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   LSG Thüringen, 24.08.2018 - L 1 JVEG 1494/17   

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https://dejure.org/2018,27601
LSG Thüringen, 24.08.2018 - L 1 JVEG 1494/17 (https://dejure.org/2018,27601)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 24.08.2018 - L 1 JVEG 1494/17 (https://dejure.org/2018,27601)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 24. August 2018 - L 1 JVEG 1494/17 (https://dejure.org/2018,27601)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Thüringen, 04.01.2010 - L 6 SF 53/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines sachverständigen Zeugen -

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.08.2018 - L 1 JVEG 1494/17
    Eine gutachtliche Äußerung im Sinne der Nr. 202 der Anlage 2 zu § 10 Abs. 1 JVEG setzt voraus, dass aus bestimmten Tatsachen konkrete Schlussfolgerungen gezogen, Kenntnisse von Erfahrungssätzen oder mit besonderem Fachwissen Tatsachen festgestellt werden (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 04. Januar 2010 - L 6 SF 53/09 -, Juris).

    Denn behördliche und gerichtliche Verlautbarungen sind grundsätzlich immer so zu verstehen, wie dies verständige Empfänger unter Würdigung aller ihnen bekannten Umstände aufzufassen pflegen (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 04. Januar 2010 - L 6 SF 53/09 -, Juris).

  • BSG, 26.11.1991 - 9a RV 25/90

    Anspruch auf Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen - Vornahme eines

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.08.2018 - L 1 JVEG 1494/17
    Der Erinnerungsführer ist sachverständiger Zeuge (§ 414 der Zivilprozessordnung (ZPO)), denn er berichtete als früher behandelnder Arzt über vergangene Tatsachen und Zustände, die er kraft besonderer Sachkunde ohne Zusammenhang mit einem gerichtlichen Gutachtensauftrag wahrgenommen hatte (vgl. BSG, Urteil vom 26. November 1991 - 9a RV 25/90, nach Juris; ThürLSG Beschluss vom 30. November 2005 - L 6 SF 738/05; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, Sozialgerichtsgesetz, 12. Auflage 2017, § 118 Rn. 10c).
  • LSG Thüringen, 09.11.2015 - L 6 JVEG 570/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung -

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.08.2018 - L 1 JVEG 1494/17
    Die GOÄ ist nur in den im JVEG ausdrücklich normierten Fällen anwendbar (vgl. Beschluss Senat vom 28. Februar 2018 - L 1 JVEG 867/15 -, zitiert nach Juris; ThürLSG, Beschluss vom 9. November 2015 - L 6 JVEG 570/15 -zitiert nach Juris).
  • LSG Thüringen, 30.11.2005 - L 6 SF 738/05

    Vergütung eines sachverständigen Zeugen im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.08.2018 - L 1 JVEG 1494/17
    Der Erinnerungsführer ist sachverständiger Zeuge (§ 414 der Zivilprozessordnung (ZPO)), denn er berichtete als früher behandelnder Arzt über vergangene Tatsachen und Zustände, die er kraft besonderer Sachkunde ohne Zusammenhang mit einem gerichtlichen Gutachtensauftrag wahrgenommen hatte (vgl. BSG, Urteil vom 26. November 1991 - 9a RV 25/90, nach Juris; ThürLSG Beschluss vom 30. November 2005 - L 6 SF 738/05; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, Sozialgerichtsgesetz, 12. Auflage 2017, § 118 Rn. 10c).
  • LSG Thüringen, 28.02.2018 - L 1 JVEG 867/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Entschädigung für

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.08.2018 - L 1 JVEG 1494/17
    Die GOÄ ist nur in den im JVEG ausdrücklich normierten Fällen anwendbar (vgl. Beschluss Senat vom 28. Februar 2018 - L 1 JVEG 867/15 -, zitiert nach Juris; ThürLSG, Beschluss vom 9. November 2015 - L 6 JVEG 570/15 -zitiert nach Juris).
  • LSG Thüringen, 21.01.2021 - L 1 JVEG 496/20

    Höhe der Entschädigung für einen im sozialgerichtlichen Verfahren erstellten

    Der Erinnerungsführer ist sachverständiger Zeuge (§ 414 der Zivilprozessordnung ), denn er berichtete als früher behandelnder Arzt über vergangene Tatsachen und Zustände, die er kraft besonderer Sachkunde ohne Zusammenhang mit einem gerichtlichen Gutachtensauftrag wahrgenommen hatte (vgl. Senatsbeschluss vom 24. August 2018 - L 1 JVEG 1494/17 m.w.N., nach juris).

    Aus der Beantwortung der Fragen in dem Formular für den Befundbericht lässt sich weder entnehmen, dass eine gutachtliche Äußerung gefordert war, noch dass eine solche abgegeben wurde (hierzu ausführlich Senatsbeschluss vom 24. August 2018 - L 1 JVEG 1494/17, nach juris).

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