Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
Zweites Kapitel - Leistungen (§§ 9 - 124) |
Zweiter Abschnitt - Renten (§§ 33 - 105a) |
Zweiter Unterabschnitt - Anspruchsvoraussetzungen für einzelne Renten (§§ 35 - 62) |
Fünfter Titel - Rentenrechtliche Zeiten (§§ 54 - 62) |
(1) Ständige Arbeiten unter Tage sind solche Arbeiten nach dem 31. Dezember 1967, die nach ihrer Natur ausschließlich unter Tage ausgeübt werden.
(2) Den ständigen Arbeiten unter Tage werden gleichgestellt:
(3) Als überwiegend unter Tage verfahren gelten auch Schichten, die in einem Kalendermonat wegen
1. | krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, | |
2. | bezahlten Urlaubs oder | |
3. | Inanspruchnahme einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben oder einer Vorsorgekur |
ausfallen, wenn in diesem Kalendermonat aufgrund von ständigen Arbeiten unter Tage oder gleichgestellten Arbeiten Beiträge gezahlt worden sind und die Versicherten in den drei voraufgegangenen Kalendermonaten mindestens einen Kalendermonat ständige Arbeiten unter Tage oder gleichgestellte Arbeiten ausgeübt haben.
zeiten § 57Berücksichtigungs-
zeiten § 58Anrechnungszeiten § 59Zurechnungszeit § 60Zuordnung beitragsfreier Zeiten zur knappschaftlichen Rentenversicherung § 61Ständige Arbeiten unter Tage § 62Schadenersatz bei rentenrechtlichen Zeiten
Rechtsprechung zu § 61 SGB VI
48 Entscheidungen zu § 61 SGB VI in unserer Datenbank:
- BSG, 04.07.2023 - B 5 R 171/22 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; ...
Zum selben Verfahren:
- SG Altenburg, 16.08.2016 - S 14 R 2345/15
Berücksichtigung bergmännischer Tätigkeiten iS des § 41 Abs 1 Buchst i ...
- SG Altenburg, 12.08.2016 - S 14 R 2838/15
Bewertung in der ehemaligen DDR zurückgelegter bergmännischer Tätigkeiten nach ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2013 - L 16 R 955/12
Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute; Wartezeiterfüllung ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Thüringen, 05.01.2005 - L 2 KN 164/04
Gleichstellungstatbestand nach § 61 Abs. 2 SGB VI bei Ausübung eines ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2016 - L 6 R 161/13
Knappschaftliche Arbeiten - freigestelltes Betriebsratsmitglied
- BSG, 16.05.2001 - B 8 KN 10/00 R
Knappschaftliche Rentenversicherung - Leistungszuschlag - Beitrittsgebiet - ...
Zum selben Verfahren: