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   LSG Thüringen, 27.10.2020 - L 1 SF 285/19 B   

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https://dejure.org/2020,43837
LSG Thüringen, 27.10.2020 - L 1 SF 285/19 B (https://dejure.org/2020,43837)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 27.10.2020 - L 1 SF 285/19 B (https://dejure.org/2020,43837)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 27. Oktober 2020 - L 1 SF 285/19 B (https://dejure.org/2020,43837)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 48 Abs 4 RVG, § 2 Abs 2 S 1 RVG, § 3 Abs 1 S 1 RVG, § 14 Abs 1 RVG, § 45 Abs 1 RVG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr - beigeordneter Rechtsanwalt - Prozesskostenhilfebewilligungsbeschluss - abweichende Bestimmung zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Beiordnung - keine Berücksichtigung des Arbeits- und Zeitaufwands ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Hessen, 10.07.2015 - L 2 SF 11/15

    Auch nach der Einfügung von § 48 Abs. 4 RVG mit seinem heutigen Inhalt durch das

    Auszug aus LSG Thüringen, 27.10.2020 - L 1 SF 285/19
    Nach dem Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 10. Juli 2015 (L 2 SF 11/15 B) seien Tätigkeiten vor dem 24. März 2016 nicht zu berücksichtigen.

    Es kann daher nach der Einfügung von § 48 Abs. 4 RVG mit seinem heutigen Inhalt nur der Teil des Verfahrens zur Ausfüllung der Kriterien aus § 14 Abs. 1 RVG herangezogen werden, für den (PKH bewilligt und) der betroffene Anwalt beigeordnet war (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 10. Juli 2015 - L 2 SF 11/15 E, Rn. 23, 24, nach juris).

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus LSG Thüringen, 27.10.2020 - L 1 SF 285/19
    Ist die Gebühr von einem Dritten zu ersetzen, ist die von dem Rechtsanwalt getroffene Bestimmung nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist (Satz 4), wobei ihm nach herrschender Meinung ein Spielraum (sogenannte Toleranzgrenze) von 20 v.H. zusteht (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R m.w.N., Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 26. November 2014 - L 6 SF 1079/14 B m.w.N., nach juris).

    Zu berücksichtigen ist dabei der zeitliche Aufwand, den der Rechtsanwalt tatsächlich in der Sache betrieb und objektiv verwenden musste (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2009, a.a.O.).

  • LSG Thüringen, 05.05.2020 - L 1 SF 1398/19

    Maßgeblich zu berücksichtigender Arbeits- und Zeitaufwand des beigeordneten

    Auszug aus LSG Thüringen, 27.10.2020 - L 1 SF 285/19
    Dem schließt sich der Senat an (vgl. bereits für den Fall eines erneuten Antrags nach Ablehnung der PKH: Senatsbeschlüsse vom 5. Mai 2020 - L 1 SF 1398/19 B, nach juris und vom 19. Juli 2019 - L 1 SF 465/17 B).
  • LSG Thüringen, 10.04.2014 - L 6 SF 193/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Festsetzung - Auswirkung

    Auszug aus LSG Thüringen, 27.10.2020 - L 1 SF 285/19
    Wird dem Antrag ohne Änderung entsprochen, ist ein förmlicher Beschluss nicht erforderlich (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 10. April 2014 - L 6 SF 193/14 B, Rn. 21, nach juris).
  • LSG Thüringen, 14.02.2011 - L 6 SF 1376/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verzichtstatbestand der

    Auszug aus LSG Thüringen, 27.10.2020 - L 1 SF 285/19
    Unbilligkeit liegt vor, wenn der Rechtsanwalt die Kriterien des § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG unter Beachtung des Beurteilungsspielraums objektiv nicht hinreichend beachtet (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss 14. Februar 2011 - L 6 SF 1376/10 B, nach juris); dann erfolgt eine Festsetzung nur in Höhe der angemessenen Gebühren.
  • LSG Thüringen, 26.11.2014 - L 6 SF 1079/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - erheblicher Umfang

    Auszug aus LSG Thüringen, 27.10.2020 - L 1 SF 285/19
    Ist die Gebühr von einem Dritten zu ersetzen, ist die von dem Rechtsanwalt getroffene Bestimmung nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist (Satz 4), wobei ihm nach herrschender Meinung ein Spielraum (sogenannte Toleranzgrenze) von 20 v.H. zusteht (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R m.w.N., Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 26. November 2014 - L 6 SF 1079/14 B m.w.N., nach juris).
  • LSG Thüringen, 19.08.2011 - L 6 SF 872/11

    Entstehen einer Erledigungsgebühr bei Annahme eines Anerkenntnisses im

    Auszug aus LSG Thüringen, 27.10.2020 - L 1 SF 285/19
    Der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit war im Vergleich mit den übrigen sozialgerichtlichen Verfahren (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 19. August 2011 - L 6 SF 872/11 B m.w.N., nach juris) weit unterdurchschnittlich.
  • LSG Thüringen, 18.03.2011 - L 6 SF 1418/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr -

    Auszug aus LSG Thüringen, 27.10.2020 - L 1 SF 285/19
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des 6. Senats des Thüringer Landessozialgerichts und dem folgend des erkennenden Senats war grundsätzlich der gesamte Arbeits- und Zeitaufwand des Rechtsanwalts im Verfahren - auch vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beiordnung - in die Beurteilung einzubeziehen (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Mai 2019 - L 1 SF 1054/18 B; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 18. März 2011 - L 6 SF 1418/10 B m.w.N., Rn. 22, nach juris).
  • LSG Thüringen, 13.08.2015 - L 6 SF 515/15

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühr in einem Verfahren über die Bewilligung von

    Auszug aus LSG Thüringen, 27.10.2020 - L 1 SF 285/19
    Der durchschnittliche Umfang orientiert sich am Leitbild der zugehörigen Verfahrensordnung am Ablauf eines Verfahrens (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 13. August 2015 - L 6 SF 515/15 B), jeweils bezogen auf das in der jeweiligen Gebührenziffer umschriebene Tätigkeitsfeld.
  • LSG Thüringen, 22.11.2013 - L 6 SF 1313/13

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühr in einem Verfahren über die Gewährung von Leistungen

    Auszug aus LSG Thüringen, 27.10.2020 - L 1 SF 285/19
    Der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit liegt bei der Dauer des Termins am 6. April 2016 von ca. 1 Minute für das Verfahren S 29 AS 5515/13 weit unter dem durchschnittlichen zeitlichen Ansatz von über 30 Minuten (vgl. Thüringer LSG, Beschluss vom 22. November 2013 - L 6 SF 1313/13 B m.w.N., nach juris).
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