserer Datenbank:
- BVerfG, 07.04.2022 - 1 BvL 3/18
Weitergehende Berücksichtigung des wirtschaftlichen Kindererziehungsaufwands nur ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 21.03.2018 - B 13 R 19/14 R
Feststellung von rentenversicherungsrechtlich bedeutsamen Tatbeständen im ...
- BSG, 21.03.2018 - B 13 R 19/14 R
- BSG, 23.02.2022 - B 5 R 316/21 B
Altersrente für besonders langjährig Versicherte aus der gesetzlichen ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 13.04.2022 - B 5 R 291/21 B
Sozialgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - L 8 R 1262/16
Versicherungszeiten nach dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung - ...
- BSG, 30.07.2008 - B 5a R 110/07 R
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Hessen, 25.08.2006 - L 5 R 250/05
Gewährung einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit; Verlängerung des ...
- LSG Hessen, 25.08.2006 - L 5 R 250/05
Querverweise
Auf § 55 SGB VI verweisen folgende Vorschriften:
- Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)